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   BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79   

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https://dejure.org/1981,1062
BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79 (https://dejure.org/1981,1062)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1981 - III ZR 189/79 (https://dejure.org/1981,1062)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1981 - III ZR 189/79 (https://dejure.org/1981,1062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Verwertung von Urkundsbeweisen durch das Berufungsgericht - Anzweifeln der Richtigkeit einer urkundlich verwerteten Zeugenaussage aus Gründen, die sich nicht aus der Urkunde ergeben - Verpflichtung zum rechtlichen Hinweis, wenn das Berufungsgericht ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 355

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 286, 355
    Beweiswürdigung bei der Verwertung von Zeugenaussagen aus einem Strafverfahren im Wege des Urkundenbeweises

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 580
  • MDR 1982, 211
  • VersR 1981, 1127
  • VersR 1982, 141
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 94/66

    Schadensersatz wegen unzureichender Sicherung eines Gehwegs - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79
    Ein solches Ergebnis soll durch die Verpflichtung zum rechtlichen Hinweis nach § 139 ZPO aber grundsätzlich vermieden werden (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1967 - III ZR 94/66 = VersR 1967, 1095, 1096 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79
    Gerade wenn das Berufungsgericht den bisherigen Vortrag und die sich darauf beziehenden Beweisangebote des Berufungsbeklagten abweichend von der Vorinstanz beurteilt und deshalb als unzureichend erachtet, darf diese Partei einen Hinweis nach § 139 ZPO erwarten (vgl. auch BGH Urteil vom 13. März 1981 - I ZR 65/79, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79
    Hieran ändert sich auch nichts, wenn in einem früheren Prozeß die Vernehmung in Anwesenheit derselben Parteien über denselben Gegenstand stattgefunden hat (vgl. BGHZ 7, 116, 122 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 14.06.1972 - 2 U 7/70
    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79
    Hierbei kann dahinstehen, ob und wieweit eine von der Würdigung durch das Strafgericht wie durch die Vorderrichter abweichende Wertung überhaupt statthaft sein kann (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 39. Aufl. § 286 Anm. 4 B; OLG Köln MDR 1972, 957).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15

    Kostenentscheidung nach Vergleich im Schadensersatzprozess wegen

    Sie können, wie hier durch Beiziehung der Strafakte geschehen (vgl. die gerichtliche Verfügung vom 11.12.2014;Bl. 56 d.A.), als Urkundenbeweis in den Prozess eingeführt werden (BGH VersR 81, 1127; Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. Rn. 4 zu § 355 mwN).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    aa) Einer Urkunde über die frühere Vernehmung eines Zeugen in einem anderen Verfahren kommt im allgemeinen ein geringerer Beweiswert zu als dem unmittelbaren Zeugenbeweis; er kann je nach Sachlage sogar gänzlich fehlen (vgl. BGHZ 7, 116, 122; BGH, Urteil vom 9. Juli 1981 - III ZR 189/79 - VersR 1981, 1127).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Es ist nicht zulässig, die Richtigkeit einer urkundlich verwerteten Zeugenaussage aus Gründen anzuzweifeln, die sich nicht aus der Urkunde selbst ergeben und für die sich auch sonst keine belegbaren Umstände finden lassen; eine Urkunde läßt keinen Beweis über Tatsachen außerhalb ihrer selbst zu (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1981 - III ZR 189/79 - NJW 1982, 580, 581).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10

    Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen

    Beweisergebnisse anderer Verfahren dürfen zwar grundsätzlich als Urkundenbeweis in den Prozess eingeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.1970, VI ZR 169/68, VersR 1970, 375; BGH, Urteil vom 09.07.1981, III ZR 189/79, VersR 1981, 1127 - Strafverfahren - ; Zöller-Greger, a.a.O., § 355, Rn 4 mwN).
  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 366/89

    Erneute Vernehmung eines im Wege der Rechtshilfe im Ausland vernommenen Zeugen

    Für die Beweiswürdigung, insbesondere die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen, konnte somit nur das berücksichtigt werden, was sich aus der Urkunde selbst, also dem Vernehmungsprotokoll, ergab (BGH Urteil vom 9. Juli 1981 - III ZR 189/79 = NJW 1982, 580 = LM ZPO § 286 (B) Nr. 46).
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Der persönliche Eindruck des Zeugen, die Anwesenheit der Parteien, das ihnen eingeräumte Fragerecht sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit der Gegenüberstellung von Zeugen bieten eine erheblich höhere Gewähr für die Ermittlung der Wahrheit als dies bei der Würdigung einer lediglich in einer Niederschrift wiedergegebenen Zeugenaussage der Fall ist (BGH, Urteil vom 09. Juli 1981 - III ZR 189/79 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94

    Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage

    Einer Urkunde über die frühere Vernehmung eines Zeugen in einem anderen Verfahren kommt im allgemeinen ein geringerer Beweiswert zu als dem unmittelbaren Zeugenbeweis; er kann je nach Sachlage sogar gänzlich fehlen (RG JW 1900, 828; BGHZ 7, 116, 122; Senatsurteil vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 128/68 - VersR 1970, 322, BGH, Urteil vom 13. März 1981 - III ZR 189/79 - VersR 1981, 1127; BSG, Beschluß vom 8. November 1965 - 10 RV 498/65 - NJW 1966, 270, 271).
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 73/83

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Bezweifelt das Berufungsgericht die Aussage eines Zeugen, die das erstinstanzliche Gericht als zur Beweisführung ausreichend erachtet hat, und will es nicht versuchen, seine Zweifel durch eigene Anhörung des Zeugen zu beheben, so hat es die beweisbelastete Partei darauf hinzuweisen (Bestätigung des BGH-Urt. vom 9. Juli 1981 - III ZR 189/79 = NJW 1982, 580).

    Deshalb hätte das Berufungsgericht, wenn es diesem Teil der Aussage des Zeugen S. ein ihm vom Landgericht nicht beigemessenes Gewicht geben und die Bekundung zum Nachteil des Klägers für die Feststellung des Abstands der Fahrzeuge bei Ausscherbeginn des Lastzuges verwerten wollte, dem Kläger, der im ersten Rechtszug obsiegt hatte, gemäß § 139 Abs. 1 ZPO zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1981 - III ZR 189/79 - NJW 1982, 580, 581).

  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86

    Entfernung von Kontrollnummern II

    Auch wenn man dem weitgehend zustimmen wollte, weist die Revision doch zu Recht daraufhin, daß die Klägerin in der Vorinstanz mit diesem Vortrag voll durchgedrungen ist, daß auch die Beklagte mangelnde Substantiierung nicht gerügt hatte und sie demnach darauf habe vertrauen dürfen, daß ihr Vortrag auch vom Berufungsgericht so verstanden werde, und daß sie habe erwarten können, daß das Berufungsgericht sie andernfalls darauf hinweisen werde, wenn es eine nähere Darlegung als notwendig erachtete (vgl. BGH NJW 1982, 580).
  • BGH, 14.07.1987 - IX ZR 13/87

    Zahlungsverpflichtung aus einem faktischen Arbeitsverhältnis - Ausschluss eines

    Der persönliche Eindruck vom Zeugen, die Anwesenheit der Parteien, das ihnen eingeräumte Fragerecht sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit der Gegenüberstellung von Zeugen bieten eine erheblich höhere Gewähr für die Ermittlung der Wahrheit, als dies bei der Würdigung einer lediglich in einer Niederschrift wiedergegebenen Zeugenaussage der Fall ist (BGH, Urt. v. 9. Juli 1981 - III ZR 189/79, NJW 1982, 580, 581 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2010 - 23 U 181/08

    Finanzierte Kapitalanlage: Rückabwicklung einer wirtschaftlichen Beteiligung an

  • OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01

    Arzthaftung: Schadensersatz wegen nicht erkannter Missbildungen eines ungeborenen

  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 48/86

    Nichtberücksichtigung des tatsächlichen Parteiwillens durch das Berufungsgericht

  • BGH, 28.02.1989 - VI ZR 90/88
  • BGH, 17.10.1989 - IX ZR 173/88

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages auf

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