Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1978 - VI ZR 7/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2196
BGH, 31.01.1978 - VI ZR 7/77 (https://dejure.org/1978,2196)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1978 - VI ZR 7/77 (https://dejure.org/1978,2196)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1978 - VI ZR 7/77 (https://dejure.org/1978,2196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,2196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß der Tierhalterhaftung - Tierhalterhaftung - Eigene Gefahr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 515
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    d) In Weiterführung dieser Rechtsprechung hat auch der erkennende Senat stets darauf abgestellt, in wessen Gesamtinteresse das Tier gehalten wird und wessen Wirtschaftsbetrieb oder Haushalt es dient (Senatsurteile vom 27. Juni 1956 - VI ZR 245/55 - VersR 1956, 574 und vom 13. Juli 1976 - VI ZR 99/75 - VersR 1976, 1175, 1176), und die Tierhaltereigenschaft durch eine vorübergehende Aufgabe der unmittelbaren Verfügungsgewalt über das Tier oder eine vorübergehende Besitzentziehung nicht berührt gesehen (Senatsurteil vom 31. Januar 1978 - VI ZR 7/77 - VersR 1978, 515; vgl. auch Senatsurteil vom 28. September 1965 VI ZR 94/64 - NJW 1965, 2397).
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 246/89

    Erforderliche Sicherung eines in Autobahnnähe liegenden Pferdestalls gegen ein

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats verwirklicht sich die spezifische Tiergefahr u.a. dann nicht, wenn ein Tier so sehr der Wirkung durch äußere Kräfte ausgesetzt ist, daß ihm keine andere Möglichkeit als die des schädigenden Verhaltens blieb (zuletzt Senatsurteil vom 31. Januar 1978 - VI ZR 7/77 - VersR 1978, 515 re. Sp. a. E.; vgl. auch Weber in LM § 833 BGB Nr. 9).
  • OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20

    Ein selbsttätigen Verhalten eines Tieres kann auch in einem krankheitsbedingten

    Ein selbstgesteuertes Verhalten des Tieres scheidet beispielsweise aus, wenn das Tier - wie etwa bei seinem Einsatz als "Wurfgeschoss" (vgl. BGH, VersR 1978, 515) - einer solchen massiven Einwirkung durch äußere Kräfte ausgesetzt ist, dass ihm keine andere Möglichkeit als die einer schädigenden Handlung bleibt (BGH, NJW-RR 1990, 789, 791; Haag, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, Kap. 18 Rn. 13).

    Ein solcher krankheitsbedingter Kontrollverlust lässt sich bereits nicht, wie die Beklagtenseite meint, auf eine Stufe mit einer rein äußerlichen und gewalttätigen Einwirkung auf das Tier wie in dem erwähnten "Wurfgeschoss"- Fall (BGH, VersR 1978, 515) auf eine Stufe stellen.

  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 9/85

    Tierhalterhaftung wegen eines Reitunfalls - Anspruch auf Schmerzensgeld und

    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 14. Juli 1977 - VI ZR 234/75 - VersR 1977, 864; vom 31. Januar 1978 - VI ZR 7/77 - VersR 1978, 515; vom 12. Januar 1982 - VI ZR 188/80 - VersR 1982, 366; vom 16. März 1982 - VI ZR 209/80 - VersR 1982, 670 und vom 24. Januar 1984 - VI ZR 61/82 - VersR 1984, 286).
  • OLG Hamm, 23.02.2002 - 13 U 59/02

    Ausgestaltung der deliktischen Haftung eines Pferdehalters bzgl. durch das

    Es muß sich dabei um außergewöhnliche äußere Kräfte handeln, so daß dem Tier keine andere Möglichkeit als die des schädigenden Verhaltens bleibt (vgl. dazu BGH NJW 76, 2130; BGH VersR 78, 515; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 23. Auflage, Kapitel 18 Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08

    Schadensersatzanspruch aus einem Pferdetransportunfall: Wirksamkeit einer

    Denn weitere Voraussetzung ist, dass der Schutzbereich des § 833 BGB auch eröffnet ist, was dann der Fall ist, wenn der Tierhalter für einen Schaden einzustehen hat, der einem Dritten durch die Unberechenbarkeit des Verhaltens eines Tieres entsteht und dabei die typischen Auswirkungen der Tiergefahr sich verwirklichen (BGH VersR 1978, 515).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04

    Tierhalterhaftung eines Tierschutzvereins: Haftungsverteilung bei nächtlichem

    Zwar führt ein vorübergehender Besitzverlust nicht zum Verlust der Haltereigenschaft (BGH VersR 1978, 515) mit der Folge, dass die Haltereigenschaft eines Tierheimes nicht begründet wird, wenn ein Tierheim dem Eigentümer entlaufene Tiere vorübergehend aufnimmt, um das Tier seinem Besitzer zurückzugeben.
  • OLG Hamm, 23.03.2015 - 3 U 37/14

    Umfang des Schadensersatzes durch das Zubeißen eines Pferdes bei einer

    Eine solche typische Tiergefahr verwirklicht sich dann nicht, wenn keinerlei eigene Energie des Tieres an dem Geschehen beteiligt ist (BGH, VersR 2014, 640, zitiert nach juris Rn. 5) oder das Tier jedenfalls so sehr der Wirkung durch äußere Kräfte ausgesetzt ist, dass ihm keine andere Möglichkeit als die des schädigenden Verhaltens bleibt (BGH, VersR 1978, 515, zitiert nach juris Rn. 14; NJW-RR 1990, 789/791).
  • LG Rottweil, 16.01.2003 - 6 O 23/02

    Tierhalterhaftung beim Stolpern eines Reitpferdes und Verletzung des Reiters

    Eine typische Tiergefahr nicht gegeben ist, wenn das Tier so sehr der Einwirkung durch äußere Kräfte ausgesetzt war, dass ihm keine andere Möglichkeit als die des schädigenden Verhaltens blieb (BGH VersR 1978, 515).
  • LG Tübingen, 12.03.2021 - 3 O 28/19

    Ersatzansprüche nach der Beschädigung eines Fahrzeugs durch ein transportiertes

    Der Grund der besonderen Regelung der Tierhalterhaftung liegt darin, daß der Tierhalter für denjenigen Schaden einzustehen hat, der einem Dritten durch die Unberechenbarkeit des Verhaltens eines Tieres an Leben, Gesundheit oder Eigentum entsteht (BGH, Urteil vom 25. März 2014 - VI ZR 372/13 - NJW 2014, 2434; Urteil vom 13. Januar 1978 - VI ZR 7/77 - VersR 1978, 515; Urteil vom 31. November 1973 - VI ZR 152/72 - BGHZ 67, 129, 132 mwN).
  • KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92

    Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht