Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.07.1978 - 10 U 229/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherer; Abrechnungsweg; Reparaturkosten; Unverhältnismäßigkeitsgrenze; Prognose; Sachverständiger
Papierfundstellen
- VersR 1979, 478
Wird zitiert von ...
- LG Bayreuth, 29.09.2008 - 21 O 514/08
Verhältnismäßigkeit der Erstattung von Reparaturkosten im Hinblick auf den …
Dieser Umstand geht nach den in §§ 249 ff. BGB positivierten Grundsätzen des Schadensersatzrechts ebenfalls zu Lasten des den Unfall verursachenden Schädigers (OLG Karlsruhe, VersR 1979, 478 [OLG Karlsruhe 14.07.1978 - 10 U 229/77] ;… Münch-Komm-Oetker, 5. Auflage, § 249 Rn. 374).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.04.1978 - 10 U 142/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 14.04.1978 - 10 U 142/77
- OLG Karlsruhe, 29.01.1980 - 10 U 142/77
Papierfundstellen
- VersR 1979, 478
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrollers mit einem von einem die …
Hierauf kommt es nicht an, weil dieses Gebot nach ganz herrschender Ansicht nur den erlaubten Gegen- und Überholverkehr schützt und nicht querende Fußgänger; vgl. BGH VersR 1977, 524 ff; BGH NZV 1991, 23 ff; Hentschel § 2 StVO, Rz. 33 und zuletzt OLG Köln, OLGR 2001, 76: "... Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; VersR 1975, 37 [39]; OLG Celle ZfS 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg v. 22.1.1979 - 5 U 135/78, VersR 1980, 338 f); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens. - OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
Haftungsverteilung bei Zusammenstoß eines Radfahrers mit einem Fußgänger
Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; 1975, 37, 39; OLG Celle ZfSch 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg VersR 1980, 338 f.); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.