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   BGH, 23.04.1980 - VIII ZB 6/80   

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https://dejure.org/1980,2239
BGH, 23.04.1980 - VIII ZB 6/80 (https://dejure.org/1980,2239)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1980 - VIII ZB 6/80 (https://dejure.org/1980,2239)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1980 - VIII ZB 6/80 (https://dejure.org/1980,2239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgebliches Kriterium für die Wirksamkeit einer Urteilszustellung - Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfrist - Unterzeichnung eines an das Oberlandesgericht gerichteten Schriftsatzes von einem lediglich beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 519; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 771
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.05.1975 - VIII ZB 23/75

    Unterzeichnung eines Berufungsschriftsatzes von einem Rechtsanwalt, der bei dem

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - VIII ZB 6/80
    Wenn in einem Anwaltsbüro Anwälte tätig sind, die teils beim Landgericht, teils beim Oberlandesgericht zugelassen sind, so muß gegen die Möglichkeit, daß ein an das Oberlandesgericht gerichteter Schriftsatz von einem lediglich beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet wird, durch organisatorische Maßnahmen Vorsorge getroffen werden (BGH Beschluß vom 21. Mai 1975 - VIII ZB 23/75 = VersR 1975, 921).
  • BGH, 26.10.1976 - VI ZR 249/75

    Zustellung einer fehlerhaften Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - VIII ZB 6/80
    Für die Wirksamkeit der Urteilszustellung als der Voraussetzung des Beginns der Rechtsmittelfrist kommt es entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zur Zustellung verwendeten Ausfertigung an (BGH Urteil vom 26. Oktober 1976 - IV ZR 249/75 = JZ 1977, 183).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

    Die Individualzustellung einer beglaubigten Abschrift ist unwirksam, wenn zwischen der Urschrift und der zugestellten Abschrift so starke Abweichungen bestehen, dass der Zustellungsadressat den wesentlichen Inhalt der Urschrift - insbesondere den Umfang seiner Beschwer - nicht mehr zweifelsfrei erkennen kann, während weniger bedeutende Fehler die Wirksamkeit der Zustellung nicht hindern (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 249/75, VersR 1977 329, 330; Beschluss vom 23. April 1980 - VIII ZB 6/80, VersR 1980, 771, 772; Urteil vom 18. Mai 1995 - VII ZR 191/94, NJW 1995, 2230, 2231; Beschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653, 1654).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Danach muß die Ausfertigung die Urschrift wortgetreu und richtig wiedergeben, wobei Abweichungen dann nicht schaden, wenn der Zustellungsempfänger aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und insbesondere den Umfang seiner Beschwer erkennen kann (vgl. etwa BGH Beschluß vom 23. April 1980 - VIII ZB 6/80 - VersR 1980, 771, 772).
  • BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97

    Unwirksamkeit der Zustellung bei Unvollständigkeit der Urteilsausfertigung

    Diese Betrachtungsweise steht nicht in Widerspruch zu den tragenden Gründen des Beschlusses des VIII. Senats des Bundesgerichtshofs vom 23. April 1980 (VIII ZB 6/80, VersR 1980, 771 (772)), auf den sich auch das Berufungsgericht gestützt hat.
  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Für die Wirksamkeit der Urteilszustellung als Voraussetzung des Beginns der Berufungsfrist kommt es entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zugestellten Ausfertigung an; sie muß die Urschrift wortgetreu und vollständig wiedergeben, wobei kleine Fehler nicht schaden, wenn der Zustellungsempfänger aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und insbesondere den Umfang seiner Beschwer erkennen kann (BGH, Beschl. v. 23. April 1980, VIII ZB 6/80, VersR 1980, 771, 772; BGH, Beschl. v. 3. Februar 1987, VI ZB 17/86, BGHR ZPO § 170 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1).
  • BFH, 19.05.1983 - IV R 125/82

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Verfahrensbeteiligte - Zustellungsmangel -

    Entscheidend ist, daß die Zustellungsempfänger aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und insbesondere den Umfang ihrer Beschwer erkennen konnten; unter dieser Voraussetzung hätten selbst kleine Fehler hingenommen werden können (BGH-Beschluß vom 23. April 1980 VIII ZB 6/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1981, 38).
  • LAG Berlin, 24.04.2003 - 16 Sa 2297/02

    Teilweise Unleserlichkeit von Teilen des unstreitigen Urteilstatbestands;

    Wenn dem so ist, ist die Wirksamkeit der Zustellung nicht in Frage zu stellen (vgl. den von der Beklagten zitierten Beschluss des BGH vom 23.04.1980, VersR 1980, 771, ferner BGH vom 13.04.2000, NJW-RR 2000, 1665).
  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZB 8/85

    Ermittlung eines Rechtmittelberechtigten durch Auslegung einer Berufungsschrift -

    Allein auf seine Kenntnis als die des Zustellungsempfängers kommt es an (BGH Beschluß vom 23.4.1980 - VIII ZB 6/80 - VersR 1980, 771, 772 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.07.1994 - 16 Wx 73/94

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei unvollständigen Entscheidungen - Beschwerde,

    Für die Wirksamkeit der Zustellung als der Voraussetzung des Beginns der Rechtsmittelfrist kommt es entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zur Zustellung verwendeten Ausfertigung an (vgl. BGH VersR 1980, 771, 772).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZB 17/86

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Zustellung einer Berufungsschrift - Wirkungen

    Wie der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 23. April 1980 (VIII ZB 6/80 = VersR 1980, 771 f) zutreffend ausgeführt hat, kommt es für die Wirksamkeit der Zustellung entscheidend darauf an, daß der mit dem Streitstoff Vertraute der Urteilsausfertigung die Beschwer und die tragenden Entscheidungsgründe entnehmen kann.
  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des

    Wenn der Zustellungsempfänger den Inhalt der Urschrift, insbesondere den Umfang seiner Beschwer, aus der Ausfertigung oder Abschrift genügend erkennen kann, schaden kleine Fehler nicht (BGH VersR 1980, 771/772; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O.; Thomas/Putzo Anm. 4 b, Wieczorek RdNr. A III a 1 am Ende, je zu § 170).
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