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   OLG Köln, 05.06.1974 - 2 U 93/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,5537
OLG Köln, 05.06.1974 - 2 U 93/72 (https://dejure.org/1974,5537)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.1974 - 2 U 93/72 (https://dejure.org/1974,5537)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 1974 - 2 U 93/72 (https://dejure.org/1974,5537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Versicherungsvertreters; Unmöglichkeit des Ausschlusses des Anspruchs im Voraus; Vergleich einer verbreiteten Übung mit Handelsbrauch; Anwendbarkeit der Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs; Bestimmung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des VV, Grundsätze zur Errechnung der Höhe des AA, Rechtsnatur, Handelsbrauch, Abgrenzung Vermittlungsprovision Verwaltungsprovision, Höhe des Vermittlungsprovisionsansteils Billigkeit, übertragener Bestand, Basisjahr, Vermutung der Unternehmervorteile

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ausgleich nach "Grundsätzen" unschlagbar günstig? - Skepsis bei "absolut richtigen" Versichererbehauptungen angebracht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 995
  • DB 1974, 1764
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

    Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines

    aa) Das Berufungsgericht hat sich der insoweit engsten Auffassung angeschlossen, nach der die "Grundsätze" unverbindlich sind, wenn nicht ihre Anwendung von den Vertragsparteien wirksam vereinbart wird (OLG Köln, VersR 1974, 995 f.; OLG Frankfurt am Main [5. Zivilsenat], VersR 1986, 388 f.; Emde, aaO Rn. 416; Graf von Westphalen, DB 2000, 2255).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von

    Dabei kann dahinstehen, ob man die "Grundsätze" - soweit wie hier nicht individualvertraglich vereinbart - als rechtlich unverbindlich (so etwa: OLG Frankfurt/Main VersR 1986, 388; OLG Köln VersR 1974, 995), als rechtlich beachtlicher Vertrag-zugunsten-Dritter - soweit die Parteien Mitglieder der vertragsschließenden Verbände waren - (so etwa: BAG DB 1986, 919), als Handelsbrauch im Sinne des § 346 HGB (so etwa: OLG München VersR 1974, 288) oder als allgemeine Schätzungsgrundlage im Sinne des § 287 ZPO (so etwa: OLG Hamburg VersR 1993, 476; OLG Frankfurt/Main VersR 1986, 814) qualifiziert.
  • OLG Frankfurt, 22.10.1985 - 5 U 247/84

    AA des VV, Grundsätze zur Errechnung der Höhe des AA, Berechnungsschema zur

    »Eine verbreitete Übung ist nicht gleichbedeutend mit einem Handelsbrauch« (OLG Köln, VersR 74, 995).
  • LG Bonn, 07.03.1979 - 12 O 181/77

    Umfang der Ausgleichsansprüche eines selbständigen Handelsvertreters nach

    Diese Handhabung ist als Folge einer Einigung nach Beendigung des Vertreterverhältnisses grundsätzlich zulässig und auch für die Kammer bindend ( vgl. OLG Köln VersR 74, 995; Schröder, Recht der Handelsvertreter, 5.Aufl., RdNr.44.2 zu § 89 b HGB ).
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