Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweispflicht des Beschuldigten für das Mitverschulden eines Dritten; Verkehrsuntüchtigkeit von Fussgängern; Beschränkungen des Schadensersatzanspruches wegen Unterhaltsverlustes auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch; Berechnungsmaßstab für einen mutmaßlichen ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 844 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweispflicht des Beschuldigten für das Mitverschulden eines Dritten; Verkehrsuntüchtigkeit von Fussgängern; Beschränkungen des Schadensersatzanspruches wegen Unterhaltsverlustes auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch; Berechnungsmaßstab für einen mutmaßlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 26.11.1974 - 16 O 143/73
- OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Papierfundstellen
- VersR 1977, 727
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 27.10.1970 - VI ZR 64/69
Haftungsverteilung bei Überfahren zweier Fußgänger außerorts bei Dunkelheit; Höhe …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Der Schaden bemißt sich in der Höhe vielmehr danach, welche Beträge seines Einkommens der Verstorbene, wenn er am Leben geblieben wäre, hatte aufwenden müssen, um seinen unterhaltsberechtigten Angehörigen denjenigen Lebensunterhalt zu verschaffen, auf den sie nach den familienrechtlichen Vorschriften des Unterhaltsrechts Anspruch gehabt hätten (BGH NJW 1971, 137; 1969, 1667; OLG Stuttgart VersR 1969, 720).Daher sind unabhängig von ihrer Bezeichnung und steuerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Behandlung bei der Berechnung des Ausgangseinkommens des Unterhaltsverpflichteten alle Einnahmen, gleich aus welcher Quelle sie fließen, zu berücksichtigen, sofern sie nicht durch ihren besonderen Verwendungszweck von vornherein aufgebraucht werden (vgl. BGH NJW 1971, 137;… Brühl-Göppinger-Mutschler, Unterhaltsrecht 1, 3. Aufl., Rz. 525;… Kalthoener-Haase-Becher-Büttner, Die Rechtsprechung der Landgerichte zur Höhe des Unterhalts, Rz. 189-194;… Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2. Aufl., S. 28; Bursch, NJW 1968, 429).
- BGH, 20.12.1963 - VI ZR 270/62
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Um einen solchen Schluß ziehen zu können, bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Verhaltensweise des Fußgängers fehlerhaft war oder ein nüchterner Fußgänger die Situation hätte meistern können (vgl. für die Kraftfahrer BGH VersR 1960, 479; 1961, 693 ; 1962, 132; 1964, 486; 1965, 81; 1966, 585; VRS 21, 167 ; KG NJW 1975, 266 ). - BGH, 16.10.1956 - VI ZR 162/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Hier ist vielmehr davon auszugehen, daß beim Schadensausgleich nach § 254 BGB nur solche Umstände verwertet werden dürfen, von denen feststeht, daß sie ursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 1956, 732; 1961, 249u. 854; 1963, 285 u. 1026; 1966, 164).
- BGH, 02.02.1960 - VI ZR 21/59
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Um einen solchen Schluß ziehen zu können, bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Verhaltensweise des Fußgängers fehlerhaft war oder ein nüchterner Fußgänger die Situation hätte meistern können (vgl. für die Kraftfahrer BGH VersR 1960, 479; 1961, 693 ; 1962, 132; 1964, 486; 1965, 81; 1966, 585; VRS 21, 167 ; KG NJW 1975, 266 ). - BGH, 02.05.1961 - VI ZR 120/60
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Unfallursächlichkeit der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Um einen solchen Schluß ziehen zu können, bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Verhaltensweise des Fußgängers fehlerhaft war oder ein nüchterner Fußgänger die Situation hätte meistern können (vgl. für die Kraftfahrer BGH VersR 1960, 479; 1961, 693 ; 1962, 132; 1964, 486; 1965, 81; 1966, 585; VRS 21, 167 ; KG NJW 1975, 266 ). - BGH, 08.01.1963 - VI ZR 35/62
Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall mit einem Fußgänger nachts auf der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Hier ist vielmehr davon auszugehen, daß beim Schadensausgleich nach § 254 BGB nur solche Umstände verwertet werden dürfen, von denen feststeht, daß sie ursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 1956, 732; 1961, 249u. 854; 1963, 285 u. 1026; 1966, 164). - BGH, 20.10.1964 - VI ZR 160/63
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung zum Nachteil eines alkoholisierten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Um einen solchen Schluß ziehen zu können, bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Verhaltensweise des Fußgängers fehlerhaft war oder ein nüchterner Fußgänger die Situation hätte meistern können (vgl. für die Kraftfahrer BGH VersR 1960, 479; 1961, 693 ; 1962, 132; 1964, 486; 1965, 81; 1966, 585; VRS 21, 167 ; KG NJW 1975, 266 ). - BGH, 23.11.1965 - VI ZR 158/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem eine Vorfahrtstraße …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Hier ist vielmehr davon auszugehen, daß beim Schadensausgleich nach § 254 BGB nur solche Umstände verwertet werden dürfen, von denen feststeht, daß sie ursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 1956, 732; 1961, 249u. 854; 1963, 285 u. 1026; 1966, 164). - BGH, 01.03.1966 - VI ZR 207/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines alkoholisierten Mopedfahrers mit einem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Um einen solchen Schluß ziehen zu können, bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Verhaltensweise des Fußgängers fehlerhaft war oder ein nüchterner Fußgänger die Situation hätte meistern können (vgl. für die Kraftfahrer BGH VersR 1960, 479; 1961, 693 ; 1962, 132; 1964, 486; 1965, 81; 1966, 585; VRS 21, 167 ; KG NJW 1975, 266 ). - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 284/67
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Der Schaden bemißt sich in der Höhe vielmehr danach, welche Beträge seines Einkommens der Verstorbene, wenn er am Leben geblieben wäre, hatte aufwenden müssen, um seinen unterhaltsberechtigten Angehörigen denjenigen Lebensunterhalt zu verschaffen, auf den sie nach den familienrechtlichen Vorschriften des Unterhaltsrechts Anspruch gehabt hätten (BGH NJW 1971, 137; 1969, 1667; OLG Stuttgart VersR 1969, 720). - BGH, 14.01.1971 - III ZR 107/67
Schadenersatzpflicht; Unterhaltsanspruch; Lebenshaltung; …
- BGH, 23.11.1971 - VI ZR 241/69
Schadensersatzanspruch - Berechnung - Hinterbliebene - Unterhalt - …
- KG, 30.09.1974 - 22 U 1402/74
Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des …
- BGH, 20.10.1961 - VI ZR 34/61
- BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76
Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens
Die Auslösung ist daher der Festsetzung des vom Kläger erlittenen Verdienstausfalls mit zugrundezulegen (so auch OLG Saarbrücken, VersR 1977, 727, 728 r.Sp. und wohl auch Wussow a.a.O.), soweit dieser Schaden nach dem in der Bundesrepublik erzielbaren Einkommen bemessen werden muß (vgl. oben II).
Rechtsprechung
OLG Köln, 26.11.1975 - 17 U 76/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kaufhausbetreiber haftet bei nicht ordnungsgemäßer Pflege für Sturz einer Kundin auf glattem Boden - Glätte wurde aufgrund falscher Pflege des Bodens hervorgerufen
Papierfundstellen
- VersR 1977, 727
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10
Verkehrssicherungspflichten bei der Reinigung der Büroräume eines Supermarktes
Feuchtigkeit als solche ist noch kein objektiv verkehrswidriger Zustand (BGH, NJW 1994, 2617, 2618; OLG Köln VersR 1977, 727).