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OLG Zweibrücken, 21.05.1975 - 4 U 24/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
RhPf G über die Abmarkung der Grundstücke (AbmG) § 5; RhPf G über die Abmarkung der Grundstücke (AbmG) § 6; RhPf VO über Feldgeschworene § 1; RhPf VO über Feldgeschworene § 12; BGB... § 823; BGB § 839; BGB § 288; GG Art. 34
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de , S. 38 (Kurzinformation)
Beschädigung unterirdischer Leitungen durch Feldgeschworene
Papierfundstellen
- VersR 1977, 45
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.01.1965 - VI ZR 207/63
Status privatrechtlich organisierter Versorgungsbetriebe einer Gemeinde
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.05.1975 - 4 U 24/75
Hat die Bundespost im Rahmen ihrer allgemeinen Verschuldung 9, 5 % Zinsen zu zahlen, so braucht sie im einzelnen nicht darzutun, daß ihr gerade im Zusammenhang mit dem vorliegenden Schadenfall ein Zinsschaden in der behaupteten Höhe entstanden ist (vgl. BGH VersR 65, 479 (481)).
- OLG Koblenz, 13.06.2014 - 5 U 528/14
Haftung des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs für Messfehler
Ob die Amtshaftung des Beklagten gemäß Art. 34 GG auf die Vermessungs- und Katasterverwaltung übergeleitet ist, kann dahinstehen (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 6.04.2009 - 19 B 09.90; OLG Zweibrücken VersR 1975, 842 und VersR 1977, 45). - LG Dessau-Roßlau, 18.04.2012 - 1 S 29/12
Schadensersatzklage wegen Beschädigung eines Fernmeldekabels durch …
Einen Tiefbauarbeiten vornehmenden Vermessungsingenieur treffen grundsätzlich die gleichen Erkundigungs- und Sorgfaltspflichten bei der Durchführung von Grabungsarbeiten wie jeden Tiefbauunternehmer (OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.05.1975, Az. 4 U 24/75, juris-Rn. 27;… vgl. zu den diesbezüglichen Sorgfaltspflichten: MüKo/Wagner, 5. Aufl., § 823 BGB, Rn. 479). - OLG Düsseldorf, 08.11.1978 - 15 U 74/78 Von einem Großunternehmen wie der DBP kann nicht der Nachweis verlangt werden, daß es gerade wegen der Klageforderung einen Kredit aufgenommen oder nicht zurückgezahlt hat (BGH VersR 65, 479; OLG Zweibrücken VersR 1977, 45).