Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.01.1973 - 5 U 198/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,5418
OLG Schleswig, 04.01.1973 - 5 U 198/71 (https://dejure.org/1973,5418)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.01.1973 - 5 U 198/71 (https://dejure.org/1973,5418)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Januar 1973 - 5 U 198/71 (https://dejure.org/1973,5418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,5418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 431
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    a) Rechtlich einwandfrei räumt das Berufungsgericht dem Streupflichtigen allerdings eine gewisse Zeitspanne zur Erfüllung seiner Streupflicht ein, wenn der Beginn der Glätte nicht mit dem in der Ortssatzung bestimmten Zeitpunkt für den Streubeginn zusammenfällt (vgl. OLG Schleswig, VersR 1975, 431 mit Beschluß des Senats vom 26. November 1974 - VI ZR 70/73).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97

    Umfang der Räum- und Streupflicht bei Schneefall

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte vor 10.30 Uhr gestreut hatte, denn er war verpflichtet, erneut zu streuen, als es wieder so glatt geworden war, daß ein sicheres Gehen in Frage gestellt war (BGH VersR 1975, 431).

    Wenn es so glatt geworden war, durfte der Beklagte mit dem Streuen jedenfalls nicht mehr zuwarten (vgl. BGH VersR 1975, 431).

  • OLG Schleswig, 08.05.2003 - 11 U 174/01

    Beginn der Pflicht zur Schneeräumung

    Diese Wartezeit umfasst eine Beobachtungszeit, in der der Streupflichtige Gelegenheit hat, näher festzustellen, ob der anhaltende Eisregen/Schneefall tatsächlich zu Ende ist, eine weitere Zeit zur organisatorischen Vorbereitung der Streu- und Räumarbeiten sowie schließlich noch einen angemessenen Zeitraum für die Streuarbeiten selbst (OLG Schleswig VersR 1975, 431 sowie Senatsurteil vom 15. Mai 2001, 11 U 14/2000 und OLG Brandenburg, OLG Report 1999, 419, 420).

    Allerdings hat der damalige 5. Senat des OLG Schleswig im zitierten Urteil (VersR 1975, 431) offen gelassen, "ob der Reinigungspflichtige etwa bei einer durch Polizeiverordnung oder Ortssatzung festgesetzten Uhrzeit für den Beginn des Schneeräumens sofort mit dem Beseitigen des Schnee beginnen muss".

  • OLG Brandenburg, 28.09.1999 - 2 U 11/99
    Insbesondere obliegen dem Streupflichtigen keine zwecklosen Maßnahmen (BGH VersR 1974, 910, 911; 1987, 989; OLG Hamm VersR 1982, 1081; 1984, 645; 1997, 68; OLG Schleswig VersR 1975, 431; Palandt/Thomas, BGB, § 823 Rn. 130 letzte Zeile).

    Vielmehr ist dem Streupflichtigen eine angemessene Wartezeit zuzubilligen, in der er beobachten kann, ob es sich nicht nur um eine kurzfristige Unterbrechung der Niederschläge handelt und seine Streu- und Räummaßnahmen nicht sogleich wieder wirkungslos würden (BGH VersR 1959, 96; VersR 1970, 1130, 1131; OLG Hamm VersR 1997, 68 f; OLG Schleswig VersR 1975, 431; Geigel/Schlegelmilch Kap. 14 Rn. 153).

  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 6 U 3690/99

    Verkehrssicherungspflicht aufgrund gemeindlicher Satzung, Räum- und Streupflicht

    Zwar ist dem Streupflichtigen eine gewisse Zeitspanne zur Erfüllung seiner Streupflicht einzuräumen, wenn der Beginn der Glätte nicht mit dem in der Ortssatzung bestimmten Zeitpunkt für den Streubeginn zusammenfällt (BGH, Urt. v. 27.11.1984, Az: VI ZR 49/83, NJW 1985, 484; OLG Schleswig, VersR 1975, 431).
  • OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00

    Streupflicht bei Eisregen

    Diese Wartezeit umfasst eine Beobachtungszeit, in der der Streupflichtige Gelegenheit hat, näher festzustellen, ob der anhaltende Eisregen tatsächlich zu Ende ist, eine weitere Zeit zur organisatorischen Vorbereitung der Streu- und Räumarbeiten (vgl. zu diesen beiden Zeiträumen zusammenfassend Brandenburgisches OLG, OLGReport 1999, 419, 420 m. z. N.), sowie schließlich noch ein angemessener Zeitraum für die Streuarbeiten selbst (vgl. OLG Schleswig, VersR 1975, 431).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2008 - 2 U 48/06

    Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Anliegers bei Fußgängerunfall auf einem

    Zwar besteht eine Räum- und Streupflicht nur im Rahmen des Zumutbaren; insbesondere obliegen dem Streupflichtigen keine zwecklosen Maßnahmen (BGH VersR 1974, 910, 911; 1987, 989; OLG Hamm VersR 1982, 1081; 1984, 645; 1997, 68; OLG Schleswig VersR 1975, 431).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01

    Mitverschulden des Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers

    In den Entscheidungen, in denen der Senat allein auf Grund der Höhe der Blutalkoholkonzentration von der Erkennbarkeit der Fahruntüchtigkeit ausgegangen ist, lag der festgestellte Blutalkoholgehalt jeweils über 2 %o (OLG Saarbrücken, VersR 1968, 905 {2,69 %} und VersR 1975, 431 {2,1 %o}).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 8 U 183/16

    Zur Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine Fütterungskanzel

    Auch unter diesem Gesichtspunkt muss Berücksichtigung finden, dass der Kläger vor dem hier im Streit stehenden Ereignis die Treppe zumindest zweimal hinauf- und einmal wieder hinabgestiegen ist, so dass er die Örtlichkeit und ihre Gefahren kannte (zur Bedeutung der Kenntnis der Örtlichkeiten im Rahmen des § 254 BGB s. etwa OLG Schleswig, Urteil vom 04.01.1973 - 5 U 198/71, BeckRS 1973, 00466; OLG Koblenz, Urteil vom 21.04.1997 - 12 U 533/96, MDR 1997, 831).
  • OLG Naumburg, 06.10.1999 - 12 U 144/99

    Räum- und Streupflicht zum Schutz des Fußgängerverkehrs auf innerörtlichen

    Diese hat die Rechtsprechung für den Beginn der Streupflicht dem Verkehrssicherungspflichtigen allgemein zugebilligt (BGH, VersR 1990, 1130, 1131; KG VersR 1970, 446, 447; OLG Frankfurt, VersR 1985, 768; OLG Schleswig, VersR 1975, 431; Geigel/Schlegelmilch, Haftpflichtprozess, 22. Aufl., § 14 Rn. 153).
  • AG Luckenwalde, 18.01.2008 - 12 C 220/04

    Verkehrssicherungspflicht bei Vorliegen einer sogenannten Blitzeissituation

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht