Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 01.06.1976

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   BGH, 16.02.1977 - IV ZR 42/76   

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BGH, 16.02.1977 - IV ZR 42/76 (https://dejure.org/1977,706)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1977 - IV ZR 42/76 (https://dejure.org/1977,706)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1977 - IV ZR 42/76 (https://dejure.org/1977,706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reparaturunfähiges Kfz - Ausgedientes Kfz - Verschrottung - Benzinklausel - Privathaftpflichtversicherung - Abschluss einer Ruheversicherung für ein stillgelegtes Auto - Ersatz der Abschleppkosten für ein Fahrzeug - Ablehnung eines Versicherungsschutzes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 2, Benzinklausel; AKB § 10; AKB § 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB §§ 10, 11
    Eintritt des Haftpflichtversicherers für einen durch ein auf einem Abstellplatz abgestelltes reparaturunfähiges Kfz entstandenen Schaden

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 737
  • VersR 1977, 468
  • DB 1977, 1789
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.1960 - II ZR 253/58

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensverstoßes - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 16.02.1977 - IV ZR 42/76
    Ein Gebrauch des Fahrzeugs liegt nicht nur dann vor, wenn es zum Fahren im Straßenverkehr benutzt wird (BGH VersR 1960, 1107/08).
  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Dies gilt wegen des umfassenderen Anwendungsbereichs erst recht für den Gebrauch des Fahrzeugs im Sinne des § 10 Abs. 1 AKB (s. dazu auch BGH, Urteil vom 16. Februar 1977 - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 468, 469).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 4 U 191/07

    Zur Ingebrauchnahme eines noch nichtfahrtauglichen PKW durch den Versuch den

    Hierfür ist nicht maßgeblich, ob das Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen oder nicht zugelassen war (vgl. BGH VersR 1977, 468; BGH VersR 1992, 47).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Bei ihr ist das Interesse versichert, das der Versicherte daran hat, durch den Gebrauch des Fahrzeuges nicht mit Haftpflichtansprüchen belastet zu werden gleich, ob diese auf den §§ 7 ff StVG, den §§ 823 ff BGB oder anderen Haftungsnormen beruhen (BGHZ 15, 154, 158; BGH Urteil vom 16. Februar 1977 - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 469).
  • BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90

    Keine Deckung durch Privathaftpflicht bei Schäden an Neufahrzeug durch

    Für die Frage des Deckungsschutzes ist allein entscheidend, ob sich der Art nach ein Risiko der Privat- oder der Kfz-Haftpflichtversicherung verwirklicht hat (Senatsurteile vom 14. Dezember 1988 aaO unter 2. a; vom 16. Februar 1977 - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 468 unter IV.).

    Aus der Versagung des Versicherungsschutzes innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung folgt nicht zwangsläufig, daß der Schaden deswegen in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung fällt, weil sonst eine Deckungslücke bestehen würde (Senatsurteil vom 16. Februar 1977 aaO unter IV.).

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 5 U 267/01

    Regreß des Kfz-Versicherers: Trunkenheitsfahrt des mitversicherten Fahrers

    Dabei wird der Begriff des Gebrauchs des Fahrzeugs weit gefasst, es zählt dazu nicht nur der Betrieb des Fahrzeugs, erfasst werden damit vielmehr auch andere Gefahren, die von dem Fahrzeug ausgehen können, und zwar selbst dann noch, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder gar nicht einmal mehr reparaturfähig ist (BGH, VersR 1977, 468).

    Das Fahrzeug kann beim Abschleppen wegen ungenügender Sicherung von dem Abschleppfahrzeug abrutschen und dadurch Personen schädigen (dazu KG, r+s 2001, 403), der noch in dem Tank des Fahrzeugs befindliche Kraftstoff kann in Brand geraten (dazu BGH, VersR 1977, 468, sowie die Entscheidung des Senats vom 2.6.1999 in dem Verfahren 5 U 40/99-3-); es handelt sich dabei um Risiken, die von der Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge noch erfasst werden (KG, aaO, und BGH, aaO, sowie die Entscheidung des Senats, aaO).

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 161/87

    Umfang des Risikoausschlusses in der Kraftfahrtversicherung

    In dem am 16. Februar 1977 entschiedenen Fall - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 468 - bestand eine sog. Ruhensversicherung; in den am 10. Juli 1980 - BGHZ 78, 52 -, am 27. Juni 1984 - IVa ZR 7/83 - VersR 1984, 854 - und am 26. Oktober 1988 - IVa ZR 73/87 - entschiedenen Fällen ging es um die Frage des Gebrauches von Fahrzeugen, die zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen waren, so daß die Versicherbarkeit eines Fahrzeuggebrauches in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung außer Zweifel stand.
  • BGH, 26.03.1986 - IVa ZR 86/84

    Auslegung der Benzinklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung

    Dabei kann der Versicherungsnehmer erwarten, daß keine ihm nicht aufgezeigte Lücken zwischen seiner Kfz-Haftpflichtversicherung und der ihm als umfassend angebotenen Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung bestehen (BGH Urt. v. 26. März 1956, II ZR 209/54 = VersR 1956, 283; Urt. v. 16. Februar 1977, IV ZR 42/76 = VersR 1977, 468; Urt. v. 27. Juni 1984, IVa ZR 7/83 = VersR 1984, 854).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 7/83

    Umfang des Haftungsausschlusses aufgrund der sog. kleinen Benzinklausel in der

    Daß der Klausel in der auch in diesem Rechtsstreit maßgeblichen Fassung die Funktion zukomme, für den Halter und/oder Fahrer eines Kraftfahrzeuges, der eine Privathaftpflichtversicherung abschließt, den Deckungsanschluß zwischen den beiden Versicherungsarten Privathaftpflicht- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung herzustellen, hat der Bundesgerichtshof bereits hervorgehoben (vgl. Urteil v. 26.3.1956 - II ZR 209/54 - VersR 1956, 283; Urteil v. 16.2.1977 - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 468; ebenso Bruck/Möller/Johannsen, VVG, 8. Aufl. Band IV Anm. G 266).
  • LG Bremen, 12.07.2012 - 6 S 324/11

    Privathaftpflichtversicherung - Anspruchsausschluss aufgrund der Benzinklausel

    Nicht erforderlich ist dabei, dass der Versicherte bei Schadenseintritt das Kfz noch führt, d.h. damit fährt (BGH VersR 1977, 468).
  • OLG Hamm, 09.12.1977 - 20 W 29/77

    Bewilligung des Armenrechts ; Explosion einer Gasflasche bei der Reparatur von

    Nach den Erläuterungen zum Versicherungsantrag, auf die im Antrag zur Bestimmung des Inhalts des Vertrages ausdrücklich Bezug genommen wird, und die daher Vertragsinhalt geworden sind (vgl. BGH VersR 77, 468), umfaßt die Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den im einzelnen aufgeführten Tatbeständen mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes eines Berufs usw.
  • OLG München, 05.07.1985 - 18 U 2012/85
  • AG Bremen, 18.10.2011 - 18 C 107/11

    Haftpflichtversicherung - Leistungsausschluss bei Beschädigung eines fremden

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Rechtsprechung
   LG Bonn, 01.06.1976 - 2 O 361/75   

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LG Bonn, 01.06.1976 - 2 O 361/75 (https://dejure.org/1976,2804)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.06.1976 - 2 O 361/75 (https://dejure.org/1976,2804)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. Juni 1976 - 2 O 361/75 (https://dejure.org/1976,2804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 54
  • VersR 1977, 468
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