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   BGH, 13.11.1974 - IV ZR 178/73   

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https://dejure.org/1974,1920
BGH, 13.11.1974 - IV ZR 178/73 (https://dejure.org/1974,1920)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1974 - IV ZR 178/73 (https://dejure.org/1974,1920)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1974 - IV ZR 178/73 (https://dejure.org/1974,1920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Tragweite der Haftungsausschlussklausel für durch innere Unruhen, insbesondere Landfriedensbruch, verursachte Glasschäden i.R.e. Glasversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB f. Glasversicherung § 1 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)

    AVB f. Glasversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 308
  • MDR 1975, 304
  • VersR 1975, 126
  • VersR 1975, 175
  • DB 1975, 151
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

    Auszug aus BGH, 13.11.1974 - IV ZR 178/73
    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil BGHZ 59, 30, 35 ausgeführt hat, rechtfertigt diese Bestimmung des Grundgesetzes nicht die Anwendung von Gewalt gegen Personen oder Sachen.
  • RG, 03.06.1923 - VII 622/22
    Auszug aus BGH, 13.11.1974 - IV ZR 178/73
    Das Berufungsgericht hat die Rechtslage in allem zutreffend beurteilt, das gilt auch insoweit, als es im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 97, 206; 108, 188 [190]) und des Bundesgerichtshofes (BGHZ 6, 28, 30 ff) ausgeführt hat, daß hier der Tatbestand einer "inneren Unruhe" gegeben war.
  • RG, 28.11.1919 - VII 237/19

    Zum Begriff des Aufruhrs und seiner Folgen im Versicherungsrecht.

    Auszug aus BGH, 13.11.1974 - IV ZR 178/73
    Das Berufungsgericht hat die Rechtslage in allem zutreffend beurteilt, das gilt auch insoweit, als es im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 97, 206; 108, 188 [190]) und des Bundesgerichtshofes (BGHZ 6, 28, 30 ff) ausgeführt hat, daß hier der Tatbestand einer "inneren Unruhe" gegeben war.
  • BGH, 23.04.1952 - II ZR 262/51

    Judenprogrome 1938 als Aufruhr

    Auszug aus BGH, 13.11.1974 - IV ZR 178/73
    Das Berufungsgericht hat die Rechtslage in allem zutreffend beurteilt, das gilt auch insoweit, als es im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 97, 206; 108, 188 [190]) und des Bundesgerichtshofes (BGHZ 6, 28, 30 ff) ausgeführt hat, daß hier der Tatbestand einer "inneren Unruhe" gegeben war.
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Mit einer solchen verborgenen Gefahr hätten die - sachkundigen - Bediensteten des Staatsbauamtes rechnen, ihr durch geeignete Prüfungen begegnen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen müssen (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1972 - III ZR 2/71 - VersR 1975, 126, 127); solche Maßnahmen sind fahrlässig unterblieben.
  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Risikoausschlußklauseln, durch die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren ausgesondert werden (sogenannte sekundäre Risikobeschränkungen, vgl. hierzu BGHZ 23, 355, 359; BGH VersR 1966, 722, 723), verfolgen im allgemeinen den Zweck, ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko auszuklammern, das eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH VersR 1951, 79, 80 für die Überschwemmungsklausel in § 4 Ziff. I 4 AHB; BGH VersR 1962, 341, 342 für den Ausschluß von Gesundheitsschädigungen durch Temperatur- und Witterungseinflüsse in § 2 II Nr. 2 b AUS a.F.; BGH VersR 1973, 170 und KG VersR 1960, 589 für die Abwässerklausel in § 4 Ziff. I 5 AHB; OLG München VersR 1952, 270 f zu § 4 Ziff. I 5 AHB [allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit]; BGH VersR 1975, 126 zur AVB für Glasversicherung, Ausschlußklauseln für Schäden, die durch innere Unruhen, insbesondere Landfriedensbruch, verursacht wurden).
  • OVG Berlin, 08.12.2004 - 1 B 18.03

    Gewährung einer Entschädigung nach dem Tumultschadensgesetz des Landes Berlin;

    Soweit allgemeine Versicherungsbedingungen für innere Unruhen oder ähnliche Begriffe wie Aufruhr oder bürgerliche Unruhen Versicherungsausschlüsse enthalten, hat dies vielmehr in erster Linie den Zweck, ein für den Versicherer nicht mehr kalkulierbares Risiko zu vermeiden (vgl. BGH, VersR 1975, 126, 175 f.; Reichsgericht, RGZ 97, 206; RGZ 108, 188).
  • VG Berlin, 14.05.2003 - 1 A 416.99

    Am ersten Mai erlittener Schaden kann ersatzfähig sein

    Der BGH hat demgegenüber zu dem versicherungsrechtlichen Begriff der "inneren Unruhe" ausgeführt, es sei entscheidend, ob ein das Gesamtgeschehen überblickender objektiver Beurteiler zu der Überzeugung gelange, es habe sich eine Menschenmenge zusammengerottet, die mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verübt habe (BGH, VersR 1975, S. 126 und S. 175, 176).
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