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   OLG Nürnberg, 30.08.1979 - 8 U 51/79   

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https://dejure.org/1979,2092
OLG Nürnberg, 30.08.1979 - 8 U 51/79 (https://dejure.org/1979,2092)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.08.1979 - 8 U 51/79 (https://dejure.org/1979,2092)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. August 1979 - 8 U 51/79 (https://dejure.org/1979,2092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beifahrer; Schreckreaktion; Unfallträchtiges Fehlverhalten; Griff in das Lenkrad; Mitschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 1

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Soweit in der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zum Teil eine abweichende Auffassung vertreten wird (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 30.08.1979 - 8 U 51/79, VersR 1980, 97 f.; OLG Naumburg, Urt. v. 27.01.2003 - 1 U 101/02, NJW-RR 2003, 676 mit abl.
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01

    Mitverschulden des Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers

    In den Entscheidungen, in denen die Rechtsprechung ein Mitverschulden des Mitfahrers bejaht hat, waren über den bloßen Blutalkoholgehalt hinaus erkennbare Anzeichen für die Fahruntüchtigkeit des Fahrers nachgewiesen worden (z.B. OLG München, VersR 86, 925 {1,25 %o BAK und nachweisliche Kenntnis des Beifahrers von der Trinkmenge sowie vor Fahrtantritt geäußerte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers); OLG Nürnberg, VersR 1980, 97 {1,65 %o und nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erkennbare Trunkenheit des Fahrers}).
  • AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Nürnberg (Urt. v. 30.08.1979 - 8 U 51/79, VersR 1980, 97 f.; ähnlich OLG Naumburg, Urt. v. 27.01.2003 - 1 U 101/02, NJW-RR 2003, 676 zu der Lenkbewegung eines Fahrzeugführers nach dem Zusammenstoß mit einem Wildtier mit abl.
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