Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.07.1982

Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1982 - II ZR 237/81   

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https://dejure.org/1982,5469
BGH, 04.10.1982 - II ZR 237/81 (https://dejure.org/1982,5469)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1982 - II ZR 237/81 (https://dejure.org/1982,5469)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1982 - II ZR 237/81 (https://dejure.org/1982,5469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusammenstoß zweier Schiffe im Nord-Ostsee-Kanal - Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz der Kollisionsschäden - Befahren des Kanals mit überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Abstand zum Vordermann - Ungenügende Radarbeobachtung - Mitverschulden wegen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SSchStrO § 3; SSchStrO § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1138
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1971 - II ZR 21/69

    Bergfahrer - Talfahrer - Schlechtes Wetter - Anscheinsbeweis - Nebel

    Auszug aus BGH, 04.10.1982 - II ZR 237/81
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann je nach den Umständen des Falles ein Anscheinsbeweis dafür sprechen, daß ein Schallzeichen im Falle seiner Abgabe auf einem bestimmten anderen Fahrzeug auch gehört worden wäre (vgl. Senatsurt. v. 1. Februar 1971 - II ZR 21/69, VersR 1971, 437, 438).
  • BGH, 01.12.1975 - II ZR 68/74

    Gebrauch von Radar auf hoher See

    Auszug aus BGH, 04.10.1982 - II ZR 237/81
    Das Fehlen einer konkreten Gesetzesvorschrift beseitigt nicht die allgemeine Pflicht der Schiffsführung, verfügbare moderne technische Hilfsmittel einzusetzen, wenn sich damit die Gefährdung anderer Fahrzeuge durch das eigene Schiff verringern oder beseitigen läßt (vgl. BGHZ 65, 304, 306/307).
  • LG Saarbrücken, 03.03.2010 - 12 O 271/06

    Verkehrssicherungspflichten eines Waldbesitzers

    Diesen Verkehrssicherungspflichten liegt als ganz allgemeiner Grundgedanke die Vorstellung zu Grunde, dass niemand einen anderen mehr als unvermeidlich gefährden soll (Wellner in Geigel a.a.O. Rn. 4 unter Bezugnahme auf BGH VersR 1982, 1138).
  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 51/90

    Sorgfaltspflichten der Schiffsführer auf dem Rhein; Benutzung vorhandener

    Allgemeiner gefaßt hat der Senat denselben Gedanken in der Entscheidung vom 4. Oktober 1982 (II ZR 237/81, VersR 1982, 1138), wenn er die aktive Benutzung des Sprechfunkgerätes zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Nordostseekanal mit der Begründung gefordert hat, daß "verfügbare moderne technische Hilfsmittel einzusetzen" sind, "wenn sich damit die Gefährdung anderer Fahrzeuge durch das eigene Schiff verringern oder beseitigen läßt".
  • OLG Koblenz, 05.12.2003 - 12 U 1392/02
    Dies ist eine Ausprägung des Grundgedankens, dass niemand einen anderen mehr als unvermeidlich gefährden soll (vgl. BGH VersR 1982, 1138).
  • OLG Köln, 25.10.1996 - 3 U 56/96

    Schadensersatz nach einem Zusammenstoß von zwei Schiffen; Mitverschulden des

    Für die gegenteilige Ansicht kann auch nicht die Entscheidung des BGH VersR 82, 1138 herangezogen werden, in der dieser ausgesprochen hat, das Fehlen einer entsprechenden Gesetzesvorschrift beseitige nicht die allgemeine Pflicht des Schiffsführers, verfügbare technische Hilfsmittel (hier: Sprechfunk) einzusetzen, wenn sich damit die Gefährdung anderer Fahrzeuge beseitigen oder verringern lasse.
  • Berufungsausschuss Moselkommission, 17.11.2003 - 14 Z-1/03
    Insbesondere ist bei möglichen Gefahrenlagen das Sprechfunkgerät zu benutzen, was schon aus den allgemeinen Sorgfaltspflichten der §§ 1.04 RhSchPVO und MoSchPVO (vgl. BGH VersR 82, 1138 f. und 91, 605) folgt.
  • Berufungsausschuss Moselkommission, 17.11.2003 - 15 Z 2/03
    Insbesondere ist bei möglichen Gefahrenlagen das Sprechfunkgerät zu benutzen, was schon aus den allgemeinen Sorgfaltspflichten der §§ 1.04 RhSchPVO und MoSchPVO (vgl. BGH VersR 82, 1138 f. und 91, 605) folgt.
  • Berufungsausschuss Moselkommission -, 17.11.2003 - 14 Z-1/03
    Insbesondere ist bei möglichen Gefahrenlagen das Sprechfunkgerät zu benutzen, was schon aus den allgemeinen Sorgfaltspflichten der §§ 1.04 RhSchPVO und MoSchPVO (vgl. BGH VersR 82, 1138 f. und 91, 605) folgt.
  • Berufungsausschuss Moselkommission -, 17.11.2003 - 15 Z 2/03
    Insbesondere ist bei möglichen Gefahrenlagen das Sprechfunkgerät zu benutzen, was schon aus den allgemeinen Sorgfaltspflichten der §§ 1.04 RhSchPVO und MoSchPVO (vgl. BGH VersR 82, 1138 f. und 91, 605) folgt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.07.1982 - 20 U 79/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2057
OLG Hamm, 07.07.1982 - 20 U 79/82 (https://dejure.org/1982,2057)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.1982 - 20 U 79/82 (https://dejure.org/1982,2057)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 1982 - 20 U 79/82 (https://dejure.org/1982,2057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1138
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Kaskofalls - Überholen bei überhöhter

    Schon dieser Verstoß gegen § 5 Abs. 2 StVO rechtfertigt den Vorwurf objektiv grober Fahrlässigkeit (vgl. nur BGH VersR 1984, 480; OLG Hamm VersR 1982, 1138).
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