Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 26.11.1975

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   OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75   

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https://dejure.org/1976,8834
OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75 (https://dejure.org/1976,8834)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.02.1976 - 3 U 23/75 (https://dejure.org/1976,8834)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Februar 1976 - 3 U 23/75 (https://dejure.org/1976,8834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweispflicht des Beschuldigten für das Mitverschulden eines Dritten; Verkehrsuntüchtigkeit von Fussgängern; Beschränkungen des Schadensersatzanspruches wegen Unterhaltsverlustes auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch; Berechnungsmaßstab für einen mutmaßlichen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 844 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweispflicht des Beschuldigten für das Mitverschulden eines Dritten; Verkehrsuntüchtigkeit von Fussgängern; Beschränkungen des Schadensersatzanspruches wegen Unterhaltsverlustes auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch; Berechnungsmaßstab für einen mutmaßlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 727
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.10.1970 - VI ZR 64/69

    Haftungsverteilung bei Überfahren zweier Fußgänger außerorts bei Dunkelheit; Höhe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
    Der Schaden bemißt sich in der Höhe vielmehr danach, welche Beträge seines Einkommens der Verstorbene, wenn er am Leben geblieben wäre, hatte aufwenden müssen, um seinen unterhaltsberechtigten Angehörigen denjenigen Lebensunterhalt zu verschaffen, auf den sie nach den familienrechtlichen Vorschriften des Unterhaltsrechts Anspruch gehabt hätten (BGH NJW 1971, 137; 1969, 1667; OLG Stuttgart VersR 1969, 720).

    Daher sind unabhängig von ihrer Bezeichnung und steuerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Behandlung bei der Berechnung des Ausgangseinkommens des Unterhaltsverpflichteten alle Einnahmen, gleich aus welcher Quelle sie fließen, zu berücksichtigen, sofern sie nicht durch ihren besonderen Verwendungszweck von vornherein aufgebraucht werden (vgl. BGH NJW 1971, 137; Brühl-Göppinger-Mutschler, Unterhaltsrecht 1, 3. Aufl., Rz. 525; Kalthoener-Haase-Becher-Büttner, Die Rechtsprechung der Landgerichte zur Höhe des Unterhalts, Rz. 189-194; Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2. Aufl., S. 28; Bursch, NJW 1968, 429).

  • BGH, 20.12.1963 - VI ZR 270/62
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
    Um einen solchen Schluß ziehen zu können, bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Verhaltensweise des Fußgängers fehlerhaft war oder ein nüchterner Fußgänger die Situation hätte meistern können (vgl. für die Kraftfahrer BGH VersR 1960, 479; 1961, 693 ; 1962, 132; 1964, 486; 1965, 81; 1966, 585; VRS 21, 167 ; KG NJW 1975, 266 ).
  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
    Hier ist vielmehr davon auszugehen, daß beim Schadensausgleich nach § 254 BGB nur solche Umstände verwertet werden dürfen, von denen feststeht, daß sie ursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 1956, 732; 1961, 249u. 854; 1963, 285 u. 1026; 1966, 164).
  • BGH, 02.02.1960 - VI ZR 21/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
    Um einen solchen Schluß ziehen zu können, bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Verhaltensweise des Fußgängers fehlerhaft war oder ein nüchterner Fußgänger die Situation hätte meistern können (vgl. für die Kraftfahrer BGH VersR 1960, 479; 1961, 693 ; 1962, 132; 1964, 486; 1965, 81; 1966, 585; VRS 21, 167 ; KG NJW 1975, 266 ).
  • BGH, 02.05.1961 - VI ZR 120/60

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Unfallursächlichkeit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
    Um einen solchen Schluß ziehen zu können, bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Verhaltensweise des Fußgängers fehlerhaft war oder ein nüchterner Fußgänger die Situation hätte meistern können (vgl. für die Kraftfahrer BGH VersR 1960, 479; 1961, 693 ; 1962, 132; 1964, 486; 1965, 81; 1966, 585; VRS 21, 167 ; KG NJW 1975, 266 ).
  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 35/62

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall mit einem Fußgänger nachts auf der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
    Hier ist vielmehr davon auszugehen, daß beim Schadensausgleich nach § 254 BGB nur solche Umstände verwertet werden dürfen, von denen feststeht, daß sie ursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 1956, 732; 1961, 249u. 854; 1963, 285 u. 1026; 1966, 164).
  • BGH, 20.10.1964 - VI ZR 160/63

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung zum Nachteil eines alkoholisierten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
    Um einen solchen Schluß ziehen zu können, bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Verhaltensweise des Fußgängers fehlerhaft war oder ein nüchterner Fußgänger die Situation hätte meistern können (vgl. für die Kraftfahrer BGH VersR 1960, 479; 1961, 693 ; 1962, 132; 1964, 486; 1965, 81; 1966, 585; VRS 21, 167 ; KG NJW 1975, 266 ).
  • BGH, 23.11.1965 - VI ZR 158/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem eine Vorfahrtstraße

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
    Hier ist vielmehr davon auszugehen, daß beim Schadensausgleich nach § 254 BGB nur solche Umstände verwertet werden dürfen, von denen feststeht, daß sie ursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 1956, 732; 1961, 249u. 854; 1963, 285 u. 1026; 1966, 164).
  • BGH, 01.03.1966 - VI ZR 207/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines alkoholisierten Mopedfahrers mit einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
    Um einen solchen Schluß ziehen zu können, bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Verhaltensweise des Fußgängers fehlerhaft war oder ein nüchterner Fußgänger die Situation hätte meistern können (vgl. für die Kraftfahrer BGH VersR 1960, 479; 1961, 693 ; 1962, 132; 1964, 486; 1965, 81; 1966, 585; VRS 21, 167 ; KG NJW 1975, 266 ).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 284/67
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
    Der Schaden bemißt sich in der Höhe vielmehr danach, welche Beträge seines Einkommens der Verstorbene, wenn er am Leben geblieben wäre, hatte aufwenden müssen, um seinen unterhaltsberechtigten Angehörigen denjenigen Lebensunterhalt zu verschaffen, auf den sie nach den familienrechtlichen Vorschriften des Unterhaltsrechts Anspruch gehabt hätten (BGH NJW 1971, 137; 1969, 1667; OLG Stuttgart VersR 1969, 720).
  • BGH, 14.01.1971 - III ZR 107/67

    Schadenersatzpflicht; Unterhaltsanspruch; Lebenshaltung;

  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 241/69

    Schadensersatzanspruch - Berechnung - Hinterbliebene - Unterhalt -

  • KG, 30.09.1974 - 22 U 1402/74

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des

  • BGH, 20.10.1961 - VI ZR 34/61
  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76

    Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens

    Die Auslösung ist daher der Festsetzung des vom Kläger erlittenen Verdienstausfalls mit zugrundezulegen (so auch OLG Saarbrücken, VersR 1977, 727, 728 r.Sp. und wohl auch Wussow a.a.O.), soweit dieser Schaden nach dem in der Bundesrepublik erzielbaren Einkommen bemessen werden muß (vgl. oben II).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.11.1975 - 17 U 76/74   

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https://dejure.org/1975,5884
OLG Köln, 26.11.1975 - 17 U 76/74 (https://dejure.org/1975,5884)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.1975 - 17 U 76/74 (https://dejure.org/1975,5884)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. November 1975 - 17 U 76/74 (https://dejure.org/1975,5884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaufhausbetreiber haftet bei nicht ordnungsgemäßer Pflege für Sturz einer Kundin auf glattem Boden - Glätte wurde aufgrund falscher Pflege des Bodens hervorgerufen

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 727
 
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