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   BGH, 18.04.1978 - VI ZR 81/76   

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BGH, 18.04.1978 - VI ZR 81/76 (https://dejure.org/1978,1767)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1978 - VI ZR 81/76 (https://dejure.org/1978,1767)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1978 - VI ZR 81/76 (https://dejure.org/1978,1767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungseinheit - Zurechnungseinheit - Bereicherungsanspruch - Ausgleichsanspruch eines Nebentäters

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2392
  • MDR 1978, 1013
  • VersR 1978, 735
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95

    Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger

    Zum andern können jedoch aus entsprechenden Gründen auch der Geschädigte und einer der Schädiger als Einheit einem anderen Schädiger gegenüberstehen (Zurechnungseinheit oder Tatbeitragseinheit, vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 61, 213, 218; vom 11. Juni 1974 - VI ZR 210/72 - VersR 1974, 1127, 1129; vom 18. April 1978 - VI ZR 81/76 - VersR 1978, 735, 736 und vom 5. Oktober 1982 - VI ZR 72/80 - VersR 1983, 131).

    Für einen weiteren, auf § 426 BGB gestützten Ausgleichsanspruch gegenüber dem Zeugen B. ist daher, unabhängig von der oben erörterten Frage einer Haftungsprivilegierung nach § 636 Abs. 1 RVO, bereits aus schadensrechtlichen Gründen kein Raum (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 213, 219 sowie vom 18. April 1978 - VI ZR 81/76 - VersR 1978, 735, 736; s. auch Senatsurteil vom 25. April 1989 - VI ZR 146/88 - VersR 1989, 730, 732).

  • OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 1 U 124/85

    Gesamtschau - Kettenunfall

    Für die Annahme einer Zurechnungseinheit genügt es, daß sich die Verursachungsbeiträge vor dem eigentlichen Unfallgeschehen in dem gefährlichen Umstand verschmolzen haben (vgl. BGH NJW 78, 2392).

    Unterschiedlich gewichtige Verursachungsbeiträge der zur Einheit Gehörenden sind gegebenenfalls innerhalb der Einheit auszugleichen (BGH aaO; vgl. auch BGH NJW 78, 2392).

    Hat der außerhalb der Einheit Stehende mehr gezahlt, als seiner Schuld der Haftungseinheit gegenüber entspricht, hat er unter Umständen den in der Haftungseinheit stehenden Mitschädiger von einem internen Ausgleichsanspruch bzw. Schadensersatzanspruch befreit, wenn der ersatzfähige Schaden des Geschädigten ausgeglichen ist (vgl. BGH NJW 78, 2392).

  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20

    Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit;

    Zum andern können jedoch aus entsprechenden Gründen auch der Geschädigte und einer der Schädiger als Einheit einem anderen Schädiger gegenüberstehen (Zurechnungseinheit oder Tatbeitragseinheit, vgl. z.B. BGHZ 61, 213, 218 ; vom 11. Juni 1974 - VI ZR 210/72 - VersR 1974, 1127, 1129 ; vom 18. April 1978 - VI ZR 81/76 - VersR 1978, 735, 736 und vom 5. Oktober 1982 - VI ZR 72/80 - VersR 1983, 131 ).
  • OLG Jena, 05.08.1997 - 3 U 1489/96

    Haftung wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung; Verstoß gegen die, einer

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  • OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 5 U 76/03

    Haftung des Fahrzeugführers beim Unfall mit einem schuldunfähigen Fußgänger;

    d) Etwaige Sorgfaltspflichtverletzungen der Ärzte sind der Klägerin auch nicht unter dem Gesichtspunkt der "Haftungseinheit" zuzurechnen (vgl. dazu BGH NJW 1978, 2392).
  • KG, 31.10.1994 - 12 U 4031/93

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Kleinkindes

    Etwaige Sorgfaltspflichtverletzungen der Begleitperson sind der Klägerin auch nicht unter dem Gesichtspunkt der "Haftungseinheit" zuzurechnen (vgl. dazu BGH NJW 1978, 2392).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79

    Gefährdungshaftung; Mitverschulden; Gesetzlicher Vertreter; Haftungseinheit;

    Eine solche Zurechnungseinheit, die zur Folge hat, daß ihr gegenüber ein Mitschädiger nur zu einer bestimmten Quote belastet werden kann, liegt dann vor, wenn mehrere Schädiger oder ein Schädiger, und der mitschuldige Geschädigte eine gemeinsam zu verantwortende Unfallursache gesetzt haben, so daß ihre Handlungen zu einem gemeinsamen Ursachenbeitrag verschmelzen (BGHZ 61, 213; BGH VersR 1978, 735).
  • OLG Hamm, 23.05.1995 - 27 U 30/93

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld

    Der Kläger bildete mit seiner Mutter auch keine "Zurechnungseinheit" (vgl. Urteil des BGH vom 18. April 1978 in VersR 78, 735 f.), weil es hierbei um das Einstehenmüssen für Eige nverschulden - womöglich erhöht durch Verschmelzung mit Gefahrerhöhungsbeiträgen Dritter - geht und der Kläger überhaupt nicht schuldfähig gewesen ist.
  • OLG Stuttgart, 12.07.1991 - 2 U 190/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; Beweisführung bei

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  • OLG Schleswig, 20.02.1997 - 7 U 165/95
    Der BGH (NJW 1978, 2392 [2393]) hat zwar den Bereicherungsausgleich grundsätzlich für möglich gehalten, wenn ein Geschädigter vom Mitschädiger mehr erhalten hat, als dieser seiner Quote nach zu erbringen hätte, sofern dadurch der mit dem Geschädigten eine Haftungseinheit bildende Beklagte von Forderungen des Geschädigten gegen ihn befreit wird.
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