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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.10.1980 - 1 U 42/80   

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https://dejure.org/1980,4443
OLG Düsseldorf, 13.10.1980 - 1 U 42/80 (https://dejure.org/1980,4443)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.1980 - 1 U 42/80 (https://dejure.org/1980,4443)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 1980 - 1 U 42/80 (https://dejure.org/1980,4443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 754
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 04.02.2014 - 9 U 149/13

    Grenzen des "faktischen Überholverbots"

    Bei der Einfahrt vom Parkplatz auf die Straße hatte der Beklagte zu 1) die Gefährdung des Klägers als Teilnehmer des fließenden Verkehrs gem. § 10 StVO auszuschließen, wobei das Ausfahren erst endet, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Burmann: in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. A. 2012, § 10 StVO Rn.8).
  • KG, 27.11.2006 - 12 U 181/06

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision bei Ausfahrt aus einem Grundstück mit einem

    Der Vorgang des Ausfahrens aus einem Grundstück in eine öffentliche Straße ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt worden ist (OLG Köln, a.a.O.; OLG Düsseldorf, VRS 60, 420).
  • KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision

    Der Einfahrvorgang endet nämlich erst, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 U 35/04 - DAR 2006, 27 = VRS 109, 99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 1980 - 1 U 42/80 - VersR 1981, 754; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, § 10 StVO Rn 4).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2008 - 1 U 98/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, mit überhöhter

    Der Vorgang des Ausfahrens aus einem Grundstück i.S.v. § 10 StVO dauert mit dem Erfordernis der höchsten Sorgfaltsstufe für den Fahrer so lange an, bis er sich vollständig in den fließenden Verkehr eingegliedert hat (Senat Urteil vom 13.10.1980, 1 U 42/80).
  • OLG München, 18.05.2018 - 10 U 3516/17

    Die gesteigerte Sorgfaltspflicht eines Einfahrenden führt dazu, dass bei einem

    Das Ausfahren endet erst, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet oder sein Fahrzeug verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Jagow/Janker/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, § 10 Rz. 10 a.E.; Senat, Urteil vom 20.05.2011 - 10 U 3958/10, juris).
  • LG Saarbrücken, 10.12.2010 - 13 S 80/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines rückwärts

    Der Einfahrvorgang endet nämlich erst, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat; dabei muss jede Einflussnahme des Ein- oder Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen sein (vgl. KG NZV 2008, 413; OLG Köln DAR 2006, 27; OLG Düsseldorf VersR 1981, 754; vgl. auch Hentschel/König/Dauer aaO § 10 StVO Rdn. 4).
  • OLG Köln, 13.03.2014 - 9 U 149/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsverhältnis

    Bei der Einfahrt vom Parkplatz auf die Straße hatte der Beklagte zu 1) die Gefährdung des Klägers als Teilnehmer des fließenden Verkehrs gem. § 10 StVO auszuschließen, wobei das Ausfahren erst endet, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Burmann: in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. A. 2012, § 10 StVO Rn.8).
  • OLG München, 20.05.2011 - 10 U 3958/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Einfahren aus einer

    Das Ausfahren endet erst, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet oder sein Fahrzeug verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Jagow/Janker/Burmann , Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, § 10 Rz. 10 a.E.).
  • KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Beendigung des Vorgangs des Ausfahrens aus einem

    Denn der Vorgang des Ausfahrens aus einem Grundstück in eine öffentliche Straße ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder anderer Stelle abgestellt worden ist; das Ausfahren wird nicht schon dadurch beendet, dass das ausfahrende Fahrzeug etwa zwei bis drei Minuten in der Position gestanden hat, in der sich die Kollision ereignete (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 1980 - 1 U 42/80 - VRS 60, 420 = VersR 1981, 754; OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 U 35/04 - OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VRS 109, 99 = VM 2006, 18 Nr. 19; Senat, Beschluss vom 27. November 2006 - 12 U 181/06 -).
  • AG Regensburg, 04.12.2014 - 41 C 177/14

    Verkehrsunfall nach Ausfahren aus einem Grundstück

    Die Gefahr für den fließenden Verkehr ist erst dann beseitigt, wenn der Ausfahrende selbst zum Teilnehmer dieses fließenden Verkehrs geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1981, Seite 754 bis 755).
  • OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines eine Einbahnstraße

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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1981 - VI ZR 51/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4463
BGH, 16.06.1981 - VI ZR 51/80 (https://dejure.org/1981,4463)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1981 - VI ZR 51/80 (https://dejure.org/1981,4463)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1981 - VI ZR 51/80 (https://dejure.org/1981,4463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche gegen einen Arzt wegen eines Behandlungsfehlers - Unterlassen einer gebotenen Feinnadelbiopsie zur Untersuchung eines tastbaren Knotens in der Brust einer Patientin - Ärztliche Sorgfaltspflicht - Früherkennung - Brustkarzinom - Feinnadelbiopsie - ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 276

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 754
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 16.06.1981 - VI ZR 51/80
    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Weber und die Richter Dunz, Scheffen, Dr. Steffen und Dr. Ankermann am 16. Juni 1981 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980, NJW 1981, 39 - 1 PBvU 1/79) beschlossen :.
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Rechtsprechung
   KG, 27.10.1980 - 22 U 1738/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2349
KG, 27.10.1980 - 22 U 1738/80 (https://dejure.org/1980,2349)
KG, Entscheidung vom 27.10.1980 - 22 U 1738/80 (https://dejure.org/1980,2349)
KG, Entscheidung vom 27. Oktober 1980 - 22 U 1738/80 (https://dejure.org/1980,2349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Baugrube; Sturz; Fraktur; Kiefer; Platzwunde; Zähne

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 754
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 28.02.1973 - 16 U 79/72
    Auszug aus KG, 27.10.1980 - 22 U 1738/80
    Da die Baugrube in Wirklichkeit mehrere Tage und Nächte offenblieb, hätte im Übrigen eine Beleuchtung der Absperrungsvorrichtung durch Warnlampen und eine Anbringung reflektierender Warnbaken nahegelegen (Köln, OLGZ 1973, 321).
  • BGH, 28.06.1965 - III ZR 234/63
    Auszug aus KG, 27.10.1980 - 22 U 1738/80
    Die Rechtspflicht des Beklagten konkretisierte sich hier in einer Verpflichtung zu einer ausreichenden Absicherung der Baustelle (BGH, NJW 1965, 2104).
  • BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der

    Auszug aus KG, 27.10.1980 - 22 U 1738/80
    Nun ist allerdings eine Verkehrssicherung, welche jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar, und es muss auch nicht für alle erdenkbaren entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden; vielmehr sind nur diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, welche im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer Benutzung drohen (BGH, NJW 1978, 1629 ).
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Rechtsprechung
   KG, 08.12.1980 - 12 U 2577/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4522
KG, 08.12.1980 - 12 U 2577/80 (https://dejure.org/1980,4522)
KG, Entscheidung vom 08.12.1980 - 12 U 2577/80 (https://dejure.org/1980,4522)
KG, Entscheidung vom 08. Dezember 1980 - 12 U 2577/80 (https://dejure.org/1980,4522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einmündung; Verkehrsteilnehmer; Zusammenstoß; Vorfahrt

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 754
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