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   OLG Frankfurt, 21.07.1980 - 17 U 164/79   

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https://dejure.org/1980,2181
OLG Frankfurt, 21.07.1980 - 17 U 164/79 (https://dejure.org/1980,2181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.1980 - 17 U 164/79 (https://dejure.org/1980,2181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 1980 - 17 U 164/79 (https://dejure.org/1980,2181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kaufvertrag über Pkw; Rückabwicklung; Anrechnung einer Nutzungsvergütung; Angemessene Schätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 123, 812, 818

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2020 - 9 W 10/20

    Schadensersatzanspruch gegen Kraftfahrzeughändlers wegen Verkauf eines

    Bedient sich eine Privatverkäuferin, wie die Beklagte Ziffer 1, der professionellen Hilfe eines Kraftfahrzeughändlers, gelten für das Verschulden der Verkäuferin, bzw. ihres Erfüllungsgehilfen, die Grundsätze, welche die Rechtsprechung für professionelle Kraftfahrzeughändler beim Verkauf von Gebrauchtwagen aufgestellt hat (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1981, 388, 389; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Auflage 2020, Rn. 2383).
  • BGH, 22.06.1983 - VIII ZR 91/82

    Schätzung des Wertverlustes eines Pkw

    Unter diesen Umständen braucht im vorliegenden Falle nicht entschieden zu werden, ob der in Literatur und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte vertretene Standpunkt zutrifft, der durch die Benutzung des Fahrzeugs eingetretene Wertverlust ergebe generell einen zuverlässigen Maßstab für die Bemessung der Gebrauchsvorteile, welche der Käufer dem Verkäufer bei der Rückabwicklung eines Kraftfahrzeugkaufs, sei es nach erfolgter Anfechtung, sei es aufgrund Rücktritts nach den Vorschriften des Abzahlungsgesetzes oder aufgrund erfolgreicher Wandelung zu erstatten habe (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 1979, Rdn. 340; OLG Hamm, Urteil vom 20. März 1980 = DAR 1980, 285 m.w.Nachw.; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 21. Juli 1980 = VersR 1981, 388 und vom 17. Dezember 1980 = DAR 1981, 219).

    Andere Oberlandesgerichte wenden mit Differenzierungen vor allem in der angenommenen Lebensdauer der Fahrzeuge diese Berechnungsmethode im Prinzip ebenfalls an (vgl. OLG Frankfurt/M., Urteil vom 9. Juli 1969 = NJW 1969, 1967, Urteil vom 21. Juli 1980 = VersR 1981, 388, Urteil vom 17. Dezember 1980 = DAR 1981, 219; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Oktober 1971 = VersR 1973, 471; KG, Urteil vom 10. Januar 1980 = DAR 1980, 245).

    Abgesehen davon, daß eine Gesamtfahrleistung von 100.000 km nach allgemeiner Lebenserfahrung insbesondere bei Fahrzeugen von hohem Gebrauchswert zu niedrig angesetzt sein dürfte (vgl. Reinking/Eggert aaO, Rdn. 343; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 21. Juli 1980 a.a.O. und Urteil vom 17. Dezember 1980 aaO), fehlt es selbst für eine Schätzung gemäß § 287 ZPO an gesicherten und allgemein zugänglichen Erkenntnissen darüber, ob überhaupt für alle auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge - vom Kleinwagen über die Abstufungen der Mittelklasse bis zu den Luxusfahrzeugen - ein einheitlicher Durchschnittswert für die zu erwartende Gesamtfahrleistung angenommen werden darf.

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