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   BGH, 29.03.1977 - VI ZR 64/76   

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https://dejure.org/1977,889
BGH, 29.03.1977 - VI ZR 64/76 (https://dejure.org/1977,889)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1977 - VI ZR 64/76 (https://dejure.org/1977,889)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1977 - VI ZR 64/76 (https://dejure.org/1977,889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grabstelleninhaber - Haftung des Anstaltsträgers eines Friedhofs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Friedhofsträgers; Standfestigkeit der Grabsteine

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1390
  • NJW 1977, 1392
  • MDR 1977, 829
  • VersR 1977, 668
  • JR 1977, 367
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Zu Recht hat indes das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 29.10.1974 - VI ZR 159/73 = VersR 1975, 133, 134 und vom 29. März 1977 - VI ZR 64/76 = NJW 1977, 1392, 1394 = VersR 1977, 668) diesen Umstand als nicht ausreichend erachtet, um über die allgemeinen deliktischen Rechte und Pflichten hinausgehende besondere schuldrechtliche oder schuldrechtsähnliche Beziehungen zwischen dem Kläger und der Beklagten entstehen zu lassen.

    Auch wenn es für die Benutzung des Spielplatzes eine Satzung gegeben haben sollte, ließe sich daraus allein nicht die Begründung eines vertragsähnlichen Benutzungsverhältnisses folgern (vgl. Senatsurteil vom 29. März 1977 aaO).

  • OLG Rostock, 06.03.2003 - 1 U 59/01

    Zu Umfang und Grenzen der Verkehrssicherungspflicht über kommunalen Friedhof und

    Damit war sie für die von ihr eröffnete Gefahrenstelle verantwortlich (vgl. BGH, NJW 1977, 1392 [1393]; 1971, 2308 [2309]; 1961, 868).

    Die allgemeine, sich durch Eröffnung der Gefahrenstelle ergebende Verkehrssicherungspflicht des Friedhofsträgers aus § 823 Abs. 1 BGB wird durch die Haftung des Nutzungsberechtigten aus § 837 BGB nicht berührt (BGH, NJW 1977, 1392 [1393]; OLG Hamm, NVwZ 1982, 333).

  • OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93

    Verfahrensrecht; Kosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfe bei

    a) Hinsichtlich der Gefahr, die von einem nicht mehr standsicheren Grabstein ausgeht, ist sowohl der Friedhofsträger wie auch der Inhaber der Grabstelle verkehrssicherungspflichtig (BGHZ 34, 206, 209; BGH, VersR 1963, 1144, 1146; BGH, NJW 1971, 2308 ; BGH, NJW 1977, 1392, 1393).

    Angesichts der erheblichen Gefahren, die für die Friedhofsbesucher, insbesondere auch für die sich auf dem Friedhof aufhaltenden Kinder, von einem umstürzenden Grabstein ausgehen können, und bei der nicht geringen diesbezüglichen Unfallhäufigkeit (vgl. LG Ansbach, NJW 1968, 1479; Müller-Hannemann, MDR 1975, 796; BGH, NJW 1977, 1392, 1393), ist bei den sich im Zusammenhang mit der Grabsteinsicherung ergebenden Pflichten ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, NJW 1971, 2308, 2309).

  • OLG Rostock, 27.03.2003 - 1 U 118/01

    Zum Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers wegen eines Arbeitsunfalls -

    War sein Arbeitgeber der Zweitbeklagte, befreite diesen § 636 Abs. 1 RVO von der Haftung aus § 837 BGB gegenüber B. M. und i. V. m. § 116 SGB X gegenüber der Klägerin; die Erstbeklagte würde durch das vom persönlichen Haftungsprivileg des § 636 Abs. 1 RVO unberührt bleibende subsidiäre Verhältnis des § 836 BGB zu § 837 BGB vor ihrer Haftung als Grundstücksbesitzerin geschützt (vgl. BGH, NJW 1977, 1392).
  • OLG Köln, 17.07.1991 - 2 W 193/90

    Grabstein; Pfändungsschutz; Gerichtsvollzieher; Zustimmung; Gewahrsamsinhaber

    Vielmehr handelt es sich bei einer Grabanlage um einen sog. Scheinbestandteil (§ 95 I BGB) des - im Eigentum der Gemeinde stehenden - Friedhofsgrundstücks und damit im Rechtssinne um eine selbständige bewegliche Sache (vgl. BGH JR 1977, 367 [368]; OLG München OLGE 28, 308; KG JW 1936, 399; Gaedke, S. 176; Haase, JR 1977, 369; Holch in: MünchKomm. zum BGB, 2. Aufl. 1984, § 95 Rn. 12; Wacke, DGVZ 1986, 161 [162]).
  • OLG München, 14.10.1993 - 29 U 2536/93

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts

    Der streitgegenständliche Grabstein ist Eigentum zumindest auch des Klägers als Hinterbliebenem nach (vgl. BGH JR 1977, 367, 369).
  • LG Bonn, 22.07.2004 - 37 Qs 22/04

    Prozessuale Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen bei

    Aus der rechtswidrigen Erlangung eines Beweismittels durch einen Dritten folgt nicht automatisch die Unverwertbarkeit dieses Mittels im Strafverfahren (BGHSt 27, 355, 357 = NJW 1977, 1390 ).
  • LG Bonn, 09.06.2004 - 37 Qs 20/04

    Pflicht zur Durchsicht von Daten hinsichtlich einer Potenziellen Beweisdeutung

    Aus der rechtswidrigen Erlangung eines Beweismittels durch einen Dritten folgt nicht automatisch die Unverwertbarkeit dieses Mittels im Strafverfahren (BGHSt 27, 355, 357 = NJW 1977, 1390 ).
  • LG Bonn, 09.06.2004 - 37 Qs 18/04

    Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme der auf einer CD-Rom gebrannten Unterlagen;

    Aus der rechtswidrigen Erlangung eines Beweismittels durch einen Dritten folgt nicht automatisch die Unverwertbarkeit dieses Mittels im Strafverfahren (BGHSt 27, 355, 357 = NJW 1977, 1390 ).
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