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   BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76   

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BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76 (https://dejure.org/1977,2410)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1977 - VIII ZR 118/76 (https://dejure.org/1977,2410)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 (https://dejure.org/1977,2410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 221
  • VersR 1977, 1098
  • WM 1977, 1285
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86

    Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den

    Dabei wird einerseits zu berücksichtigen sein, daß der Streitfall der Sache nach den Fällen einer Fristversäumung beim "ersten Zugang" zum Gericht vergleichbar ist, in denen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der hier zentralen Bedeutung der Wiedereinsetzung für das rechtliche Gehör an die Ausräumung des Verschuldens keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfGE 37, 100, 102 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 784/73]; 40, 88, 91 f; 67, 208, 212 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098, 1099; Beschluß vom 7. Mai 1986 - VIII ZB 16/86 - VersR 1986, 967 f).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZB 23/81

    Pflichten der der Entscheidung eines geführten Rechtsstreits entgegensehenden

    Das Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand diene deshalb unmittelbar der Verwirklichung verfassungsrechtlich abgesicherter Rechtsgarantien (vgl. die Nachw. im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 = LM ZPO § 233 (K) Nr. 2 = VersR 1977, 1098).

    Wie im Urteil VersR 1977, 1098 (1099) kann dabei dahinstehen, ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wenigstens dann eingreift, wenn eine Partei von der gegen sie erhobenen Klage und vom ersten Verhandlungstermin nicht rechtzeitig erfährt, so daß gegen sie ein Versäumnisurteil ergeht, dem später ein zweites folgt.

  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen

    Zwar gehört es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei, bei längerer Ortsabwesenheit in angemessener Weise Vorsorge dafür zu treffen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen ist, eingehalten werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76, VersR 1977, 1098; BGH, Beschl. v. 25. März 1982 - VII ZB 23/81, VersR 1982, 652).
  • BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76

    Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als

    Vom vorliegenden Falle unterscheiden sich diejenigen grundlegend, in denen die höchstrichterliche Rechtsprechung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand z.B. gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil versagt hat, weil dem Beklagten die (Ersatz-) Zustellung der Entscheidung nicht ohne sein schuldhaftes Zutun unbekannt geblieben ist (vgl. Senatsurteil vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 = WM 1977, 1285).
  • BGH, 29.09.1983 - III ZB 14/83

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Pflicht zur Vorsorge

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehört es zu den Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei, bei längerer Ortsabwesenheit in angemessener Weise Vorsorge dafür zu treffen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen ist, eingehalten werden können (Beschlüsse vom 10. Februar 1977 - III ZB 3/76 - VersR 1977, 433; vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 = VersR 1977, 1098/99; vom 7. März 1979 - IV ZB 162/78 - VersR 1979, 573/74; vom 25. März 1982 - VII ZB 23/81 = VersR 1982, 652/53 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87

    Verschulden bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Mahnbescheid -

    Inwieweit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in den summarischen Strafverfahren auch im Zivilprozeß gilt, kann dahinstehen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. September 1977 - VIII ZR 118/76, VersR 1977, 1098).
  • BGH, 07.03.1979 - IV ZB 162/78

    Streitigkeit bezüglich der gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Ehegatten

    In der Verletzung einer solchen Pflicht ein Verschulden im Sinne von § 233 ZPO zu sehen, ist sowohl mit dem in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Recht, gegen einen belastenden Akt der öffentlichen Gewalt das Gericht anzurufen, als auch mit dem in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar (vgl. BGH VersR 1977, 1098 zu § 233 ZPO a.F. und BGH VersR 1979, 231 zu § 233 ZPO n.F.).
  • BGH, 01.12.1978 - I ZB 9/78

    Anspruch eines Handelsvertreter auf Bucheinsicht gegenüber seiner Firma - Antrag

    In der Verletzung derartiger prozessualer Sorgfaltspflichten ein Verschulden im Sinne von § 233 ZPO n.F. zu sehen, ist sowohl mit dem in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Recht, gegen einen belastenden Akt der öffentlichen Gewalt das Gericht anzurufen, wie auch mit dem in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar (vgl. BGH VersR 1977, 1098 zu § 233 Abs. 2 ZPO a.F.).
  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81

    Schadensersatzklage gegen einen Rechtsanwalt - Unrichtige Belehrung über die

    Der beklagte Anwalt mußte sogar befürchten, daß das Amtsgericht - worauf auch das Berufungsgericht in anderem Zusammenhang unter Bezugnahme auf den Beschluß des BGH vom 19. September 1977 (VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098 = WM 1977, 1285) hinweist - die Wiedereinsetzung verweigern würde, wenn es davon ausging, der Kläger habe die Terminsnachricht oder zumindest die Benachrichtigung über deren Niederlegung erhalten, dann aber mit dem Erlaß eines Versäumnisurteiles rechnen und daher entsprechende Erkundigungen einholen müssen.
  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 13 TH 1549/92

    Ausländerrecht: Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Ehegatten nach Ablauf

    Derartige besondere Vorkehrungen vor Antritt einer Reise sind aber auch nur im Ausnahmefall erforderlich, etwa bei einer von Anfang an vorgesehenen längerfristigen Abwesenheit (über 6 Wochen, vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332 (336)) oder aber dann, wenn der Betreffende schon bei Reisebeginn mit dem Zugang einer für ihn nachteiligen behördlichen Entscheidung rechnen muß (BGH, Urteil vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 -, JZ 1977, 762).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZB 16/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

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