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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79   

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https://dejure.org/1981,3700
OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79 (https://dejure.org/1981,3700)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.1981 - 1 U 152/79 (https://dejure.org/1981,3700)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 1981 - 1 U 152/79 (https://dejure.org/1981,3700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254; BGB § 278; BGB § 426; StVG § 7; StVG § 12; VVG § 67 Abs. 2

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 254, 278, 426, 823, 840; VVG § 67; StVG § 7
    Unerlaubte Handlungen; keine Mitverantwortlichkeit des schuldlos geschädigten, deliktunfähigen Kindes wegen Mitverschuldens seiner Eltern; Ausgleich unter Gesamtschuldnern.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefährdungshaftung; Mitverschulden; Gesetzlicher Vertreter; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit; Gesamtschuldner; Ausgleichsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 142
  • VersR 1982, 300
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.1973 - VI ZR 91/71

    Abwägung verschiedener zum Unfall führender Kausalverläufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79
    Eine solche Zurechnungseinheit, die zur Folge hat, daß ihr gegenüber ein Mitschädiger nur zu einer bestimmten Quote belastet werden kann, liegt dann vor, wenn mehrere Schädiger oder ein Schädiger, und der mitschuldige Geschädigte eine gemeinsam zu verantwortende Unfallursache gesetzt haben, so daß ihre Handlungen zu einem gemeinsamen Ursachenbeitrag verschmelzen (BGHZ 61, 213; BGH VersR 1978, 735).

    Innerhalb einer solchen Zurechnungseinheit kann jedoch niemand stehen, der den Unfall nicht in einer zurechenbaren Weise mitverursacht hat (BGHZ 61, 213, 220); vielmehr verbleibt es dabei, daß dem schuldlos Geschädigten sämtliche Schädiger gemäß §§ 840, 421 BGB als Gesamtschuldner haften.

  • BGH, 16.01.1979 - VI ZR 243/76

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines nicht hinreichend beaufsichtigten, noch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79
    Die Drittklägerin, das Kind K., braucht sich nicht ein etwaiges Verschulden ihrer Eltern gemäß § 254 Abs. 2 S. 2 iVm § 278 BGB anrechnen zu lassen, denn diese Vorschriften kommen lediglich im Rahmen einer rechtlichen - insbesondere vertraglichen - Sonderverbindung in Betracht (zum Beispiel BGH NJW 1979, 973; VersR 1980, 938).

    § 67 Abs. 2 VVG will verhindern, daß ein Familienmitglied, das gegen ein anderes einen Schadensersatzanspruch hat, mittelbar den Schaden deshalb selbst mittragen muß, weil die Schadensersatzleistung des schädigenden Familienmitglieds den gesamten Familienunterhalt schmälern würde (BGH NJW 1964, 860; 1979, 973).

  • BGH, 18.04.1978 - VI ZR 81/76

    Haftungseinheit - Zurechnungseinheit - Bereicherungsanspruch - Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79
    Eine solche Zurechnungseinheit, die zur Folge hat, daß ihr gegenüber ein Mitschädiger nur zu einer bestimmten Quote belastet werden kann, liegt dann vor, wenn mehrere Schädiger oder ein Schädiger, und der mitschuldige Geschädigte eine gemeinsam zu verantwortende Unfallursache gesetzt haben, so daß ihre Handlungen zu einem gemeinsamen Ursachenbeitrag verschmelzen (BGHZ 61, 213; BGH VersR 1978, 735).
  • BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78

    Begehren von Schadensersatz für Heilbehandlungskosten bedingt durch einen Unfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79
    Die Drittklägerin, das Kind K., braucht sich nicht ein etwaiges Verschulden ihrer Eltern gemäß § 254 Abs. 2 S. 2 iVm § 278 BGB anrechnen zu lassen, denn diese Vorschriften kommen lediglich im Rahmen einer rechtlichen - insbesondere vertraglichen - Sonderverbindung in Betracht (zum Beispiel BGH NJW 1979, 973; VersR 1980, 938).
  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79
    § 67 Abs. 2 VVG will verhindern, daß ein Familienmitglied, das gegen ein anderes einen Schadensersatzanspruch hat, mittelbar den Schaden deshalb selbst mittragen muß, weil die Schadensersatzleistung des schädigenden Familienmitglieds den gesamten Familienunterhalt schmälern würde (BGH NJW 1964, 860; 1979, 973).
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Er kann daher nicht in einer Zurechnungseinheit mit seinem Vater stehen (vgl. Senatsurteil vom 18.09.1973 - VI ZR 97/71 = VersR 1974, 34, 35; OLG Düsseldorf VersR 1982, 300, 301).
  • LG Tübingen, 10.08.1989 - 1 S 82/89

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines nicht angeschnallten vier Jahre alten

    Dem schuldlos Geschädigten haften sämtliche Schädiger gemäß §§ 840, 421 BGB als Gesamtschuldner (OLG Düsseldorf MDR 1982, 142, 143).

    Zwar haften Eltern gegenüber ihren Kindern nur ihm Rahmen der Sorgfalt, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen, dieses Haftungsprivileg im Rahmen der elterlichen Sorge findet jedoch auf die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit der Eltern gegenüber ihrem Kind, insbesondere im Rahmen von Verkehrsunfällen, keine Anwendung (Palandt-Dietrichsen, BGB, 47. Aufl. 1988, § 1664 Anm. 1 b; BGHZ 73, 193, 195; vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1982, 142, 143).

    Denn Beklagten steht, nachdem sie den gesamten Schadensersatzanspruch der Tochter erfüllt haben, gegen die Klägerin ein Anspruch nach § 426 Abs. 1 und 2 BGB in Höhe von 1/3, mithin 304, 38 DM, zu (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1982, 142, 143).

  • OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96

    Schädigung eines Kindes durch Anzünden eines Grillfeuers mit Spiritus L

    Das versicherte Kind konnte daher nicht in einer Zurechnungseinheit mit seinem Vater stehen (vgl. BGH VersR 88, 632; 74, 34; OLG Düsseldorf VersR 82, 300).
  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98

    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, Mitverschulden der Eltern des geschädigten

    Gesichtspunkte der Haftungseinheit können deswegen nicht zu einer Zurechnung führen, weil der nicht deliktsfähige Kläger den Unfall nicht zurechenbar mitverursacht hat und deswegen nicht in einer Zurechnungseinheit mit seiner Mutter stehen kann (vgl. BGH VersR 1988, 632; Senat r + s 1998, 282; OLG Düsseldorf VersR 1982, 300).
  • KG, 31.10.1994 - 12 U 4031/93

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Kleinkindes

    Denn die nichtdeliktsfähige Klägerin hat den Unfall nicht in zurechenbarer Weise mitverursacht; sie kann daher nicht in einer Zurechnungseinheit mit ihrer Großmutter stehen (vgl. BGHZ 103, 338, 344; BGH VersR 1974, 34, 35; OLG Düsseldorf, VersR 1982, 300, 301).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 22 U 201/98

    Aufsichtspflichtverletzung bei sorgfaltswidrigkeit einer kurzfristigen

    Soweit eine Anrechnung unter dem Gesichtspunkt der Zurechnungseinheit in Betracht zu ziehen ist, dürfte ebenfalls § 1664 BGB anzuwenden sein, denn innerhalb der Zurechnungseinheit kann niemand stehen, der den Schaden nicht in zurechenbarer Weise verursacht hat (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1982, 300, 301).
  • OLG Hamm, 31.08.1998 - 6 U 15/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem am Fahrbahnrand stehenden Helfer bei

    War der Unfall für den Zeugen H als Führer des Klägerfahrzeugs unabwendbar i.S.d. § 7 II 1 StVG, so scheidet eine Haftungseinheit zwischen ihm und dem unfallbeteiligten L von vornherein aus, denn diese käme nur dann in Betracht, wenn er den Unfall in zurechenbarer Weise mitverursacht hätte (vgl. BGH VersR 88, 632; 74, 34; OLG Düsseldorf VersR 82, 300).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81   

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https://dejure.org/1982,4877
BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81 (https://dejure.org/1982,4877)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1982 - VIII ZB 69/81 (https://dejure.org/1982,4877)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1982 - VIII ZB 69/81 (https://dejure.org/1982,4877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sorgfaltspflicht - Fristsachen - Rechtsanwalt - Rechtzeitger Ausgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1975 - VIII ZR 187/74

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei voller Kenntnis und

    Auszug aus BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81
    Sie kann etwa darin bestehen, daß die zuverlässige Hilfskraft auf die Frist hingewiesen wird und entsprechend einer allgemeinen Anweisung die Berufungsbegründung in einen besonders gekennzeichneten Umschlag zu stecken und diesen einem der Sozien des Anwaltsbüros oder dem Bürovorsteher zum Einwurf in den Nachtbriefkasten des Berufungsgerichts zu übergeben hat (vgl. den Fall, der dem in NJW 1975, 1362 veröffentlichten Senatsurteil vom 7. Mai 1975 - VIII ZR 187/74 zugrundelag).
  • BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80

    Unwirksame Berufungseinlegung wegen fehlender OLG-Zulassung - Nachträgliche

    Auszug aus BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81
    Zur Behandlung des Schriftsatzes, nachdem er in der Kanzlei abgesetzt worden war, ist folgendes glaubhaft gemacht; soweit hierbei Einzelheiten erstmals in der Beschwerdeschrift und den mit ihr vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen enthalten sind, handelt es sich um eine auch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO zulässige nachträgliche Erläuterung und Ergänzung unvollständiger Angaben (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80, VersR 1981, 61, 62):.
  • BGH, 09.11.1976 - VI ZB 12/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81
    Zu den Vorkehrungen, die der Rechtsanwalt für die Einhaltung von Fristen treffen muß, gehört auch die Sicherstellung des rechtzeitigen Ausgangs der fristwahrenden Schriftsätze (vgl. BGH, Beschl. v. 9. November 1976 - VI ZB 12/76, VersR 1977, 331 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 07.05.1992 - 12 U 3817/91

    Darlegungspflicht beim Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Durch die Eintragung im Fristenkalender kann eine wirksame Ausgangskontrolle nur gewährleistet werden, wenn die Eintragung erst gelöscht wird, sobald der zur Einreichung bei Gericht bestimmte Schriftsatz tatsächlich hinausgegangen oder wenigstens post- oder abtragefähig gemacht worden ist (BGH VersR 82, 300; 85, 369).
  • BGH, 06.03.1985 - VIII ZB 27/84

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf

    Die Einrichtung einer solchen Kontrolle gehört zu den unmittelbar dem Rechtsanwalt obliegenden Sorgfaltspflichten (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Januar 1982 - VIII ZB 69/81, VersR 1982, 300; Senatsurteil vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 343/81, VersR 1983, 401).
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Rechtsprechung
   KG, 16.09.1981 - 21 W 3129/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6184
KG, 16.09.1981 - 21 W 3129/81 (https://dejure.org/1981,6184)
KG, Entscheidung vom 16.09.1981 - 21 W 3129/81 (https://dejure.org/1981,6184)
KG, Entscheidung vom 16. September 1981 - 21 W 3129/81 (https://dejure.org/1981,6184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines wirksamen Spielvertrags bzw. Lotterievertrags; Rechtsnatur und Auslegung von Spielbedingungen; Voraussetzungen für die Gewährung des Armenrechts bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewinnauszahlung aus einem Spielvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2822
  • VersR 1982, 300
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 16.11.2010 - 8 U 210/10

    Abgrenzung von verbindlicher Auslobung und unverbindlichem Gewinnspiel

    aa) Einseitige Rechtsgeschäfte unterliegen - zumindest in analoger Anwendung - den Regelungen der §§ 305 ff., soweit - wie hier - eine gesetzlich geregelte Rechtsposition des Erklärungsempfängers näher ausgestaltet oder eingeschränkt werden soll (Beckmann, NJW 1996, 1378 [1379] m.w.N.; auch: Basedow, Münchner Kommentar zum BGB, aaO., § 305 Rn. 11 a. E.; Palandt/Grünberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 305 Rn. 4 m.w.N.; a. A. KG, Beschluss vom 16.09.1981, 21 W 3129/81, NJW 1981, 2822; Schlosser: in Staudinger, aaO., § 305 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92

    Autokauf; Bestellformular; Abrede; Gebrauchtwagenkauf; AGBG; PVV;

    Nur der Vertragsschluß als solcher kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht abweichend vom Gesetz geregelt werden (KG NJW 1981, 2822; Palandt-Heinrichs, BGB 51. Auflage, § 2 AGBG Rdn. 17).
  • AG Erfurt, 03.02.2021 - 5 C 29/20

    Kaufvertrag über Umwälzpumpen: Passivelegitimation des Vertreters für

    Der Abschlusstatbestand hat von Haus aus individuellen Charakter, selbst wenn er in Teilen der Willenserklärung eine vorformulierte Grundlage besitzt (BGH NJW 2002, S. 363; KG NJW 1981, S. 2822; Palandt, 79. Aufl., Rn. 6 zu § 305 BGB; Staudinger/Mäsch (2019) Rn. 7 zu § 305 BGB).
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Rechtsprechung
   KG, 17.07.1981 - 1 W 2401/81, 1 W 2402/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3127
KG, 17.07.1981 - 1 W 2401/81, 1 W 2402/81 (https://dejure.org/1981,3127)
KG, Entscheidung vom 17.07.1981 - 1 W 2401/81, 1 W 2402/81 (https://dejure.org/1981,3127)
KG, Entscheidung vom 17. Juli 1981 - 1 W 2401/81, 1 W 2402/81 (https://dejure.org/1981,3127)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt; Eigene; Sache; Erstattung; Umsatzsteuer; Mehrwertsteuer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 25 Abs. 2; ZPO § 91 Abs. 2 S. 4

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 1024
  • VersR 1982, 300
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