Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 11.04.1978

Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1979 - I ARZ 386/78   

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https://dejure.org/1979,2995
BGH, 06.04.1979 - I ARZ 386/78 (https://dejure.org/1979,2995)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1979 - I ARZ 386/78 (https://dejure.org/1979,2995)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1979 - I ARZ 386/78 (https://dejure.org/1979,2995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des allgemeinen Gerichtsstands einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz im Ausland und selbstständiger Niederlasung im Inland - Behandlung von inländischen Niederlassungen wie selbstständige Rechtspersönlichkeiten - Maßgeblichkeit des Sitzes der Niederlassung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 689 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1785
  • MDR 1979, 647
  • VersR 1979, 669
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 06.04.1979 - I ARZ 386/78
    Diese Niederlassung besitzt zwar keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Sonderregelung in §§ 105 ff VAG so verselbständigt, daß sie im inländischen Rechtsverkehr weitgehend wie eine selbständige Rechtspersönlichkeit zu behandeln ist, wie bereits der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.2.1953 (BGHZ 9, 35, 42 [BGH 11.02.1953 - II ZR 51/52]; vgl. auch 17, 74, 77) anerkannt hat.
  • BGH, 11.10.1990 - I ARZ 611/90

    Ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg für Mahnbescheidsantrag

    Besondere Umstände, die es wie im Fall einer selbständigen inländischen Niederlassung eines ausländischen Versicherungsunternehmens rechtfertigen könnten, die Zuständigkeit des Amtsgerichts am Sitz der Niederlassung anzunehmen (BGH, Beschl. v. 6.4.1979 - I ARZ 386/78, NJW 1979, 1785), sind nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.04.1978 - 9 U 113/77   

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https://dejure.org/1978,6299
OLG Schleswig, 11.04.1978 - 9 U 113/77 (https://dejure.org/1978,6299)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.04.1978 - 9 U 113/77 (https://dejure.org/1978,6299)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. April 1978 - 9 U 113/77 (https://dejure.org/1978,6299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 669
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde eine Erweiterung des Schutzes des § 67 Abs. 2 VVG a.F. auf nichteheliche Lebensgemeinschaften bislang überwiegend abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2003, 1381 ff. ; OLG Hamm RuS 1999, 470, 471 und VersR 1993, 1513; OLG Frankfurt MDR 1998, 1163, 1164 und VersR 1997, 561 f. ; OLG Köln VersR 1991, 1237 ; OLG München NJW-RR 1988, 34 f. ; OLG Schleswig VersR 1979, 669).
  • OLG Köln, 09.05.2012 - 16 U 48/11

    Anwendung des Haftungsausschlusses nach § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X auf Partner einer

    Wenn gegen eine Analogie vorgebracht wird, dass die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft einander nicht unterhaltspflichtig seien (OLG Schleswig, Urt. v. 11.04.1978, 9 U 113/77, VersR 1979, 669; Möller, NZV 2009, 218, 220), ist dieses Argument zu Recht seit langem für den Bereich des Sozialversicherung als unbeachtlich angesehen worden (BGH, Urt. v. 15.01.1980, VI ZR 181/78, juris, Rn. 21; Urt. v. 01.12.1987, VI ZR 50/87, juris, Rn. 14; wohl auch Urt. v. 22.04.2009, IV ZR 160/07, juris, Rn. 10).
  • OLG Nürnberg, 11.03.2009 - 4 U 1624/08

    Gesetzlicher Forderungsübergang im bayrischen Beamtenrecht: Erstreckung der

    Der vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 13.1.1993 (MDR 93, 440) geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung lag ebenso noch die Gesetzeslage vor Inkrafttreten des MietRRG zugrunde wie der Mehrzahl der vom Kläger in der Berufungserwiderung zitierten weiteren obergerichtlichen Entscheidungen (BGH NJW 88, 1091; OLG Frankfurt VersR 97, 561; OLG München NJW-RR 88, 34; OLG Hamm VersR 93, 1513 und VersR 99, 1416; OLG Köln VersR 91, 1237; OLG Schleswig VersR 79, 669).
  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 181/78

    Begriff der Familienangehörigen

    Hiergegen könnten gewichtige, nicht zuletzt aus Art. 6 Abs. 1 GG herzuleitende Gründe sprechen (vgl. Gotthardt, FamRZ 1980, 17 ff. in seiner Besprechung des vom Senat durch Nichtannahme der Revision bestätigten Urteils des OLG Schleswig vom 11. April 1978 - 9 U 113/77 -, VersR 1979, 669); es handelte sich immerhin um ein jedenfalls in sittlicher Hinsicht noch überwiegend nicht gebilligtes ehebrecherischen Verhältnis, wenngleich die festgestellten Umstände - langjähriger unbekannter Aufenthalt des Ehemannes S. und Unmöglichkeit einer Scheidung dieser Ehe nach damaligem italienischem Recht - das Verhalten des Beklagten und seiner "Lebensgefährtin" in einem besonderen Lichte erscheinen lassen.
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