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OLG Karlsruhe, 20.12.1974 - 10 U 358/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 668
Wird zitiert von ... (3)
- LG Köln, 01.07.2004 - 15 O 590/01
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
Den Klägern fällt keine Sorgfaltspflichtverletzung zur Last, denn selbst wenn ein Fahrzeug auf der Autobahn seine Geschwindigkeit unter 60 km/h reduziert, behindert dies den rückwärtigen Verkehr nämlich dann nicht, wenn kein dichter Verkehr herrscht und Ausweichmöglichkeiten bestehen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1975, 668 ) . - AG Borken, 29.01.2003 - 14 C 95/02 Das hat zur Folge, dass auch die Betriebsgefahr des Pkw M hinter dem überwiegenden Verschulden des Kägers zurücktritt (vgl. hierzu schon OLG Karlsruhe, VersR 75, 668, 669).
- OLG Karlsruhe, 08.11.1978 - 5 U 121/76 Der Führer eines bei Dunkelheit auf einer Bundesautobahn mit deutlich ermäßigter Geschwindigkeit fahrenden Kfz ist nicht ohne weiteres verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr durch Warnzeichen auf sich aufmerksam zu machen, darf sich vielmehr, sofern nicht besondere Umstände gegeben sind, darauf verlassen, daß der nachfolgende Verkehr sein langsames Fahren rechtzeitig bemerkt und seine Fahrweise darauf einstellt (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1975, 668).