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   BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78   

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https://dejure.org/1981,5156
BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78 (https://dejure.org/1981,5156)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1981 - I ZR 178/78 (https://dejure.org/1981,5156)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1981 - I ZR 178/78 (https://dejure.org/1981,5156)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht einer Spedition auf Zahlung von Standgeld - Vorliegen eines Frachtvertrags/ Beförderungsvertrags - Eintritt der Verjährung - Unterbrechung der Verjährung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 32 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 821
  • VersR 1982, 649
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1975 - I ZR 35/74

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78
    Diese Verjährungsregelung ist nach der Rechtsprechung des Senats auf alle Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung anzuwenden; d.h. sowohl auf die Ansprüche gegen den Frachtführer als auch auf die Ansprüche des Frachtführers (BGH LM CMR Art. 32 Nr. 6 = NJW 1975, 1075).

    Die Revision verkennt nicht, daß auch ein solcher Vergütungsanspruch der einjährigen Verjährungsfrist nach Art. 32 Abs. 1 CMR unterliegt (vgl. BGH LM CMR Art. 32 Nr. 2 = NJW 1972, 1003 f; LM CMR Art. 32 CMR Nr. 6 = NJW 1975, 1075).

  • BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76

    Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78
    Diese Auffassung entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, an der zuletzt der VII. Zivilsenat in seinem Urteil vom 8.6.1978 mit ausführlicher Begründung festgehalten hat (BGHZ 72, 23 ff m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78
    In diesem Zusammenhang stellt sich aber unter einem anderen Gesichtspunkt die Frage, ob zur Vermeidung grober Unbilligkeiten und einer Rechtsverkürzung auf Seiten der Beklagten der Beginn der Verjährungsfrist vorliegend trotz des eindeutigen Wortlauts des Art. 32 Abs. 1 Satz 3 c CMR auf einen späteren Zeitpunkt als den des Abschlusses des Beförderungsvertrages zu verschieben ist (vgl. BGH NJW 1978, 2241 f).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 103/70

    Maßgebende Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber einem Spediteur aus

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78
    Die Revision verkennt nicht, daß auch ein solcher Vergütungsanspruch der einjährigen Verjährungsfrist nach Art. 32 Abs. 1 CMR unterliegt (vgl. BGH LM CMR Art. 32 Nr. 2 = NJW 1972, 1003 f; LM CMR Art. 32 CMR Nr. 6 = NJW 1975, 1075).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 31/08

    Frachtvertrag: Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist auf

    Für die dreijährige Verjährungsfrist gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR hat der Senat im Jahre 1981 eher beiläufig entschieden, dass diese Regelung auf den vertraglichen Erfüllungsanspruch des Frachtführers nicht anwendbar ist, sondern sich lediglich auf Schadensersatzansprüche und gegebenenfalls auf gesetzliche Ansprüche ähnlichen Inhalts bezieht (BGH, Urt. v. 11.12.1981 - I ZR 178/78, VersR 1982, 649, 650).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 24 U 11/05

    Fracht- und Speditionsgeschäft: Verjährung vertraglicher Erfüllungs- und

    Der Begriff des Vorsatzes ist im deutschen Recht wie im internationalen Transportrecht - so zu Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR: BGH VersR 1982, 649 - ein schadensersatzrechtlicher Begriff; er bezieht sich auf die Verletzung von Verhaltensnormen mit der Folge einer Schädigung von Rechtsgütern oder Vermögenspositionen der anderen Seite.

    Bereits lange vor der Aufnahme des zur Neufassung des § 439 HGB - durch Transportrechtsreformgesetz vom 25.06.1998 - führenden Gesetzgebungsverfahrens hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung festgestellt, dass Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR lediglich auf Schadensersatzansprüche und gesetzliche Ansprüche ähnlichen Inhalts anzuwenden ist, nicht auf vertragliche Erfüllungsansprüche (und damit auch nicht auf gleichlaufende vertragliche Aufwendungsersatzansprüche) anzuwenden ist (BGH VersR 1982, 649).

    Die im Rahmen der Auslegung des § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB zu klärende Rechtsfrage entspricht sachlich exakt der Rechtsfrage, die die höchstrichterliche Rechtsprechung mit der bereits zitierten Entscheidung BGH VersR 1982, 649 zu Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR entschieden hat.

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 18 U 107/12

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Frachtvertrag

    Während der Bundesgerichtshof zunächst entschieden hatte, Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR finde auf Primäransprüche keine Anwendung (BGH, Urteil vom 11.12.1981, I ZR 178/78, zit. nach juris), hat er unter ausdrücklicher Abkehr von dieser Entscheidung mit umfassender Begründung zu § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB nunmehr entschieden, dass die Bestimmung auch auf Primärleistungsansprüche und vertragliche Aufwendungsersatzansprüche aus Frachtverträgen anzuwenden sei (BGH, Urteil vom 22.04.2010, I ZR 31/08, zit. nach juris).
  • OLG Hamburg, 15.08.1985 - 6 U 35/85

    Erhebung eines Standgeldes für einen LKW-Auflieger; Festhalten eines Aufliegers

    Wie der BGH in dem Urteil vom 11. Dezember 1981 (VersR 1982 S. 649 f) ausgeführt hat, trägt Artikel 32 CMR den Interessen auch eines solchen Frachtführers ausreichend Rechnung, der bei Vertragsabschluß noch nicht übersehen kann, ob und in welcher Höhe Standgeldansprüche zur Entstehung kommen.
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