Rechtsprechung
BGH, 09.11.1978 - VII ZR 145/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an ein Wiedereinsetzungsgesuch - Ruhen des Geschäftsverkehrs in Anwaltsbüros zwischen Weihnachten und Neujahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 160
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 20.11.2018 - VI ZB 32/17
Zurechnung des Verschuldens des beauftragten Rechtsanwalts bei dessen …
aa) Der mit dem Prozessbevollmächtigten in bloßer Bürogemeinschaft tätige Rechtsanwalt ist allerdings nicht allein aufgrund dieses Umstands Bevollmächtigter der Partei des eigentlich Prozessbevollmächtigten im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO (vgl. nur BGH, Urteil vom 9. November 1978 - VII ZR 145/78, VersR 1979, 160; BayObLG, MDR 1988, 683;… BeckOK ZPO/Piekenbrock, 29. Ed. 1.7.2018, ZPO § 85 Rn. 21;… Hk-ZPO/Bendtsen, 7. Aufl., § 85 Rn. 15;… Weth in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 85 Rn. 12;… Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 85 Rn. 20). - OLG Hamm, 12.08.2009 - 30 U 41/09 lief und die Prozessbevollmächtigten während der gesamten Dauer der Frist ortsabwesend im Urlaub waren (Urt. v. 09.11.1978 - VII ZR 145/78 - zitiert nach juris), liegt hier nicht vor.
- LSG Bayern, 19.07.2006 - L 12 KA 173/05
Sorgfaltspflicht der Anwälte für eine fristwahrende Einreichung der Schriftsätze; …
Zwar ist nach gefestigter Rechtsprechung darauf hinzuweisen, dass bei Einlegung des Rechtsmittels ein bevollmächtigter Anwalt hinsichtlich der Fristwahrung eine erhöhte Sorgfaltspflicht dann trifft, wenn die Rechtsmittelfrist, wie hier, bis zum letzten Tag ausgenutzt worden ist (BGHZ 1989, 2393, BGH VersR 1979, 160).
- BGH, 22.09.1992 - VI ZB 17/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Die Einschränkung der Tätigkeit auf eine bloße Botentätigkeit würde zwar im Fall eines lediglich angestellten Anwalts keine Zurechnung etwaigen Verschuldens gegenüber der Partei zur Folge haben (Senatsbeschluß vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - NJW 1974, 1511, 1512; BGH, Urteil vom 9. November 1978 - VII ZR 145/78 - VersR 1979, 160; Beschlüsse vom 28. April 1976 - IV ZB 2/76 - VersR 1976, 884, 885;… vom 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 - aaO; vom 19. Dezember 1983 - II ZB 6/83 - VersR 1984, 239 und vom 23. Februar 1984 - III ZR 33/83 - VersR 1984, 443). - BAG, 08.10.1986 - 5 AZR 738/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Die Klägerin brauchte sich nicht einmal dann das Verschulden des Rechtsanwalts Schu zurechnen zu lassen, wenn Rechtsanwalt B diesen selbst damit beauftragt hätte, die Berufungsbegründungsschrift in den Nachtbriefkasten des Berufungsgerichts einzuwerfen, denn ein Verschulden eines hiermit nur beauftragten Anwalts ist der Partei nicht anzulasten, wenn dieser weder ihr unmittelbarer Bevollmächtigter noch sonst irgendwie mit der Bearbeitung der Sache befaßt war (BGH Urteil vom 9. November 1978 - VII ZR 145/78-, VersR 1979, 160). - BGH, 20.03.1986 - VII ZB 3/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer …
Seine Rechtsstellung kann daher nicht mit der eines in der Kanzlei des Berufungsanwalts angestellten, mit der Bearbeitung der Sache nicht befaßten Rechtsanwalts verglichen werden (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 1978 - VII ZR 145/78 = VersR 1979, 160). - KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.01.1985 - VII ZB 20/84
Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ablauf …
war auch nicht sein Bevollmächtigter im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO, so daß dessen Verschulden hier außer acht zu bleiben hat (zu dem Fall, daß ein in Bürogemeinschaft tätiger Anwalt es versäumt hat, eine ihm ausgehändigte Berufungsbegründungsschrift rechtzeitig bei Gericht abzuliefern, vgl. das Senatsurteil vom 9. November 1978 - VII ZR 145/78 = VersR 1979, 160).