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   BGH, 18.11.1980 - VI ZR 147/78   

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https://dejure.org/1980,1769
BGH, 18.11.1980 - VI ZR 147/78 (https://dejure.org/1980,1769)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1980 - VI ZR 147/78 (https://dejure.org/1980,1769)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1980 - VI ZR 147/78 (https://dejure.org/1980,1769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialversicherer - Regreß - Grob fahrlässig - Haftung - Arbeiter

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 869
  • MDR 1981, 486
  • VersR 1981, 251
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am

    a) Von diesen Beurteilungsgrundsätzen ausgehend hat der Senat entschieden, daß die Mitnahme eines Arbeitskollegen im Privatfahrzeug zur Arbeitsstelle und von dort nach Hause grundsätzlich kein innerbetrieblicher Vorgang, sondern Teilnahme am allgemeinen Verkehr ist, weil die Fahrt zur Arbeitsstelle und zurück grundsätzlich Privatsache ist (vgl. etwa Senatsurteile vom 27. Juni 1956 - VI ZR 252/55 - aaO.; vom 13. Januar 1976 - VI ZR 58/74 - VersR 1976, 539; vom 18. November 1978 - VI ZR 147/78 - VersR 1981, 251, 252).
  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 284/91

    Keine Haftungsfreistellung des Schädigers bei tätlicher Auseinandersetzung nach

    Freilich wird im Berufsleben ein von dem Arbeitskollegen zu verantwortender Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause regelmäßig nicht mehr als Schadensfall aus der innerbetrieblichen Verbundenheit von Schädiger und Verletztem angesehen, da das Zurücklegen dieses Weges normalerweise nicht mehr Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit, sondern Privatsache ist, für die der Arbeitnehmer selbst zu sorgen hat (Senatsurteile vom 18. November 1980 - VI ZR 147/78 - VersR 1981, 251, 252; vom 19. Januar 1988 - VI ZR 199/87 - VersR 1988, 391, 392 und vom 5. November 1991 - VI ZR 20/91 - VersR 1992, 122, 123).
  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 299/87

    Betriebsangehörigkeit eines als Subunternehmer tätigen LKW-Fahrers; Umfang des

    Aus dieser - verfehlten - rechtlichen Argumentation läßt sich jedoch nicht den Schluß ziehen, das Berufungsgericht habe in Verkennung des Wechselverhältnisses von § 640 RVO und § 1542 RVO a.F. (vgl. Senatsurteil vom 18. November 1980 - VI ZR 147/78 - VersR 1981, 251, 252) die Klageansprüche sowohl aus § 1542 RVO a.F. als auch aus § 640 RVO zugesprochen.
  • OLG Celle, 28.07.2021 - 14 U 43/21

    Umfang der Haftung bei einem Sturz zu Beginn des Antritts der Rückfahrt nach

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 18.11.1980 - VI ZR 147/78, VersR 1981, 251; vom 24.10.1967 - VI ZR 67/66, NJW 1968, 250 - zu § 637 RVO, beide Urteile auch bei juris) ist die Zurücklegung des Weges von und zu der Arbeitsstätte im eigenen Kfz grundsätzlich nicht Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit.
  • LAG München, 07.07.1987 - 2 Sa 237/87

    Koalitionsfreiheit; Koalitionsbetätigung; Gewerkschaftliche Plakatwerbung

    Das Bundesverfassungsgericht wie alle oberen Bundesgerichte haben mit Rücksicht auf den hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit im demokratischen Rechtsstaat stets das Recht auf Kritik auch da anerkannt, wo diese in scharfer und auch polemischer Form geübt wird und die Grenze zwischen bloß starken Formulierungen und unvertretbarer Schimpf- und Schmähkritik gezogen und dem Gesichtspunkt der Wahrung berechtigter Verbands- und Informationsinteressen gegenüber dem Anspruch auf Ehrenschutz einen hohen Stellenwert zuerkannt (vgl. BGH vom 01.02.1977 VI ZR 204/74, vom 05.02.1980 VI ZR 147/78).
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