Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.02.1980

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79   

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https://dejure.org/1980,104
BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79 (https://dejure.org/1980,104)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1980 - VI ZR 72/79 (https://dejure.org/1980,104)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1980 - VI ZR 72/79 (https://dejure.org/1980,104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtskraft - Schmerzensgeldurteil - Verletzungsfolgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässigkeit der Geltendmachung von weiterem Schmerzensgeld bei Berücksichtigung der Verletzung im Vorprozess - Erneutes Schmerzensgeld bei noch nicht eingetretenen oder nicht absehbaren Verletzungsfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 847; ZPO § 322
    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2754
  • MDR 1981, 42
  • VersR 1980, 975
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.1963 - VI ZR 135/62
    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79
    Weiteres Schmerzensgeld zu fordern, ist der Kl. daher nur für Verletzungsfolgen gestattet, die bei der ursprünglichen Bemessung des immateriellen Schadens noch nicht eingetreten waren oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (BGHZ 18, 149, 167; BGH, VersR 1963, 1048, 1049; VRS 50, 258 = VersR 1976, 440, 441).
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79
    Weiteres Schmerzensgeld zu fordern, ist der Kl. daher nur für Verletzungsfolgen gestattet, die bei der ursprünglichen Bemessung des immateriellen Schadens noch nicht eingetreten waren oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (BGHZ 18, 149, 167; BGH, VersR 1963, 1048, 1049; VRS 50, 258 = VersR 1976, 440, 441).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79
    Weiteres Schmerzensgeld zu fordern, ist der Kl. daher nur für Verletzungsfolgen gestattet, die bei der ursprünglichen Bemessung des immateriellen Schadens noch nicht eingetreten waren oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (BGHZ 18, 149, 167; BGH, VersR 1963, 1048, 1049; VRS 50, 258 = VersR 1976, 440, 441).
  • OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen

    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    a) In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertritt es die Auffassung, daß mit dem auf eine unbeschränkte Klage insgesamt zuzuerkennenden Schmerzensgeld nicht nur alle bereits eingetretenen, sondern auch alle erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzungsfolgen abgegolten werden (vgl. Senatsurteile vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79 - VersR 1980, 975; vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - VersR 1988, 929 f.; vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - VersR 1995, 471, 472; vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - aaO; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 41/74 - VersR 1976, 440).

    Wird für erlittene Körperverletzungen uneingeschränkt ein Schmerzensgeld verlangt, so werden durch den zuerkannten Betrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (ständige Rechtsprechung; Senatsurteile vom 11. Juni 1963 - VI ZR 135/62 - VersR 1963, 1048, 1049; vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79 - VersR 1980, 975 f.; vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - VersR 1988, 929 f. und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - VersR 1995, 471 f.; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 41/74 - VersR 1976, 440, 441).

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    a) Verlangt ein Kläger für erlittene Körperverletzungen uneingeschränkt ein Schmerzensgeld, so werden durch den zuerkannten Betrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Urteile vom 11. Juni 1963 - VI ZR 135/62 - VersR 1963, 1048, 1049; vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79 - VersR 1980, 975 f.; vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - VersR 1988, 929 f.; vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - VersR 1995, 471, 472; vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - VersR 2001, 876; vom 20. Januar 2004 - VI ZR 70/03 - VersR 2004, 1334, 1335; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 41/74 - VersR 1976, 440, 441; vgl. auch Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 253 Rdn. 50; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 322 Rdn. 161; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 322 Rdn. 13; Diederichsen, VersR 2005, 433, 439; von Gerlach, VersR 2000, 525, 530; Heß, ZfS 2001, 532, 534; kritisch MünchKommZPO/Gottwald, 2. Aufl., § 322 Rdn. 126).

    Solche Verletzungsfolgen, die zum Beurteilungszeitpunkt noch nicht eingetreten waren und deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar war, mit denen also nicht oder nicht ernstlich gerechnet werden musste und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt bleiben müssen, werden von der vom Gericht ausgesprochenen Rechtsfolge nicht umfasst und können deshalb Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld sein (vgl. Senat, Urteile vom 11. Juni 1963 - VI ZR 135/62 - vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79 - vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - vom 20. Januar 2004 - VI ZR 70/03 - BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 41/74 - alle aaO; BGH(GS)Z 18, 149, 167; MünchKommZPO/Gottwald, aaO, Rdn. 135, 143; Stein/Jonas/Leipold, aaO, Rdn. 161; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 322 Rdn. 23 a.E.; Zöller/Vollkommer, aaO, Rdn. 13 und Vor § 322 Rdn. 49; Diederichsen, aaO, 440; Prütting/Gielen, NZV 1989, 329, 330).

    Maßgebend ist, ob sich bereits in jenem Verfahren eine Verletzungsfolge als derart nahe liegend darstellte, dass sie schon damals bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnte (vgl. Senat, Urteile vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79 - vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - alle aaO; siehe auch BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 41/74 - aaO; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 1590, 1591; Kreft in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 847 Rdn. 51).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.02.1980 - 10 W 83/79   

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https://dejure.org/1980,7591
OLG Düsseldorf, 28.02.1980 - 10 W 83/79 (https://dejure.org/1980,7591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.1980 - 10 W 83/79 (https://dejure.org/1980,7591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 1980 - 10 W 83/79 (https://dejure.org/1980,7591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungs- und Teileigentumsrechte; Grundpfandrechte; Erste Weiterveräußerung; Weiterführung der Bebauung; Gebühren

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 975
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.11.1978 - 15 W 182/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.1980 - 10 W 83/79
    Wie das OLG Hamm ( DNotZ 1979, 636 ) zu Recht ausfuhrt, war es nach der amtlichen Begründung des WohnGebBefrG das Ziel des Gesetzgebers, die private initiative zur Herstellung von Wohnungen durch Verbilligung des Bauens anzuregen und dabei alle Bauherren gleichzustellen, insbesondere alle Bauträger, auch soweit sie die Wohnungen zum Zwecke der Weiterveräußerung errichten.
  • OLG Köln, 02.12.1987 - 2 Wx 37/87

    Geschäftswert bei Vertragsentwurf für gleichlautende Grundstücksveräußerungen

    Solange indes Gebäude nicht erbaut sind, kann nicht I. S. d. § 1 Abs. 3 übersie i. S. einer "Weiterveräußerung" verfügt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 28.2. 1980 - 10 W 83/79 - JurBüro 1980, 925 ).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1987 - 10 W 139/86

    Gebührenbefreiung bei Ersterwerb von Wohnungseigentum

    Solange indes Gebäude nicht erbaut sind, kann nicht i. S. d. § 1 Abs. 3 übersie i. S. einer "Weiterveräußerung" verfügt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 28.2. 1980 - 10 W 83/79 - JurBüro 1980, 925 ).
  • LG Kleve, 02.07.1987 - 8 (6) T 6/85

    Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in einer GmbH & Co. KG

    Solange indes Gebäude nicht erbaut sind, kann nicht i. S. d. § 1 Abs. 3 übersie i. S. einer "Weiterveräußerung" verfügt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 28.2. 1980 - 10 W 83/79 - JurBüro 1980, 925 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1980 - 10 W 9/80

    Bauentschluss und Schaffung überwiegend begünstigten Wohnraums

    die private Initiative zur Herstellung von Wohnungen durch Verbilligung des Bauens anzuregen und dabei alle Bauherren gleichzustellen, insbesondere alle Bauträger, auch soweit sie die Wohnungen zum Zwecke der Weiterveräußerung errichten; im Vordergrund stand nicht die Begünstigung des Wohnungssuchenden (Senatsbeschluß 10 W 83/79 - JurBilro 1980, 925 = MittRhNotK 1980, 138 ; OLG Hamm DNotZ 1979, 636 ).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1980 - 10 W 60/80

    Gebührenfreiheit für Eigentumserwerb des Erbbauberechtigten nach Bebauung des

    die private Initiative zur Herstellung von Wohnungen durch Verbilligung des Bauens anzuregen und dabei alle Bauherren gleichzustellen, insbesondere alle Bauträger, auch soweit sie die Wohnungen zum Zwecke der Weiterveräußerung errichten; im Vordergrund stand nicht die Begünstigung des Wohnungssuchenden (Senatsbeschluß 10 W 83/79 - JurBilro 1980, 925 = MittRhNotK 1980, 138 ; OLG Hamm DNotZ 1979, 636 ).
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