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   BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78   

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BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78 (https://dejure.org/1980,2097)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1980 - VI ZR 185/78 (https://dejure.org/1980,2097)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1980 - VI ZR 185/78 (https://dejure.org/1980,2097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begehren von Schadensersatz für Heilbehandlungskosten bedingt durch einen Unfall während eines unbefugten Betreten eines fremden Grundstücks durch ein Kleinkind - Anrechnung eines Mitverschuldens für Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflichten über ein Kleinkind bei ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278; BGB § 254

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2080
  • MDR 1980, 922
  • VersR 1980, 938
  • JR 1980, 497
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50

    Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78
    Trifft den Vater des Kindes bei der Schadensentstehung ein Mitverschulden, so muß sich das Kind dieses gemäß § 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB nur dann anrechnen lassen, wenn zwischen ihm, dem Kind, und dem Schädiger eine rechtliche Sonderverbindung bestanden hat (st. Rspr. des Reichsgerichts, vgl. RGZ 159, 283 [292] und des BGH seit dem BGH-Urteil vom 8.3.51 - III ZR 65/50 = BGHZ 1, 248; zuletzt Senatsurteil vom 16. Januar 1979 - VI ZR 243/76 - BGHZ 73, 190, 192 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78
    Dies wäre ihr aber nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG untersagt (BGHZ 41, 79 = FamRZ 1964, 196; st. Rspr.).
  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 179/68

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen einen Zweitschädiger

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78
    Das bedeutet, daß schon der Klägerin der Zugriff auf den Beklagten insoweit versagt ist, als dieser im Endergebnis Ausgleichungsansprüche gegen den von der Klägerin zu verschonenden Vater des Kindes erheben könnte (BGHZ 54, 256 = FamRZ 1970, 588; vgl. auch RGR-Komm. zum BGB 12. Aufl. § 426 Rdn. 37).
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 158/70

    Haftung für Fehlverhalten eines Anwalts - Verzögerung der Freigabe eines

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78
    Dabei nimmt es auf das Senatsurteil BGHZ 58, 207 (verspätete Pfandfreigabe durch den Anwalt des beklagten Gläubigers) Bezug.
  • BGH, 16.01.1979 - VI ZR 243/76

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines nicht hinreichend beaufsichtigten, noch

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78
    Trifft den Vater des Kindes bei der Schadensentstehung ein Mitverschulden, so muß sich das Kind dieses gemäß § 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB nur dann anrechnen lassen, wenn zwischen ihm, dem Kind, und dem Schädiger eine rechtliche Sonderverbindung bestanden hat (st. Rspr. des Reichsgerichts, vgl. RGZ 159, 283 [292] und des BGH seit dem BGH-Urteil vom 8.3.51 - III ZR 65/50 = BGHZ 1, 248; zuletzt Senatsurteil vom 16. Januar 1979 - VI ZR 243/76 - BGHZ 73, 190, 192 m.w.Nachw.).
  • RG, 06.01.1939 - III 26/38

    1. Fällt es noch in den Umfang der Fürsorgepflicht, wenn der Dienstpflichtige

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78
    Trifft den Vater des Kindes bei der Schadensentstehung ein Mitverschulden, so muß sich das Kind dieses gemäß § 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB nur dann anrechnen lassen, wenn zwischen ihm, dem Kind, und dem Schädiger eine rechtliche Sonderverbindung bestanden hat (st. Rspr. des Reichsgerichts, vgl. RGZ 159, 283 [292] und des BGH seit dem BGH-Urteil vom 8.3.51 - III ZR 65/50 = BGHZ 1, 248; zuletzt Senatsurteil vom 16. Januar 1979 - VI ZR 243/76 - BGHZ 73, 190, 192 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    a) Auch die Revision zieht nicht in Zweifel, daß sich der Kläger ein Mitverschulden seines Vaters an dem Unfall gemäß §§ 254 Abs. 1, 278 BGB nur im Rahmen eines schon im Augenblick des Unfalls bestehenden Schuldverhältnisses oder eines einem Schuldverhältnis ähnlichen Sonderrechtsverhältnisses zu der Beklagten zurechnen lassen muß (vgl. Senatsurteil vom 20.05.1980 - VI ZR 185/78 = NJW 1980, 2090 = VersR 1980, 938 mwN..).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 4 U 210/08

    Tierhalterhaftung: Anspruch wegen des Reitunfalls einer Zwölfjährigen unter

    Vielmehr muss die verletzte Pflicht einen Zusammenhang zu der die Haftung begründenden Norm aufweisen (vgl. BGH NJW 1980, 2080 unter II 1 b).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19

    Verkehrssicherungspflichten: Absperrung muss auch nachts sichtbar sein

    5 St 195/79|OLG Hamm; 28.01.1980; 3 Ws 39/80|BayObLG; 27.03.1980; 1 ObOWi 18/80">NJW 1980, 2090 = VersR 1980, 938 mwN).
  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 59/80

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes

    Nach ständiger Rechtsprechung muß sich das geschädigte Kind ein etwaiges Mitverschulden seiner Eltern bei der Schadensentstehung nur dann nach §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB anrechnen lassen, wenn zwischen ihm und dem Schädiger eine rechtliche Sonderverbindung bestanden hat (zuletzt BGHZ 73, 190, 192 und Senatsurt. v. 20. Mai 1980 - VI ZR 185/78 = VersR 1980, 938 m.w.Nachw.), was im Streitfall nicht zutrifft.
  • LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08

    Schadensersatz, Unfall, Insolvenzverwalter, Insolvenzverfahren,

    Allein durch das Betreten eines fremden Grundstücks wird eine rechtliche Sonderverbindung nicht begründet (BGH NJW 1980, 2080, Palandt-Grüneberg, a. a. O. Rn. 50).

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 20.5.1980 (NJW 1980, 2080) ausgeführt, dass zwar nicht notwendig eine vertragliche, sondern auch eine deliktische oder in anderer Weise bereits entstandene schuldrechtliche Verbindung zwischen den Parteien besondere Nebenpflichten, insbesondere zu gegenseitigem Schutz und zur Rücksichtnahme erzeugen kann.

  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 75/86

    Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen

    Denn eine der bedeutsamen Neuerungen durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge vom 5. April 1965 - BGBl. I 213 - war die Gewährung eines unmittelbaren Anspruchs des Geschädigten gegen den Versicherer (Geigel, Haftpflichtprozeß, 19. Auflage, Kap. 13 Rn. 41; vgl. auch OLG Düsseldorf, ZfS 1981, 149; a.A. OLG Karlsruhe VersR 1980, 938, jedoch offenlassend für Haftung von Ansprüchen gegen den Fahrer).
  • OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96

    Schädigung eines Kindes durch Anzünden eines Grillfeuers mit Spiritus L

    Eine Zurechnung des Verschuldens des Vaters über §§ 254, 278 BGB scheitert daran, daß es hier an einer rechtlichen Sonderbindung fehlt, welche Voraussetzung für die Anwendung der Zurechnungsnorm des § 278 BGB ist (vgl. BGH VersR 79, 421; 80, 938 = …
  • OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99

    Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers

    Das Landgericht hat unter Hinweis auf die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1980, 938) ausgeführt, ein Kind müsse sich das Mitverschulden seiner aufsichtspflichtigen Eltern gemäß §§ 254, 278 BGB anrechnen lassen, wenn zwischen dem Kind und dem Schädiger eine rechtliche Sonderbeziehung bestanden habe.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79

    Gefährdungshaftung; Mitverschulden; Gesetzlicher Vertreter; Haftungseinheit;

    Die Drittklägerin, das Kind K., braucht sich nicht ein etwaiges Verschulden ihrer Eltern gemäß § 254 Abs. 2 S. 2 iVm § 278 BGB anrechnen zu lassen, denn diese Vorschriften kommen lediglich im Rahmen einer rechtlichen - insbesondere vertraglichen - Sonderverbindung in Betracht (zum Beispiel BGH NJW 1979, 973; VersR 1980, 938).
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