Weitere Entscheidung unten: AG Bad Schwalbach, 01.02.1979

Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 20.11.1979 - 23b C 355/79   

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https://dejure.org/1979,3613
AG Berlin-Charlottenburg, 20.11.1979 - 23b C 355/79 (https://dejure.org/1979,3613)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 20.11.1979 - 23b C 355/79 (https://dejure.org/1979,3613)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 20. November 1979 - 23b C 355/79 (https://dejure.org/1979,3613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Besprechung des Rechtsanwalts mit dem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung löst keine erstattungspflichtige Besprechungsgebühr aus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außergerichtliche Schadenregulierung; Ersatz der Rechtsanwaltkosten; Besprechung mit Sachverständigem; Erstattungspflichtige Besprechungsgebühr

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 439
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Schlüchtern, 20.12.1983 - C 353/83
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.11.1979 - 23b C 355/79
    Für die bloße Beauftragung des Sachverständigen durch den mit der Unfallregulierung beauftragten Rechtsanwalt des Geschädigten entsteht keine Besprechungsgebühr; desgleichen entsteht die Besprechungsgebühr auch nicht für Gespräche mit dem Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung, vgl. AG Freiburg VersR 1970, 964; AG Charlottenburg VersR 1980, 439; AG Schlüchtern VersR 1984, 593; AG Oberhausen VersR 1986, 300.
  • AG Oberhausen, 24.01.1985 - 34 C 507/84
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.11.1979 - 23b C 355/79
    Für die bloße Beauftragung des Sachverständigen durch den mit der Unfallregulierung beauftragten Rechtsanwalt des Geschädigten entsteht keine Besprechungsgebühr; desgleichen entsteht die Besprechungsgebühr auch nicht für Gespräche mit dem Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung, vgl. AG Freiburg VersR 1970, 964; AG Charlottenburg VersR 1980, 439; AG Schlüchtern VersR 1984, 593; AG Oberhausen VersR 1986, 300.
  • AG Mannheim, 03.07.1987 - 4 C 473/86
    Bei Gesprächen mit dem Sachverständigen erwächst dem Prozeßbevollmächtigten keine Besprechungsgebühr gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 BRAGO (ZfS 1982, 111, 205, VersR 1980, 439, r + s 1979, 46).
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Rechtsprechung
   AG Bad Schwalbach, 01.02.1979 - 2 C 693/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,9564
AG Bad Schwalbach, 01.02.1979 - 2 C 693/78 (https://dejure.org/1979,9564)
AG Bad Schwalbach, Entscheidung vom 01.02.1979 - 2 C 693/78 (https://dejure.org/1979,9564)
AG Bad Schwalbach, Entscheidung vom 01. Februar 1979 - 2 C 693/78 (https://dejure.org/1979,9564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 439
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