Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1980 - II ZR 249/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1977
BGH, 22.09.1980 - II ZR 249/79 (https://dejure.org/1980,1977)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1980 - II ZR 249/79 (https://dejure.org/1980,1977)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1980 - II ZR 249/79 (https://dejure.org/1980,1977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer "Packung" im Sinne des § 660 Handelsgesetzbuch (HGB) - Beurteilung über Vorliegen einer Packung anhand des äußeren Erscheinungsbilds eines Packstücks - Anforderungen an haftungserweiternde Vereinbarung einer Verfrachterhaftung durch Konossement mit ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 660; HGB § 662

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 121
  • NJW 1981, 1159
  • MDR 1981, 208
  • VersR 1980, 1167
  • DB 1980, 2386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.09.1977 - II ZR 77/75

    Beschränkte Verfrachterhaltung auch für Container

    Auszug aus BGH, 22.09.1980 - II ZR 249/79
    Ein Container, der - wie hier - vom Befrachter oder Ablader gestaut und sodann dem Verfrachter zur Beförderung übergeben worden ist, stellt eine "Packung" im Sinne des § 660 HGB dar (BGHZ 69, 243 f).

    Auch kann eine solche Abrede zulässigerweise dahin gehen, daß der Verfrachter für jedes in einem Container enthaltene Packstück bis zu einem Betrag von 1.250,00 DM haften soll (BGHZ 69, 243, 248/249).

    Im übrigen hat der Senat schon früher (BGHZ 69, 243, 247 f) darauf hingewiesen, daß die Befrachter es bereits jetzt in der Hand haben, im Einzelfall die Haftungsgrenze des § 660 HGB zu beseitigen, indem sie den Ablader Art und Wert des Gutes vor Beginn der Einladung angeben und die Angabe in das Konnossement aufnehmen lassen oder indem sie eine Vereinbarung gemäß § 662 Abs. 3 HGB schließen.

  • BGH, 26.10.1978 - II ZR 193/76

    Begriff der "Packung" im Sinne des § 660 Handelsgesetzbuch (HGB) bei einem durch

    Auszug aus BGH, 22.09.1980 - II ZR 249/79
    Die Frage, ob eine "Packung" im Sinne des § 660 HGB vorliegt, ob also das zu verfrachtende Gut ganz oder teilweise mit einer es nicht unwesentlich schützenden Umhüllung versehen oder in eine besondere Form für die Versendung gebracht ist (vgl. Senatsurt. v. 26. Oktober 1978 - II ZR 193/76, VersR 1979, 29, 30), kann der Verkehr lediglich anhand des äußeren Erscheinungsbilds eines Packstücks beurteilen.
  • OLG Hamburg, 25.10.1979 - 6 U 76/79

    Containertransport; Konnossement; Stückzahl; Packungen; Packstücke

    Auszug aus BGH, 22.09.1980 - II ZR 249/79
    Das Berufungsgericht - dessen Urteil in VersR 1980, 577 f und in HANSA 1980, 202 f jeweils auszugsweise abgedruckt ist - hat die Beklagte zur Zahlung von 5.159,69 Australische Dollar oder 13.477,11 DM nebst Zinsen verurteilt.
  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80

    Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit

    Diese wiederum hängt in erster Linie von deren Einkommensverhältnissen ab (Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 - NJW 1981, 1159 = FamRZ 1981, 543 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 08.12.2011 - 6 U 205/10

    Seefrachtvertrag: Zurechnung von Angaben in Fremdkonnossementen zu Lasten des

    Die Rechtsprechung hat im Übrigen schon zu § 660 HGB a.F. entschieden, dass die bloße Mitteilung des Containerinhaltes nicht dazu führt, dass der Inhalt des Containers als Einheit/Stück unter dem Konnossement anzusehen ist (BGH VersR 1980, 1167).
  • BGH, 17.01.1983 - II ZR 259/81

    Umfang der Beschränkung der Haftung des Verfrachters

    Ein Container, der - wie hier - vom Befrachter gepackt und anschließend dem Verfrachter zum Transport übergeben worden ist, stellt eine "Packung" im Sinne des § 660 HGB dar (BGHZ 69, 243 ff; 78, 121 ff [BGH 22.09.1980 - II ZR 204/79] ).
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 08.12.1994 - 328 Z - 16/94
    Schon im Hinblick darauf kann es nicht Sache der Gerichte sein, teilweise der Ratifikation dieses Übereinkommens oder seiner Einarbeitung in das Binnenschiffahrtsgesetz durch den Gesetzgeber dadurch vorzugreifen, daß sie einzelne Regelungen der Übereinkommens bereits jetzt für rechtlich maßgebend halten oder im Wege der Rechtsanalogie auf eine entsprechende seerechtliche Regelung zurückgreifen, zumal es nicht nur um das " ob " einer Haftungsbeschränkung, sondern auch um das " wie " einer solchen sowie um die Verteilung der Haftungssumme bei mehreren Gläubigern und das hierzu erforderliche Verfahren geht ( vgl. auch Urt. des deutschen BGH v. 22.9. 1980 - II ZR 249/79, BGHZ 78, 121 ff. ).
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 08.12.1994 - 317 Z - 15/94
    Schon im Hinblick darauf kann es nicht Sache des Gerichts sein, teilweise der Ratifizierung dieses Übereinkommens oder seiner Einarbeitung in das Binnenschiffahrtsgesetz durch den Gesetzgeber dadurch vorzugreifen, daß sie einzelne Regelungen des Übereinkommens bereits jetzt Gesetzgeber nicht vorgreifen für rechtlich maßgebend halten oder im Wege der Rechtsanalogie auf eine entsprechende seerechtliche Regelung zurückgreifen, zumal es nicht nur um das "ob" einer Haftungsbeschränkung, sondern auch um das "wie" einer solchen sowie um die Verteilung der Haftungssumme bei mehreren Gläubigern und das hierzu erforderliche Verfahren geht (vgl. auch Urt. des deutschen BGH v. 22.9.1980 - II ZR 249/79, BGHZ 78, 121 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht