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   BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78   

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https://dejure.org/1979,248
BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78 (https://dejure.org/1979,248)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1979 - VI ZR 103/78 (https://dejure.org/1979,248)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 (https://dejure.org/1979,248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Mitverschulden des Unfallgeschädigten beim Verdienstausfallschaden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines Gerichtes gegen die ihm obliegende Pflicht zur Schadensminderung - Anspruch auf Erstattung von erbrachten Rentenleistungen aus übergegangenem Recht - Einseitige Betrachtungsweise eines Berufungsgerichts - Beweispflicht und Darlegungslast im Haftpflichtrecht

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254
    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des Verletzten

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2142
  • MDR 1979, 658
  • VersR 1979, 424
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Demgegenüber ist es Sache des Schädigers zu behaupten und zu beweisen, dass der Geschädigte entgegen seiner Darstellung in einem konkret bezeichneten Fall ihm zumutbare Arbeit hätte aufnehmen können (BGH, Urt. v. 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78, NJW 1979, 2142 f).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    Es werden hierbei hohe Anforderungen an einen Geschädigten gestellt; er muß sich aktiv um eine Beschäftigungsstelle bemühen; schon in der fehlenden Bereitschaft hierzu kann ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegen (vgl. BGH VersR 1979, 424 f.; 1997, 1158 ff.; 2006, 286 f.; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personensachen, 10. Aufl. 2010, Rz. 54 ff.).

    Ihn trifft ihn in erster Linie die Pflicht, sich ernstlich darum zu bemühen, die ihm verbliebene Arbeitskraft nutzbringend zu verwerten; er kennt seine Fähigkeiten und Neigungen am besten, nur er kann sie - notfalls mit fachkundiger Beratung - testen lassen; zudem verfügt er in der Regel über das bessere Wissen der im Einzugbereich seines Wohnorts vorhandenen Arbeitsplätze; insbesondere wird der Schädiger, wenn der Verletzte in einem großen Unternehmen (wie beispielweise der Deutschen Bahn) beschäftigt war, nur selten in der Lage sein, die betriebsinternen Möglichkeiten eines anderweitigen Arbeitsplatzes beurteilen zu können (so wörtlich BGH NJW 1979, 2142 [2143]).

    Wie schon das RG (RGZ 160, 119 [121]) betont hat, kann die Durchführung einer dem Einzelfall gerecht werdenden Arbeitsaufnahme nur bei verständigem Zusammenwirken beider Parteien (wobei der Schädiger insbesondere die zur Umschulung erforderlichen Kosten zur Verfügung stellen muß) befriedigend gelöst werden (so wörtlich BGH NJW 1979, 2142 [2143]).

    Die mangelnde Bereitschaft des Verletzten, sich um anderweitigen Verdienst zu bemühen, kann bereits eine Verletzung der ihm nach § 254 II 1 Fall 3 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht bedeuten (so schon BGH VersR 1955, 38; 1971, 348; NJW 1979, 2142 [2143] m.w.N.).

    aaa) Die Beweislast dafür, daß es der Klägerin bei einer MdE von 50% bzw. 25% nach den gesamten Umständen ihrer besonderen Lage (unter Berücksichtigung ihres Alters und ihrer Persönlichkeit, Ausbildung und der bisherigen Lebensstellung) möglich und zumutbar war, eine neue Arbeit aufzunehmen, trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Beklagte (BGHZ 10, 18 [20] = NJW 1953, 1098; NJW 1967, 2053; VersR 1971, 348 [349]; 1972, 975; NJW 1979, 2142 [2143] unter Hinweis auf RGZ 160, 119 [120]; NJW 2001, 1640 ff.; zuletzt NZV 2007, 29).

    Hat der Schädiger eine konkret zumutbare Arbeitsmöglichkeit nachgewiesen, so wird es Sache des Verletzten sein, um dem Einwand nach § 254 II 1 Fall 3 BGB mit Erfolg zu begegnen, darzulegen und zu beweisen, warum er diese Möglichkeit nicht hat nutzen können (BGH NJW 1979, 2142 [2143]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.03.2005 - 1U 149/04 [Juris]).

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    So hat es der VI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 = VersR 1979, 424 - bei einem Streit über die Frage, ob der Verletzte eine andere zumutbare Arbeit hätte finden können, als Sache des Geschädigten angesehen, darzulegen, welche Arbeitsmöglichkeiten für ihn zumutbar und.
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