Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1981 - IVa ZR 86/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1540
BGH, 20.05.1981 - IVa ZR 86/80 (https://dejure.org/1981,1540)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1981 - IVa ZR 86/80 (https://dejure.org/1981,1540)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1981 - IVa ZR 86/80 (https://dejure.org/1981,1540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Einstandspflicht eines Versicherers bei vorsätzlicher Brandstiftung durch einen Repräsentanten des Versicherungsnehmers - Darlegungslast für die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles - Begriff des Repäsentanten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AFB § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61
    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen Repräsentanten

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 999
  • VersR 1981, 822
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 65/61

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Repräsentanten des

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVa ZR 86/80
    Das von der Beklagten in ihrer Revisionserwiderung in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 1964 - II ZR 65/61 = VersR 1964, 475 [BGH 27.02.1964 - II ZR 65/61] steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 20.05.1969 - IV ZR 616/68
    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVa ZR 86/80
    Es darf dem Versicherungsnehmer nicht freistehen, die Lage des Versicherers wesentlich dadurch zu verschlechtern, daß er die versicherten Sachen aus der Hand gibt und sich der Obhut über sie mit der Folge entschlägt, daß der Versicherer gegen den Schaden ungedeckt bleibt, der ihm durch das Verhalten des Vertreters des Versicherten erwächst (vgl. BGH, Urteil vom 20.5.1969 - IV ZR 616/68 - NJW 1969, 1387, 1388).
  • RG, 15.03.1932 - VII 247/31

    Wird der Versicherer von der Verpflichtung zur Zahlung der Brandentschädigung

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVa ZR 86/80
    Das gilt auch bei vorsätzlichem Verhalten des Repräsentanten, durch das der Versicherungsfall herbeigeführt wird (vgl. RGZ 135, 370, 371).
  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87

    Mieter als Repräsentant des Vermieters

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Repräsentant, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (vgl. BGH Urteil vom 20. Mai 1981 - IVa ZR 86/80 - VersR 1981, 822; vom 1. Oktober 1969 - IV ZR 632/68 - VersR 1969, 1086, 1087; vom 20. Mai 1969 - IV ZR 616/68 - VersR 1969, 695, 696; vom 17. Dezember 1964 - II ZR 17/63 - VersR 1965, 149, 150 [BGH 17.12.1964 - II ZR 17/63]; vom 27. Februar 1964 - II ZR 65/61 - VersR 1964, 475 [BGH 27.02.1964 - II ZR 65/61]; BGHZ 24, 378, 385, 386; ferner RGZ 135, 370, 371).

    Die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache reicht dabei nicht aus, um ein Repräsentantenverhältnis anzunehmen (BGH Urteil vom 20. Mai 1969 - IV ZR 616/68 - VersR 1969, 695, 696, auf das auch das Senatsurteil vom 20. Mai 1981 - IVa ZR 86/80 - VersR 1981, 822 ausdrücklich Bezug nimmt; BGH Urteil vom 17. Dezember 1964 - II ZR 17/63 - VersR 1965, 149, 150 [BGH 17.12.1964 - II ZR 17/63]; ferner RGZ 117, 327, 329).

    Nach der Rechtsprechung steht es jedoch aus Billigkeitsgründen dem Versicherungsnehmer nicht frei, die Lage des Versicherers wesentlich dadurch zu verschlechtern, daß er die versicherten Sachen aus der Hand gibt und sich der Obhut über sie mit der Folge entschlägt, daß der Versicherer für den Schaden eintreten muß, der durch das Verhalten des Sachwalters des Versicherten entsteht (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1981, IVa ZR 86/80 - VersR 1981, 822; so auch schon RG JW 1903, 251).

    Der Versicherungsnehmer muß sich "der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit« für den versicherten Gegenstand "vollständig begeben haben« (BGH Urteile vom 20. Mai 1969 - IV ZR 616/68 - VersR 1969, 695, 696 zu III. und 20. Mai 1981 - IVa ZR 86/80).

  • BGH, 14.03.2007 - IV ZR 102/03

    Rechtsfolgen der Übertragung der Pflichten des Versicherungsnehmers auf einen

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Versicherungsnehmer für das - selbst vorsätzliche - Verhalten seines Repräsentanten wie für eigenes Verhalten einzustehen (vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - IV ZR 287/95 - VersR 1996, 1229 unter 2 b m.w.N. insbesondere auf das Urteil vom 20. Mai 1981 - IVa ZR 86/80 - VersR 1981, 822).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des

    Führt der Repräsentant bei der Fahrt den Versicherungsfall grob fahrlässig oder vorsätzlich herbei, hat der Versicherungsnehmer deshalb für dieses Verhalten wie für eigenes einzustehen (vgl. Senatsurteile vom 20. Mai 1981 - IVa ZR 86/80 - VersR 1981, 822; vom 23. März 1988 - IVa ZR 234/86 - NJW-RR 1988, 920 unter 4; vom 25. März 1992 - IV ZR 17/91 - VersR 1992, 865; vgl. auch die Darstellung von Römer, NZV 1993, 249 ff.).
  • BGH, 19.10.1994 - IV ZR 159/93

    Rechtsfolgen unklarer Klauseln über den Verschuldensmaßstab in der

    Maßgeblich ist ein etwaiges Fehlverhalten des Klägers (Senatsurteil vom 20.5.1981 - IVa ZR 86/80 - VersR 1981, 822).
  • OLG Koblenz, 08.12.2011 - 10 U 572/11

    Fahrzeugvollversicherung: Leistungsverweigerung des Versicherers wegen grob

    Sie macht geltend, das Verfahren eigne sich nicht für eine Entscheidung im Beschlusswege, da die Rechtsfrage, ob die Versicherungsnehmerin sich das Handeln eines ihrer Gesellschafter/Geschäftsführer zurechnen lassen müsse, nicht geklärt sei und vom BGH in der Entscheidung vom 20. Mai 1981, IV a ZR 86/80, anders als vom Senat bewertet werde.

    Die Bezugnahme der Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 1981 (BGH IV a ZR 86/80) geht deshalb fehl, weil in dem damals entschiedenen Fall der Versicherungsnehmer eine natürliche Person war.

  • OLG Koblenz, 10.02.2012 - 10 U 572/11

    Fahrzeugvollversicherung: Leistungsverweigerung des Versicherers wegen grob

    Sie macht geltend, das Verfahren eigne sich nicht für eine Entscheidung im Beschlusswege, da die Rechtsfrage, ob die Versicherungsnehmerin sich das Handeln eines ihrer Gesellschafter/Geschäftsführer zurechnen lassen müsse, nicht geklärt sei und vom BGH in der Entscheidung vom 20. Mai 1981, IV a ZR 86/80, anders als vom Senat bewertet werde.

    Die Bezugnahme der Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 1981 (BGH IV a ZR 86/80) geht deshalb fehl, weil in dem damals entschiedenen Fall der Versicherungsnehmer eine natürliche Person war.

  • BGH, 08.06.1988 - 3 StR 94/88

    Anstiftung zur versuchten Brandstiftung - Anstiftung zum Versicherungsbetrug -

    Das gilt auch dann, wenn der Repräsentant ohne Wissen des Versicherungsnehmers eine gegen diesen selbst gerichtete Brandstiftung verübt (BGH VersR 1981, 822).
  • BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95

    Hauptverhandlung - Richterliche Vernehmungsniederschrift -

    Die Regelung gilt auch, wenn der vorsätzlich Handelnde auf Grund der ihm eingeräumten und auch ausgeübten Stellung Repräsentant des Versicherungsnehmers ist (BGH VersR 1981, 822).
  • BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 234/86

    Deckung eines Brandschadens an der Betriebseinrichtung und an den Lagerbeständen

    Es darf dem Versicherungsnehmer nicht freistehen, die Lage des Versicherers wesentlich dadurch zu verschlechtern, daß er die versicherten Sachen aus der Hand gibt und sich der Obhut über sie mit der Folge entschlägt, daß der Versicherer gegen den Schaden ungedeckt bleibt, der ihm durch das Verhalten des Vertreters des Versicherten erwächst (Senatsurteil vom 20. Mai 1981, IVa ZR 86/80 = VersR 1981, 822 und ständig).
  • OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85

    Versicherungsnehmers; Repräsentant

    Es darf dem VN nicht freistehen, die Lage des Versicherers wesentlich dadurch zu verschlechtern, daß er die versicherten Sachen aus der Hand gibt und sich der Obhut über sie mit der Folge entschlägt, daß der Versicherer gegen den Schaden ungedeckt bleibt, der ihm durch das Verhalten des Vertreters des Versicherten erwächst (BGH VersR 1981, 822 ).
  • BGH, 21.10.1981 - IVa ZR 167/80

    Anspruch auf Versicherungsentschädigung aus einer Feuerversicherung - Interesse

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht