Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 14.04.1978

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.07.1978 - 10 U 229/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1537
OLG Karlsruhe, 14.07.1978 - 10 U 229/77 (https://dejure.org/1978,1537)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.1978 - 10 U 229/77 (https://dejure.org/1978,1537)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 1978 - 10 U 229/77 (https://dejure.org/1978,1537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherer; Abrechnungsweg; Reparaturkosten; Unverhältnismäßigkeitsgrenze; Prognose; Sachverständiger

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 478
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bayreuth, 29.09.2008 - 21 O 514/08

    Verhältnismäßigkeit der Erstattung von Reparaturkosten im Hinblick auf den

    Dieser Umstand geht nach den in §§ 249 ff. BGB positivierten Grundsätzen des Schadensersatzrechts ebenfalls zu Lasten des den Unfall verursachenden Schädigers (OLG Karlsruhe, VersR 1979, 478 [OLG Karlsruhe 14.07.1978 - 10 U 229/77] ; Münch-Komm-Oetker, 5. Auflage, § 249 Rn. 374).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.04.1978 - 10 U 142/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,6362
OLG Karlsruhe, 14.04.1978 - 10 U 142/77 (https://dejure.org/1978,6362)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.04.1978 - 10 U 142/77 (https://dejure.org/1978,6362)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. April 1978 - 10 U 142/77 (https://dejure.org/1978,6362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 478
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrollers mit einem von einem die

    Hierauf kommt es nicht an, weil dieses Gebot nach ganz herrschender Ansicht nur den erlaubten Gegen- und Überholverkehr schützt und nicht querende Fußgänger; vgl. BGH VersR 1977, 524 ff; BGH NZV 1991, 23 ff; Hentschel § 2 StVO, Rz. 33 und zuletzt OLG Köln, OLGR 2001, 76: "... Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; VersR 1975, 37 [39]; OLG Celle ZfS 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg v. 22.1.1979 - 5 U 135/78, VersR 1980, 338 f); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß eines Radfahrers mit einem Fußgänger

    Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; 1975, 37, 39; OLG Celle ZfSch 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg VersR 1980, 338 f.); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
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