Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.03.1980

Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77   

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https://dejure.org/1979,2233
BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77 (https://dejure.org/1979,2233)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1979 - VI ZR 212/77 (https://dejure.org/1979,2233)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1979 - VI ZR 212/77 (https://dejure.org/1979,2233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2033
  • MDR 1980, 48
  • VersR 1979, 863
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72

    Entgangene Gewinnbeteiligung; Väterliches Unternehmen; Folgeschaden;

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77
    Zumindest wäre ein solcher Verlauf so ungewiß, daß jetzt noch nicht zu prüfen ist, ob er gegebenenfalls zu Rückforderungsansprüchen des Beklagten führen kann (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 = VersR 1973, 423; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Januar 1975 - VI ZR 102/74 = VersR 1975, 425).
  • BGH, 14.01.1975 - VI ZR 102/74

    Rechtsanwalt - Mögliche Schädigungen - Fachkundigkeit - Sorgfaltspflicht

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77
    Zumindest wäre ein solcher Verlauf so ungewiß, daß jetzt noch nicht zu prüfen ist, ob er gegebenenfalls zu Rückforderungsansprüchen des Beklagten führen kann (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 = VersR 1973, 423; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Januar 1975 - VI ZR 102/74 = VersR 1975, 425).
  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 180/73

    Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77
    Es ist schon fraglich, ob ein solcher Verlauf dem Kläger überhaupt als Vorteil angerechnet werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 180/73 = VersR 1976, 471, 472).
  • LG Gießen, 26.10.2023 - 5 O 263/21
    Auch daran fehlt es nach Ansicht des Gerichts hier, denn der Schaden des Klägers mindert sich nicht schon aufgrund der theoretischen Möglichkeit, dass er das Wohnmobil zu einem höheren Preis verkaufen kann (vgl. in einer Erbsituation BGH, NJW 1979, 2033, beck-online).
  • BGH, 12.12.2002 - III ZR 16/02

    Haftungsausfüllende Kausalität und Umfang der Notarhaftung

    Das mag im Einzelfall unbillig sein und ausnahmsweise zu einer Anrechnung führen, wenn das schädigende Ereignis darin besteht, daß ein Vermögensgegenstand nicht dem Geschädigten, sondern einer ihm nahestehenden Person zufließt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1979 - VI ZR 212/77 - NJW 1979, 2033; MünchKomm/Oetker BGB 4. Aufl. 249 Rn. 225).
  • LAG Hamm, 19.04.1985 - 16 (10) Sa 1501/83

    Betriebsübergang; Zugang einer Kündigung; Kündigung

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  • BGH, 26.03.1979 - NotZ 8/78

    Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden;

    Durch Beschluß vom 27. Juni 1978 - VI ZR 212/77 - hat der Bundesgerichtshof die Revision des Antragstellers zur Entscheidung angenommen.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1980 - VI ZB 28/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4166
BGH, 04.03.1980 - VI ZB 28/79 (https://dejure.org/1980,4166)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1980 - VI ZB 28/79 (https://dejure.org/1980,4166)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1980 - VI ZB 28/79 (https://dejure.org/1980,4166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berfungsfrist - Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten - Pflicht eines Rechtsanwalts zur Überprüfung der richtigen Adressierung der Rechtsmittelschrift vor deren Unterzeichnung in ...

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Urteils mit dem Antrag auf Abänderung - Anforderungen an eine Berufungsbegründung

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 863
  • VersR 1980, 580
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74

    Berufungskläger - Anforderungserfüllung - Urteilsanfechtung - Stellungnahme -

    Auszug aus BGH, 04.03.1980 - VI ZB 28/79
    Damit ist der Zweck der Vorschrift des § 519 Abs. 3 Satz 2 ZPO, einer bloß formelhaften Berufungsbegründung entgegenzutreten und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffes in der Berufungsinstanz zu erreichen, erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1975 - VI ZR 183/74 = NJW 1975, 1032 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 142/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Eine kurze, auf den konkreten Fall bezogene Darlegung ist auch in einfachen Streitfällen unerläßlich (BGH, Beschl. v. 4. März 1980 - IV ZB 28/79, VersR 1980, 580; v. 30. Oktober 1984 - IX ZB 103/84, VersR 1985, 67).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15

    Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der

    Erteilt der Rechtsanwalt allerdings die den Inhalt der Rechtsmittelschrift betreffende Weisung im Vorfeld der Erstellung des Schriftsatzes, entbindet ihn diese Anordnung regelmäßig nicht von seiner Pflicht, das ihm in der Folge vorgelegte Arbeitsergebnis vor Unterzeichnung sorgfältig auf die richtige und vollständige Umsetzung der anwaltlichen Vorgaben zu überprüfen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 1979 - IV ZB 28/79, insoweit nicht abgedruckt in VersR 1979, 863; vom 29. Oktober 1987 - III ZB 33/87, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 5; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 141/89, NJW 1990, 990; vom 8. Dezember 1992 - VI ZB 33/92, VersR 1993, 1381).
  • OLG Braunschweig, 31.03.2011 - 1 U 33/10

    Mietzins-, Wertersatz- und Schadensersatzansprüche während der Weiternutzung von

    Ob diese Begründung tragfähig ist (was der Fall ist, s. u. Ziffer 3 lit. a dd ), ist keine Frage der Zulässigkeit sondern der Begründetheit der Berufung (vgl. BGH MDR 2003, 1130; BGHReport 2003, 1236; BGH VersR 1980, 580).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZB 13/87

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Dies bedeutet, daß erkennbar sein muß, inwiefern dem Berufungskläger das Ersturteil unrichtig erscheint (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1975 VI ZR 183/74 - VersR 1975, 571, 572; Senatsbeschluß vom 4. Mai 1980 - VI ZB 28/79 - VersR 1980, 580; BGH Beschluß vom 20. Juni 1984 - V ZB 42/83 - VersR 1984, 789, 790 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1987 - VI ZR 5/87

    Angriff gegen tatsächliche Feststellungen in der Berufung

    Als Mindestmaß für die Berufungsbegründung ist zu fordern, daß zu erkennen ist, in welchen Punkten und warum die Partei die Begründung des angefochtenen Urteils für unrichtig hält und welche Gründe sie den angegriffenen Punkten entgegensetzt (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1975 - VI ZR 183/74 = VersR 1975, 571, 572 und Senatsbeschluß vom 4. März 1980 - VI ZB 28/79 = VersR 1980, 580; BGH, Urteil vom 14. März 1979 - VIII ZR 46/78 = WM 1979, 619; AK ZPO/Ankermann, § 519, Rd. 18).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Verwerfung der Berufung mangels

    Dazu rechnen etwa die Anfertigung und die Adressierung der Rechtsmittelschrift (vgl. BGH VersR 1979, 863; 1982, 769), aber ebenso die hier in Frage stehende Berechnung einer in ihrem Ablauf möglicherweise durch die Gerichtsferien gehemmten Begründungsfrist.
  • BGH, 27.02.1980 - IV ZB 99/79

    Verschulden bei Versäumung der Beschwerdefrist - Vertrauen auf eine telefonisch

    Ob das Amtsgericht Trier zeitlich in der Lage gewesen wäre, den Irrtum der Beschwerdeführerin zu erkennen und ihr anzuraten, eventuell telegrafisch zur Fristwahrung Beschwerde bei dem Oberlandesgericht Koblenz einzulegen, kann dahingestellt bleiben, da dieser Umstand keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen würde (vgl. BGH FamRZ 1979, 223, 224; VersR 1979, 863).
  • LAG Hessen, 25.09.1986 - 3 Sa 342/86

    Vereinbarkeit des hessischen Bildungsurlaubsgesetzes mit dem Grundgesetz

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  • BGH, 17.10.1984 - IVb ZB 83/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung, die dem fristgerechten Eingang des Verlängerungsantrages beim zuständigen Gericht zukommt (vgl. dazu BGHZ GSZ 83, 217), darf der Anwalt die Adressierung des Antrages nicht dem Büropersonal in eigener Verantwortung überlassen; er muß vielmehr vor der Unterzeichnung prüfen, ob der Antrag vollständig und an das zuständige Gericht gerichtet ist (std. Rechtspr. des BGH, vgl. z.B. VersR 1978, 1159; 1979, 863; 1981, 63).
  • BGH, 17.09.1981 - IX ZB 137/81

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Unterzeichnung der Berufungsschrift

    Daß sein Prozeßbevollmächtigter die Berufungsschrift unterzeichnet hat, ohne sich zu überzeugen, daß sie an das zuständige Gericht gerichtet war, gereicht diesem zum Verschulden, das der Beklagte sich anrechnen lassen muß (BGH VersR 1978, 460; 1979, 863).
  • BGH, 02.03.1983 - IVb ZB 171/82

    Bestimmung des Verschulden eines prozessbevollmächtigten Anwalts hinsichtlich der

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