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   OLG Hamm, 30.01.1981 - 20 U 229/80   

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https://dejure.org/1981,3530
OLG Hamm, 30.01.1981 - 20 U 229/80 (https://dejure.org/1981,3530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.1981 - 20 U 229/80 (https://dejure.org/1981,3530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 1981 - 20 U 229/80 (https://dejure.org/1981,3530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; VVG § 61; AKB § 7; AKB § 12; AKB § 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachtrunk; Beweislast; Absolute Fahruntüchtigkeit; Anscheinsbeweis; Relative Fahruntüchtigkeit; Ausfallerscheinungen; Grobe Fahrlässigkeit; Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB §§ 7, 12, 13; VVG §§ 6, 61

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 924
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Es ist jedoch anerkannt, dass das Abkommen von der Fahrbahn durch einen alkoholisierter Fahrer bei einfacher Fahrsituation für eine relative Fahruntüchtigkeit des Fahrers spricht (vgl. Senat VersR 1981, 924).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2022 - 5 U 22/22

    Leistungen aus einer Kfz-Vollkaskoversicherung Alkoholisierter Fahrer Darlegung

    Als typische alkoholbedingte Fahrfehler sind etwa das Abkommen von der Straße ohne ersichtlichen Grund bei einfacher Verkehrssituation (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 8. Januar 2020 - 11 U 197/18, juris; OLG Hamm, Urteil vom 30. Januar 1981 - 20 U 229/80, VersR 1981, 924), aber auch das deutlich verspätete Erkennen von Hindernissen oder Gefahrenmomenten und die damit verbundene verzögerte oder überzogene Reaktion des alkoholisierten Fahrers gewertet worden (vgl. die Nachweise bei Klimke in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. 2021, AKB 2015 A.2.9 Rdn. 52).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 13/08

    Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers hinsichtlich der

    Denn der Vortrag der Beklagten, der eine planmäßige Sachverhaltsverschleierung durch den Sohn der Klägerin zum Gegenstand hat, ist beweislos geblieben, obschon mit Verfügung des Senats vom 19.02.2008 darauf hingewiesen wurde, dass insoweit die Beklagte als Versicherer die Beweislast zu tragen hat (vgl. OLG Hamm, VersR 1981, 924; OLG Nürnberg VersR 2001, 711 f.; Knappmann aaO).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2001 - 2 Sa 6/01

    Anforderungen an das Merkmal der groben Fahrlässigkeit bei einem Rückgriff des

    So waren die Blutalkoholkonzentrationen in den zitierten Entscheidungen durchgängig erheblich höher und dadurch eingetreten, dass die Fahrer durchweg unmittelbar vor dem Fahrtbeginn Alkohol getrunken hatten (OLG Hamm 30.01.1981, VersR 81, 924: 1,04 %o ; OLG Karlsruhe 27.05.1982, VersR 83, 292: 1,11%o ; OLG Karlsruhe 01.04.1982, VersR 83, 627: 1,04 %o ).
  • OLG Köln, 17.11.1988 - 5 U 71/88

    Rückgriff des Versicherers auf den Versicherungsnehmer bei vorsätzlich oder grob

    Unterhalb der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit handelt ein Kraftfahrer dann grob fahrlässig, wenn er über die genossene Alkoholmenge hinaus weitere ernsthafte Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit mißachtet hat (OLG Hamm VersR. 1981, 924; OLG Köln VersR 1983, 293; 1986, 229und ständig).
  • OLG Jena, 27.11.2002 - 4 U 621/02

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei einer festgestellten

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  • KG, 09.06.1995 - 6 U 232/94

    Relative Fahruntüchtigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,72 Promille;

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  • LG Göttingen, 12.04.1989 - 8 O 23/89
    In diesem Fall kommt ein subjektiv grob fahrlässiger Verstoß nicht nur dann in Betracht, wenn über die genossene Alkoholmenge hinaus der VN ernsthafte weitere Anzeichen für seine Fahruntüchtigkeit mißachtet hat (so OLG Hamm VersR 1981, 924; ähnlich OLG Frankfurt/M. VersR 1976, 554).
  • OLG Hamm, 19.05.1982 - 20 U 59/82
    Denn das Führen eines Kfz mit einer BAK von mehr als 1, 3 %o (absolute Fahruntüchtigkeit) begründet nach gefestigter Rechtsprechung unwiderlegbar den Vorwurf grober Fahrlässigkeit (BGH VersR 1974, 853 = NJW 74, 1377; OLG Hamm VersR 1981, 924), wenn sie zu einem Unfall führt.
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