Rechtsprechung
   KG, 25.09.1978 - 12 U 793/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1920
KG, 25.09.1978 - 12 U 793/78 (https://dejure.org/1978,1920)
KG, Entscheidung vom 25.09.1978 - 12 U 793/78 (https://dejure.org/1978,1920)
KG, Entscheidung vom 25. September 1978 - 12 U 793/78 (https://dejure.org/1978,1920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betrieb; Fahrzeug; Ampel; Sicherheitsabstand; Einsatzfahrt; Polizei; Befreiung; Anwendbarkeit; StVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; StVG § 7; StVO § 4
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs wegen eines Polizeieinsatzes

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr, das unter

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 07.06.1993 - 12 U 3861/91

    Zusammenstoß beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke

    Weder die Klägerin noch der Beklagte zu 2), der den LKW Daimler-Benz der Beklagten zu 1) gefahren hat, haben die äußerste, ihnen mögliche Sorgfalt angewandt (vgl. KG DAR 1976, 240; VersR 1971, 869; VersR 1979, 234 f.).
  • KG, 28.01.1985 - 3 Ws (B) 17/85
    Die gegenteilige Auffassung des 12. Zivilsenats des KG (VRS 56, 241, 243; DAR 1976, 78, 79 ..) und - ihm folgend - des 12. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (VRS 63, 3, 6; VersR 1978, 744 ), daß eine Befreiung von den Vorschriften der StVO und ein Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern für mit Sonderrechten ausgestattete Fahrzeuge nach § 35 Abs. 1 StVO nur dann in Betracht komme, wenn Blaulicht und Martinshorn zusammen eingeschaltet sind, entspricht nicht dem Gesetz und findet in den von den beiden Zivilsenaten zitierten Entscheidungen des BGH keine Stütze.
  • KG, 23.09.1991 - 12 U 4318/90

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Passau, 10.05.1988 - 1 S 57/88
    Richtig ist, daß den Kl. als Geschädigten nicht nur die Beweislast dafür trifft, daß der Unfall beim Betrieb des Fahrzeugs entstanden ist, sondern auch dafür, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Betrieb des Fahrzeugs besteht, sonach der Betrieb des Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (OLG München VRS 56, 21; KG VersR 1979, 234; BGH VersR 1976, 927; Geigel, Der Haftpflichtprozeß 18. Aufl. Kap. 25 Rdnr. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht