Rechtsprechung
BGH, 22.11.1977 - VI ZR 119/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Beschränkung einer Revision - Zwischenzeitlicher Verkauf eines unreparierten Fahrzeugs durch den Geschädigten mit Abrechnung auf "Reparaturkostenbasis"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 249, 251
Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nach Verkauf des unreparierten Fahrzeugs
Papierfundstellen
- VersR 1978, 23
- VersR 1978, 235
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Zwar hält das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Rechtsmeinung grundsätzlich einen Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon für gegeben, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren läßt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Senatsurteile, BGHZ 66, 239, 241; vom 6. November 1973 - VI ZR 163/72 - VersR 1974, 331; vom 22. November 1977 - VI ZR 119/76 - VersR 1978, 235; vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 1056; vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710 und vom heutigen Tag, dem 29. April 2003 - VI ZR 393/02 - vgl. hierzu auch Steffen, NZV 1991, 1, 2; ders. NJW 1995, 2057, 2062; ders. DAR 1997, 297). - BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
So ist der letztgenannte Gesichtspunkt für den Senat Anlaß gewesen, in Fällen, in denen der Geschädigte den Unfallwagen für einen Neuwagen besonders günstig in Zahlung gegeben hatte, die Abrechnung nach Reparaturkosten trotz Überschreitens des Vergleichswerts nach Wiederbeschaffungskosten zu billigen (BGHZ 66, 239 ; Senatsurteil vom 22. November 1977 - VI ZR 119/76 - VersR 1978, 235 ). - OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
Kfz-Unfall-Schaden - Reparaturkostenabrechnung - Ersatzbeschaffung - Restwert - …
Andererseits sieht der Senat vor allem in älteren Entscheidungen des BGH deutliche Anzeichen dafür, daß er bei einer Fallgestaltung, wie sie hier gegeben ist, eine Schadensberechnung billigt, die den Schädiger mit den Reparaturkosten zuzüglich Minderwert belastet (vgl. VersR 1978, 235; VersR 1978, 182; StVE § 249 Nr. 18).
Rechtsprechung
BGH, 22.11.1977 - VI ZR 146/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlust des Schadensfreiheitsrabattes bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung als zu ersetzenden Schaden - Belastung mit einer höheren Leistungsprämie nach einem Verkehrsunfall als ein Vermögensnachteil - Haftpflichtigkeit auf Grund der Beschädigung des fremden ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Unfallbedingte Prämiennachteile: in der Haftpflichtversicherung begründen keinen Ersatzanspruch gegen den schuldigen Unfallgegner
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 249
Ersatzfähigkeit des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Papierfundstellen
- VersR 1978, 235
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 18.11.1999 - 27 U 97/99
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hinsichtlich einer überfluteten …
Der daraus folgende Vermögensnachteil gehört nicht zu den absoluten Rechtsgütern, deren Verletzung haftungsbegründend ist (BGHZ 66, 318 = VersR 76, 1066; VersR 1978, 235).