Rechtsprechung
BGH, 05.10.1976 - VI ZR 256/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorfahrtregelung - Verkehrsteilnehmer - Rechtsbedeutung - Sorgfalt - Einmündung - Untergeordnete Straße
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 8 Abs. 1 § 10
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Einmündung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1977, 58
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07
Pflichten des Kraftfahrers bei Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs
Dies ist nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale zu bestimmen (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75 - VersR 1977, 58 f.; vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 139/85 - VersR 1987, 306, 307; vom 23. Juni 1987 - VI ZR 296/86 - NJW-RR 1987, 1237, 1238). - OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14
Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen …
Für die Einordnung kommt es entscheidend auf das nach äußeren, jedem erkennbaren Merkmale zu beurteilende Gesamtbild an, für das die Verkehrsbedeutung der Verkehrsfläche maßgeblich ist (vgl. BGH, VersR 1977, 58; BGH, VersR 1987, 306; OLG Köln, VRS 85, 15;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Burmann, aaO., § 10 StVO, Rdn. 3). - KG, 09.07.2018 - 25 U 159/17
Grundsatz "rechts vor links" bei Parkhausausfahrten
Die Abgrenzung einer im Sinne dieser Vorschrift untergeordneten Verkehrsfläche zu einer Straße im Sinne von § 8 StVO ist nach dem objektiven Erscheinungsbild vorzunehmen (vgl. BGH VersR 1977, 58; OLG Hamm RuS 1994, 52).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 5 A 2289/18
Abschleppen Halteverbot Einmündung Ergänzung von Ermessenserwägungen
vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 139/85 -, juris, Rn. 14, und vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75 -, juris, Rn. 9, m.w.N. - BGH, 14.10.1986 - VI ZR 139/85
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer über abgeflachte Bordsteine …
Nicht zu beanstanden ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, bei der "Stichstraße", aus der der Kläger kam, habe es sich um eine öffentliche Straße im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes gehandelt, dessen Voraussetzungen es nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (s. BGH Urteil vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75 - VersR 1977, 58 m.w.N.) geprüft hat.Dazu ist vielmehr nötig, daß ihre Zulassung zur Benutzung für den fließenden Verkehr auch äußerlich erkennbar ist (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1976 aaO).
Der Kraftfahrer muß in einer derartigen Situation, d.h. wenn die Vorfahrtregelung nicht eindeutig zu seinen Gunsten spricht, von der Rechtsbedeutung ausgehen, die ihm ungünstiger ist und ihm eine höhere Sorgfalt abverlangt (Senatsurteil vom 5. Oktober 1976 aaO).
Dieser muß darauf gefaßt sein, daß der von links kommende Benutzer der Durchgangsstraße sein, des Einfahrenden, Vorfahrtrecht mißachten werde (vgl. u.a. BGH Urt. v. 5. Oktober 1976 aaO; OLG Frankfurt VersR 1973, 353; OLG Hamm VRS 35, 307; BayObLG DAR 1976, 170;… OLG Koblenz aaO;… OLG Nürnberg aaO;… OLG Köln aaO;… OLG Stuttgart aaO).
- BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße …
1 StVO entscheidend nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale bestimmt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (s. BGH Urteile vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75 - VersR 1977, 58 und vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 139/85 - VersR 1987, 306, 307). - OLG München, 06.02.2009 - 10 U 4845/08
Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall: Abgrenzung von Straße und …
6 Maßgebend für die verkehrsrechtliche Einordnung als Ausfahrt ist das Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale bzw. die nach außen in Erscheinung tretende Verkehrsbedeutung (vgl. BGH VersR 1977, 58; BGH NJW-RR 1987, 1237; OLG Köln NZV 1994, 279). - BayObLG, 27.05.1983 - 1 ObOWi 55/83
Einfahren von einem anderen Straßenteil
Vielmehr kommt es - ähnlich wie bei der Frage, ob auf einer Fläche öffentlicher Verkehr eröffnet ist und sie deshalb zum öffentlichen Verkehrsraum im Sinne des Straßenverkehrsrechts gehört (vgl. hierzu BGH VersR 1977, 58;… OLG Düsseldorf a.a.O.) - entscheidend auf die äußerlich erkennbaren Merkmale an, d.h. darauf, ob aus der Sicht eines (nicht ortskundigen) Verkehrsteilnehmers der Seitenweg einen selbständigen Verkehrsweg oder lediglich eine Zufahrt zu neben der Straße gelegenen Grundstücken bildet (OLG Karlsruhe VRS 55, 2461247 f.;… OLG-Düsseldorf a.a.O.). - OLG Köln, 13.10.1993 - 11 U 89/93
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus der Ausfahrt eines Großmarkts auf die …
Maßgebend für die verkehrsrechtliche Einordnung als Straße oder Ausfahrt ist das Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32.Auflage, Rdnr.5, m.w.N.; BGH VersR 1977, 58 f.; BayObLG VRS 65, 223 ff. ; OLG Saarbrücken, VM 1981, 70 f. ), wobei in der Rechtsprechung teilweise auch auf die nach außen in Erscheinung tretende Verkehrsbedeutung - etwa als nicht dem fließenden Verkehr dienender Zugang zu einem Grundstück - abgestellt wird ( vgl. BGH NJW-RR 1987, 1237f.; OLG Oldenburg ZfS 1992, 332 f.). - BGH, 21.12.1976 - VI ZR 257/75
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung
Dies gilt - wie das Berufungsgericht mit Recht hervorhebt - ohne Rücksicht darauf, ob das Zeichen 306 an jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt wird (Senatsurteile vom 18. November 1975 - VI ZR 172/74, VersR 1976, 365 m.z.N. aus dem Schrifttum und vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75, noch nicht veröffentlicht).Auch besteht das Vorfahrtrecht unabhängig davon, ob eine an sich erforderliche negative Beschilderung in der untergeordneten Straße vorhanden ist (Senatsurteil vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75, aaO.; Booß, VersR 1975, 453).
Wohl muss er dann, wenn er unsicher ist, ob er noch oder überhaupt bevorrechtigt ist - sei es, dass er nicht mehr weiß, ob sein Vorrang widerrufen war, sei es, dass er aus einer Seitenstraße eingebogen war und noch kein Zeichen 306 gesehen hatte - eine für ihn ungünstigere und ihm eine höhere Sorgfalt abverlangende Regelung in Betracht ziehen und sich danach verhalten (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75, aaO.).
- OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf dem Privatparkplatz eines …
- BGH, 24.03.1988 - III ZR 104/87
Vorfahrt einer Straßenbahn beim Verlassen einer Fußgängerzone
- LG Saarbrücken, 08.04.2011 - 13 S 17/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten bei Zweifeln an der …
- LG Dessau-Roßlau, 22.03.2012 - 5 S 98/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Qualifikation als Feld- oder Waldweg; Geltung der …
- OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Überholers mit einem in einen …
- OLG Schleswig, 08.08.1984 - 1 Ss OWi 417/84
Begriffe; Grundstückseinfahrt; Grundstücksausfahrt; Ausschlußverhältnis
- AG Mannheim, 30.11.2007 - 9 C 437/07
Ansprüche nach einem Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß …
- OLG Nürnberg, 27.10.1982 - 4 U 1902/82
Qualifizierung einer Strassenstelle als Einmündung oder als Grundstücksausfahrt; …
- OLG Köln, 13.10.1993 - 11 U 891/93