Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 09.11.1979

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.05.1979 - 7 U 6/79   

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https://dejure.org/1979,9657
OLG Köln, 17.05.1979 - 7 U 6/79 (https://dejure.org/1979,9657)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.05.1979 - 7 U 6/79 (https://dejure.org/1979,9657)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 1979 - 7 U 6/79 (https://dejure.org/1979,9657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 685
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Saarbrücken, 28.03.2014 - 13 S 196/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr

    Zwar muss der Verkehr auf einer vorfahrtsberechtigten Straße ohne konkrete Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, dass es sich bei einem einbiegenden Fahrzeug um die Zugmaschine eines Gespanns handelt (vgl. KG, VRS 104, 21; OLG Köln, VersR 1980, 685).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.11.1979 - 9 U 91/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,9133
OLG Hamm, 09.11.1979 - 9 U 91/79 (https://dejure.org/1979,9133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.1979 - 9 U 91/79 (https://dejure.org/1979,9133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 1979 - 9 U 91/79 (https://dejure.org/1979,9133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 685
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.1979 - 9 U 91/79
    Als Verkehrssicherungspflichtige brauchte die Bekl. nur diejenigen Gefahren auszuräumen, die für die Benutzer des Gehwegs nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar waren und auf die sich die Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig einstellen konnten (vgl. BGH vom 12.7.1979 - III ZR 102/78 = VersR 1979, 1009 - NJW 79, 2043).
  • KG, 22.10.2001 - 12 U 2346/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Nutzungsausfallentschädigung bei neun

    Sieht der Berechtigte etwa vor sich einen Lkw einbiegen, so muss er nicht damit rechnen, dass dieser nur Zugfahrzeug eines Abschleppzuges sei (OLG Hamm, VersR 1980, 685; Hentschel a. a. O. § 8 StVO Rdnr. 50).
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