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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.01.1975 - 5 U 57/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3583
OLG Celle, 30.01.1975 - 5 U 57/74 (https://dejure.org/1975,3583)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.1975 - 5 U 57/74 (https://dejure.org/1975,3583)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 1975 - 5 U 57/74 (https://dejure.org/1975,3583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 345
  • VersR 1976, 93
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11

    Vorfahrtsrechtverletzung: Kreuzung beim Zusammentreffen eines kombinierten Geh-

    (im Anschluss an OLG Celle VersR 1976, 345 und OLG Koblenz DAR 2004, 272).

    Auch dieser kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass von links kommende wartepflichtige Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtrecht beachten (OLG Celle, VersR 1976, 345 m.w.N.).

  • LG Hamburg, 29.04.2021 - 302 S 21/20

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision des Bevorrechtigten mit einem

    Zwar darf der vorfahrtberechtigte Verkehrsteilnehmer grundsätzlich auf die Beachtung seiner Vorfahrt vertrauen (siehe nur OLG Celle, VersR 1976, 345).

    Diese Regel gilt nicht nur, wenn der vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer auf einer bevorrechtigten Straße fährt, sondern auch dann, wenn ihm das Vorfahrtsrecht deshalb zusteht, weil er von rechts kommt (BGH, Urteil vom 21. Mai 1985 - VI ZR 201/83 -, juris; OLG Celle, VersR 1976, 345; OLG München, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 10 U 2595/12 -, juris).

    Solche Umstände können nicht nur in dem erkannten oder erkennbaren Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers, sondern auch in den örtlichen Verhältnissen einer Einmündung liegen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 10. November 1965 - RReg 1a St 241/65 -, juris; OLG Celle, VersR 1976, 345).

    In der Rechtsprechung ist weiter anerkannt, dass der Benutzer eines Weges, dem nur ganz untergeordnete Verkehrsbedeutung zukommt, bei Überquerung einer dem Durchgangsverkehr dienenden Straße nicht auf die Beachtung seiner ihm gegenüber von links kommenden Benutzern dieser Straße zustehenden Vorfahrt vertrauen darf (BGH, Urteil vom 23. April 1956 - III ZR 299/54 -, BGHZ 20, 290-301, Rn. 8; OLG Celle, VersR 1976, 345).

    Ebensowenig darf sich der Benutzer einer Straße, die in eine, Querstraße einmündet, ohne sich jenseits der Einmündung fortzusetzen (sog. T-Einmündung) auf die Beachtung seines Vorfahrtrechts durch von links auf der durchgehenden Straße herannahende Verkehrsteilnehmer verlassen, wenn seine Straße für den Wartepflichtigen nicht oder nicht voll einsehbar ist (OLG Celle, VersR 1976, 345).

  • LG Hamburg, 27.05.2021 - 302 S 21/20
    Zwar darf der vorfahrtberechtigte Verkehrsteilnehmer - wie bereits ausführlich im Hinweisbeschluss ausgeführt - grundsätzlich auf die Beachtung seiner Vorfahrt vertrauen (siehe nur OLG Celle, VersR 1976, 345).

    Solche Umstände können nicht nur in dem erkannten oder erkennbaren Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers, sondern auch in den örtlichen Verhältnissen einer Einmündung liegen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 10. November 1965 - RReg 1a St 241/65 -, juris; OLG Celle, VersR 1976, 345).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 243/10

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren aufgrund eines Unfallereignisses;

    Bei Unübersichtlichkeit der Verkehrslage oder örtlichen Verhältnisse kann zudem ein konkreter Anlass für den Vorfahrtberechtigten gegeben sein, mit einem Vorfahrtverstoß zu rechnen (OLG Celle, VersR 1976, 345).
  • OLG Köln, 23.06.1993 - 13 U 59/93

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung eines Radfahrers

    Der Vorfahrtberechtigte darf sich dann nicht auf die Beachtung seiner Vorfahrt verlassen, wenn konkrete Umstände Anlaß zu der Befürchtung geben, ein anderer Verkehrsteilnehmer werde die Vorfahrt verletzen (vgl. OLG Frankfurt VersR 1976, 345).
  • LG Aurich, 17.12.2015 - 1 O 923/14

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren nach einem Verkehrsunfall;

    Auch dieser kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass von links kommende wartepflichtige Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtrecht beachten (OLG Celle, VersR 1976, 345 m.w.N.).
  • AG Neuruppin, 05.12.2008 - 42 C 28/08
    Das Gericht bemisst daher den Verursachungs- und Haftungsanteil des von rechts kommenden Beklagten mit 1/5, jenen der Klägerin mit 4/5 (in Anknüpfung an OLG Celle VersR 1976, 345 = DAR 1975, 273).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.05.1975 - 5 U 123/74   

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https://dejure.org/1975,5244
OLG Celle, 22.05.1975 - 5 U 123/74 (https://dejure.org/1975,5244)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.1975 - 5 U 123/74 (https://dejure.org/1975,5244)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 1975 - 5 U 123/74 (https://dejure.org/1975,5244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 93
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 60/75

    Ausschluß des Forderungsübergangs bei Schädigungen unter Familienangehörigen in

    Die im wesentlichen gleiche Interessenlage und der mit dem Lohnfortzahlungsgesetz verfolgte soziale Schutzzweck, damit der Gesamtzusammenhang der rechtlichen Ordnung des Problems, gebieten es, wie das Berufungsgericht mit Recht annimmt, die in § 67 Abs. 2 VVG zum Ausdruck gekommene Wertung des Gesetzes ebenso wie in den Fällen des § 1542 RVO und des § 87 a BBG auf den Rechtsübergang nach § 4 LFZG anzuwenden, mithin diesen Übergang auszuschließen, wenn sich der Ersatzanspruch des Arbeitgebers gegen einen mit dem geschädigten Arbeitnehmer, dem der Lohn wegen der Schädigung fortgezahlt worden ist, in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen richtet, der den Unfall lediglich fahrlässig herbeigeführt hat (ebenso OLG Celle VersR 1976, 93; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 11. Aufl., TZ 1014 und WJ 74, 172; Kehrmann/Pelikan, Lohnfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 4 LFZG Anm. 2; Kaiser, Lohnfortzahlungsgesetz, § 4 Anm. 2; Schlüter, DOK 69, 775; LG Saarbrücken VersR 74, 848; für die Rechtslage vor Einführung des LFZG Hanau, BB 68, 1046; Weitnauer, DB 68, 879, 880; Brucks/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl., § 67 Anm. 112; a.A. Berg VersR 74, 980 und, ohne nähere Begründung, Lehmann DB 72, 1390).
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Rechtsprechung
   KG, 07.04.1975 - 12 U 2519/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8576
KG, 07.04.1975 - 12 U 2519/74 (https://dejure.org/1975,8576)
KG, Entscheidung vom 07.04.1975 - 12 U 2519/74 (https://dejure.org/1975,8576)
KG, Entscheidung vom 07. April 1975 - 12 U 2519/74 (https://dejure.org/1975,8576)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 93
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Rechtsprechung
   KG, 16.06.1975 - 11 W 613/75   

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https://dejure.org/1975,2038
KG, 16.06.1975 - 11 W 613/75 (https://dejure.org/1975,2038)
KG, Entscheidung vom 16.06.1975 - 11 W 613/75 (https://dejure.org/1975,2038)
KG, Entscheidung vom 16. Juni 1975 - 11 W 613/75 (https://dejure.org/1975,2038)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1842
  • VersR 1976, 93
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 20/99

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Sie berufen sich für ihre gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf den Beschluss des Kammergerichts vom 16. Juni 1975 11 W 613/75 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1975, 1842).
  • BFH, 24.04.2002 - I B 134/01

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verlust des Ablehnungsrechtes

    Ein Beteiligter verliert sein Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, zwar nicht bereits dadurch, dass er unmittelbar nach negativer Bescheidung seines Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zur Sache verhandelt, wenn es ihm hierbei darum geht, prozessuale Nachteile in Gestalt eines Prozessurteils zu vermeiden (vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 16. Juni 1975 11 W 613/75, NJW 1975, 1842; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 26. April 1993 12 W 17/93, Versicherungsrecht 1993, 1550; Bork in Stein/Jonas, Zivilprozeßordnung, 24. Aufl., § 43 Rz. 3; M. Vollkommer in Zöller, Zivilprozeßordnung, § 43 Rz. 6; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 51 FGO Rz. 47; weiter gehend Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 43 Rz. 7; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2. Aufl., § 43 Anm. C).
  • BFH, 13.01.1987 - IX B 12/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung

    Der Richter darf sich auch nicht zu abwegigen Werturteilen oder Vergleichen in drastischen Worten verleiten lassen (Beschlüsse des OLG Hamm vom 9. März 1967 2 Ss 1569/66, NJW 1967, 1577, und des Kammergerichts vom 16. Juni 1975 11 W 613/75, NJW 1975, 1842, 1843).
  • LG München II, 27.06.2002 - 2 OH 1728/01
    Es ist anerkannt, dass unangemessene Kundgaben und negative Äußerungen eines Richters über eine Partei die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können (Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., Rdnr. 22 zu § 42 m. w. Nachweisen); dies gilt insbesondere dann, wenn die Partei diese als Herabsetzung empfinden kann (KG in NJW 75, 1842), oder wenn bei ihr der Eindruck entsteht, ihre Sache werde nicht mit dem nötigen Ernst oder in Teilen als überflüssig angesehen (vgl. OLG Hamburg in MDR 89, 71).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2000 - 11 W 82/00

    Verhandeln zur Sache; Anbringung eines Ablehnungsgesuchs

    Anders ist es jedoch dann, wenn sich die Partei gezwungen sieht weiterzuverhandeln, etwa wenn der Richter das Ablehnungsgesuch für unzulässig erklärt und nicht bescheidet oder er nach der Anbringung des Ablehnungsgesuchs entgegen § 47 ZPO nicht nur unaufschiebbare Handlungen vornimmt, sondern in der Verhandlung der Sache fortfährt; um prozessuale Nachteile zu vermeiden, ist die Partei in diesen Fällen berechtigt, zur Sache zu verhandeln, ohne damit Folgen gem. § 43 ZPO zu riskieren (Kammergericht NJW 1975, 1842 f.; Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 43 Rdnr. 8; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 58. Aufl., § 43 Rdnr. 6; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 43 Rdnr. 3; Musielak, ZPO, § 43 Rdnr. 3).
  • VGH Hessen, 27.10.1987 - 12 TE 2395/87

    Zur Frage der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Indessen wird die Vorschrift nach überwiegender Auffassung mindestens entsprechend auf den danach liegenden Zeitraum bis zur Entscheidung des Erstgerichts über das Gesuch angewandt (OLG München, B. v. 29. April 1954, MDR 1954, 552; KG, 8. v. 16. Juni 1975, NJW 1975, 1842; Stein/Jonas-Leipold, a.a.O., § 43 ZPO, Rdnr. 3; Zöller-Vollkommer, 14. Aufl. 1984, § 53 ZPO, Rdnr. 6; a.A. Wieczorek, 2. Aufl. 1976, § 43 ZPO, Erl.
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