Rechtsprechung
BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
SchwbG i. d. F. vom 29.4.1974 (BGBl I 1006) § 42; BetrAVG § 1; BetrAVG § 5; BGB § 242; RVO § 560 i. d. F. von § 21 Nr. 44 des Gesetzes über die Angleichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf Betriebsrente
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Schwerbehinderte in betrieblichen Gesamtversorgungssystemen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrente - Schwerbehinderung
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 01.07.1980 - 1 Ca 5371/79
- LAG Düsseldorf, 01.12.1980 - 26 (1) (20) (12) Sa 1030/80
- BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Papierfundstellen
- BAGE 43, 161
- NJW 1984, 2720 (Ls.)
- ZIP 1983, 1370
- VersR 1983, 1086
- VersR 1988, 973
- JR 1985, 176
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente
Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Hingegen dürfen Unfallrenten nur insoweit bei der Berechnung betrieblicher Versorgungsleistungen berücksichtigt werden, wie sie dem Ausgleich der unfallbedingten Verdienstminderung dienen (vgl. BAGE 43, 173).Er enthält das Verbot der sachfremden Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung und das Gebot, wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Eigenart zu unterscheiden (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82-mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Diese Rechtsauffassung ist im Schrifttum auf erhebliche Kritik gestoßen (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - mit weiteren Nachweisen).
Dagegen hat er in der Entscheidung vom 19. Juli 1983 (3 AZR 241/82) ausgeführt, daß auch dann, wenn der Arbeitgeber unter Anrechnung anderweitiger Bezüge eine Gesamtversorgung gewährleistet, dies mit Rücksicht auf die im Arbeitsverhältnis erbrachten Dienste und die zurückgelegte Dienstzeit geschieht.
Sie gleicht die materiellen und immateriellen Schäden aus, also Verdienstminderungen ebenso wie unfallbedingten Mehraufwand, erhöhte Anstrengungen des Unfallgeschädigten und ganz allgemein die Minderung der Lebensfreude (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 2c der Gründe).
Soweit sie dagegen dazu dient, den Verdienstausfall des Verletzten pauschal zu entschädigen, sichert sie den Lebensstandard in vergleichbarer Weise wie betriebliche Versorgungsleistungen und kann sie daher bei der Bemessung des betrieblichen Ruhegeldes berücksichtigt werden (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 2, 3 der Gründe mit weiteren Nachweisen).
Als Aufteilungsmaßstab eignet sich das Recht der Kriegsopferversorgung, das eine vergleichbare Regelung enthält (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 4 der Gründe).
Da der von der Versorgungsordnung aufgestellte Anrechnungsmaßstab nicht der Billigkeit entspricht, muß er nach den Grundsätzen des Rechts der Kriegsopferversorgung ersetzt werden (Urteil des Senats vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 4b,c der Gründe).
- BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78
Gesetzliche Unfallversicherung - Anrechnung von Renten - Betriebliche …
Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit zust. Anm. von Krasney) einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, daß ein Arbeitgeber die Verletztenrente auf das betriebliche Ruhegeld eines Unfallgeschädigten anrechnete und diesem infolgedessen ein geringeres Ruhegeld zahlen wollte als er Nichtversehrten zubilligte.Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 unentschieden gelassen, ob die Zusage einer Gesamtversorgung bis zu einer Höchstbegrenzung großzügiger zu beurteilen ist als normale Anrechnungsklauseln (BAG 32, 297, 302 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG , zu I 3b der Gründe).
- BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 34/80
Berufsunfähigkeit und betriebliche Invaliditätsrente
Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Dabei ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Landesarbeitsgericht die Überzeugung von einer bestehenden Dienstunfähigkeit bereits für einen Zeitpunkt gewinnt, zu dem die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit noch nicht vom Träger der Sozialversicherung förmlich anerkannt ist (BAG vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 34/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 454/80
Rentenansprüche im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 10.11.1982 - 5 AZR 349/80
Wirksamkeit einer Vereinbarung - Rentengewährung - Rückerstattung eines …
Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Solche Leistungen haben zwar auch Entgeltcharakter, ihre Anrechnung führt aber nicht zu einer Zweckvereitelung des Sonderschutzes für Schwerbehinderte (BAG Urteil vom 10. November 1982 - 5 AZR 349/80 - zu I 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82
Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz
Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 160/82
Schwerbehinderung - Übergangsgeld
Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 576/80
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SchwbG
Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Während das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Ansicht vertrat, die Verletztenrente diene nicht allein dem Ausgleich des Verdienstausfalles, sondern der Entschädigung aller Auswirkungen eines Unfalls, neben unfallbedingtem Mehraufwand auch dem Ausgleich immaterieller Schäden, erhöhter Anstrengungen und Verdienstminderungen (BAG, VersR 1988, 973 , BAGE 43, 161, 170; 43, 173, 181), verneinte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Kongruenz zwischen Verletztenrente und Schmerzensgeldanspruch; sachliche und zeitliche Deckungsgleichheit liege nicht vor, dh der Schadensersatzanspruch und die Leistung aus der Sozialversicherung dienten insoweit nicht dem Ausgleich eines Schadens gleicher Art; sozialversicherungsrechtlich sei ein Ausgleich für Einbußen nichtvermögensrechtlicher Art nicht vorgesehen (vgl BGH, VersR 1970, 1053 ; BG 1982, 704 f). - BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02
Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens
Dem Arbeitgeber ist es verboten, in einer von ihm bestimmten Ordnung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern sachfremd zu differenzieren (vgl. ua. BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - BAGE 43, 161, 169; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52, zu II 3 a der Gründe). - BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91
Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung
Durch Urteile vom 19. Juli 1983 (BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Gitter und BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Gitter) gab der Senat diese Rechtsprechung wieder auf.Daß die Unfallrente angerechnet werden darf, soweit sie Verdienstminderungen ausgleichen soll (Urteile des Senats vom 19. Juli 1983, aaO), wird vom Kläger nicht angegriffen.
- BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92
Krankenversicherung - vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht - …
Auch das BAG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§ 31 Abs. 1) mangels anderer Maßstäbe der geeignete Maßstab zur Abgrenzung der zweckgebundenen Anteile der Unfallrente ist und daß deshalb der Teil der Unfallrente, der der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) entspricht, bei der Bemessung der Betriebsrente anrechnungsfrei bleiben muß (vgl ua BAGE 43, 173, 178 ff = AP Nr. 8 zu § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Ges. z. Verbesserung d. betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) - mit zustimmender Anm von Gitter; 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG; AP Nrn 11, 12, 25, 26 und Nr. 30 zu § 5 BetrAVG). - LAG Niedersachsen, 02.03.2001 - 3 Sa 1530/00
Anrechnung einer gezahlten Unfallrente auf Leistungen der betrieblichen …
Hieraus ergibt sich nicht ohne weiteres, dass eine Anrechnung einer Unfallrente im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems vom Gesetz ausdrücklich zugelassen worden ist (BAG, Urt. vom 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 - AP 9 zu § 5 BetrAVG ; BAG…, Urt. vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP 11 zu § 5 BetrAVG ).Als Aufteilungsmaßstab zieht das Bundesarbeitsgericht das Recht der Kriegsopferversorgung heran mit der Folge, dass mindestens der Teil der Verletztenrente bei der Bemessung der Gesamtversorgung unberücksichtigt bleiben muss, der der Grundrente eines Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 31) entspricht (BAG…, Urt. vom 19.07.1983 - 3 AZR 241/82 - AP 8 zu § 5 BetrAVG; BAG, Urt. vom 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 - AP 9 zu § 5 BetrAVG; BAG…, Urt. vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP 11 zu § 5 BetrAVG; BAG…, Urt. vom 08.11.1983 - 3 AZR 64/82 - AP 12 zu § 5 BetrAVG; BAG…, Urt. vom 24.03.1987 - 3 AZR 344/85 - AP 24 zu § 5 BetrAVG ; BAG…, Urt. vom 06.06.1989 - 3 AZR 668/87 - AP 30 zu § 5 BetrAVG ).
- BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 344/85
Anrechnung von Unfallrenten bei der Rentenberechnung - Ausgleich immaterieller …
Nach den Urteilen des Senats vom 19. Juli 1983 zur teilweisen Anrechenbarkeit von Unfallrenten im Rahmen von Höchstbegrenzungsklauseln (BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81]; 173 = AP Nr. 9 und 8 zu § 5 BetrAVG), kürzte die Beklagte ab 1. Oktober 1983 den Ruhegeldanspruch des Klägers nach § 6 Nr. 4 der Betriebsvereinbarung um 1.023,60 DM monatlich; zur Abgeltung seiner immateriellen Unfallschäden beließ sie dem Kläger nur den Betrag von 154,-- DM.124", mit zustimmender Anmerkung von Krasney = EzA BetrAVG § 5 Nr. 5, mit zustimmender Anmerkung von Höfer/vom Hofe = SAE 1984, 14, mit überwiegend zustimmender Anmerkung von von Hoyningen-Huene; BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG; Urteil vom 13. September 1983 - 3 AZR 537/82 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrAVG; Urteil vom 10. April 1984 - 3 AZR 39/83 - AP Nr. 17 zu § 5 BetrAVG; Urteil vom 6. August 1985 - 3 AZR 393/82 - DB 1986, 1181).
- BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf …
Daneben muss mindesten der Teil der Verletztenrente anrechnungsfrei bleiben, der der Grundrente eines Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht (BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter = AR-Blattei Betriebl. Altersversorgung Entscheidung 124 mit zust. Anm. von Krasney = EzA BetrAVG § 5 Nr. 5 mit zust. Anm. von Höfer/vom Hofe = SAE 1984, 14, mit zust. Anm. von von Hoyningen-Huene; BAGE 43, 161 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter; Urteil vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrAVG ; zustimmend auch Ahrend/Förster/Rühmann, BB 1984, 77 [84]). - BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82
Übergangsgeld und Krankenbezüge bei Schwerbehinderten
Das ist jedoch beim Übergangsgeld nicht der Fall (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - DB 1983, 2423, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Sie sind nicht zu vergleichen mit Werks zulagen, die nur im Vorgriff auf Sozial]eistungen gezahlt werden und in ihrer Zweckbestimmung den Renten vergleichbar sind, die der Schwerbehinderte wegen seiner Behinderung aus der Sozialversicherungsrente zu erwarten hat (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1982 - 5 AZR 349/80 - AP Nr. 4 zu ? 42 SchwbG zu I 2 der Gründe; zu Versorgungsleistungen mit dieser Zweckbestimmung vgl. Urteil des Dritten Senats vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 -).
- BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 137/81
Krankengeldversicherung - Krankengeld - Berufsunfähigkeit - Betriebsrente - …
Hiervon ist der Senat beständig ausgegangen (zuletzt BAG, Urteil vom 19- Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 1 b der Gründe; Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 -, zu IV der Gründe; beide Urteile sind zur Veröffentlichung vorgesehen).Es kann aber anders als die vom Senat anerkannte Anrechnung von gesetzlichen Krankengeldern (Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - zu VI 2 der Gründe) bei der Bemessung der Berufsunfähigkeitsrente nicht berücksichtigt werden, weil es nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts auf eigenen Beitragsleistungen der Klägerin beruht.
- BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87
Anrechnung einer Unfallrente auf die Betriebsrente - Teilweise Nichtanrechnung …
Soweit die Unfallrente dazu dient, den Verdienstausfall des Verletzten pauschal zu entschädigen, sichert sie den Lebensstandard in vergleichbarer Weise wie betriebliche Versorgungsleistungen, sie kann daher bei der Bemessung der Betriebsrente berücksichtigt werden (BAGE 43, 173, 178 ff. = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 und 3 der Gründe sowie 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, zu V 1 der Gründe). - BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88
Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel
- LAG Düsseldorf, 19.03.2014 - 12 Sa 1326/13
Gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung
- BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86
Anspruch auf Zahlung einer höheren Betriebsrente gegen die Unterstützungskasse - …
- BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 39/83
Verletztenrente - Unfallversicherung
- BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81
Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze
- BAG, 25.08.1987 - 3 AZR 775/85
Voraussetzungen der Gewährung einer Versorgungszusage bei der betrieblichen …
- BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 1023/94
Anrechnung von Hinterbliebenenrenten - Auslegung einer tarifvertraglichen …
- BAG, 08.04.1986 - 3 AZR 611/84
Anrechnung eines Leistungszuschlags der gesetzlichen Knappschaftsversicherung auf …
- LSG Sachsen, 01.02.2001 - L 6 KN 18/99
Anerkennung einer Berufskrankheit; Erkrankungen der Acromioclavikulargelenke, …
- BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 205/84
Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 22.02.1983 - 8 O 1/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang zulässiger Änderungen eines Antrags des Klägers auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung; Rügepflichten und Einweispflichten der Presse bei der Ablehnung eines Abduckbegehrens einer Gegendarstellung; Anforderungen an den Text einer Gegendarstellung
- VersR (via Owlit)
PrG HE § 10 Abs. 2 und 4; ZPO § 91 a
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 759
- VersR 1983, 1086
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 21.09.1977 - 16 W 38/77
Auszug aus LG Wiesbaden, 22.02.1983 - 8 O 1/83
Es kann als sicher angenommen werden, dass der Verfügungskläger daraufhin seinen Antrag umformuliert hätte, ohne daß insoweit wegen der engen richterlichen Änderungsbefugnis im Rahmen des § 938 ZPO eine Teilabweisung erforderlich gewesen wäre (OLG Frankfurt AfP 1979, 359, 361; AfP 1980, 227).Der Verfügungskläger hätte außerdem auch auf die Notwendigkeit der Streichung des letzten Satzes des Punktes 10 der Gegendarstellung hingewiesen werden müssen, wobei eine Streichung auch durch die Kammer im Rahmen des § 938 ZPO möglich gewesen wäre, weil dadurch die Kernaussage des Textteiles nicht verändert oder geschmälert worden wäre (OLG Frankfurt AfP 1979, 359, 361; AfP 1980, 229).
- OLG Köln, 02.07.1980 - 6 U 38/80
Auszug aus LG Wiesbaden, 22.02.1983 - 8 O 1/83
Es kann als sicher angenommen werden, dass der Verfügungskläger daraufhin seinen Antrag umformuliert hätte, ohne daß insoweit wegen der engen richterlichen Änderungsbefugnis im Rahmen des § 938 ZPO eine Teilabweisung erforderlich gewesen wäre (OLG Frankfurt AfP 1979, 359, 361; AfP 1980, 227). - OLG Hamburg, 05.02.1981 - 3 U 142/80
Auszug aus LG Wiesbaden, 22.02.1983 - 8 O 1/83
Da die Bezugnahmen und Wiederholungen der Verdeutlichung des Sachverhalts dienten und sich auf das Notwendige beschränkten, war eine darüberhinausgehende deutliche und zusammengefaßte Gegenmitteilung zulässig (BayObLG 70, 15; HansOLG AfP 1979, 403; OLG Hamburg AfP 1982, 34;… Löffler, Presserecht, Rz. 112).
- OLG München, 26.11.1969 - 12 U 1917/68
Auszug aus LG Wiesbaden, 22.02.1983 - 8 O 1/83
Diese sich aus Treu und Glauben ergebende Pflicht bedeutet keinesfalls etwa den Zwang zur Mitwirkung bei der Abfassung einer zulässigen Gegendarstellung, sondern lediglich die Obliegenheit zur Offenbarung derjenigen Bedenken, die einer Veröffentlichung des vorgelegten Textes aus presserechtlichen Gründen entgegenstehen (OLG Frankfurt NJW 1953, 1069; OLG Düsseldorf NJW 1970, 761 [OLG Düsseldorf 19.12.1969 - 2 U 150/69]; EG NJW 1970, 203; OLG Frankfurt NJW 1971, 472; OLG Stuttgart AfP 1979, 364). - OLG Frankfurt, 13.11.1970 - 16 U 89/70
Auszug aus LG Wiesbaden, 22.02.1983 - 8 O 1/83
Das Gericht hätte den Verfügungskläger vielmehr im Rahmen seiner richterlichen Aufklärungspflicht ( § 139 ZPO ) daraufhingewiesen, dass durch eine unzutreffende Wiedergabe der Erstmitteilung in Punkt 7 der Anschein erweckt wird, es handele sich um die Behauptung der "Medical Tribune" und nicht um die Äußerung einer Dritten (OLG Frankfurt NJW 1971, 471, 473). - OLG Hamburg, 22.02.1979 - 3 U 193/78
Auszug aus LG Wiesbaden, 22.02.1983 - 8 O 1/83
Da die Bezugnahmen und Wiederholungen der Verdeutlichung des Sachverhalts dienten und sich auf das Notwendige beschränkten, war eine darüberhinausgehende deutliche und zusammengefaßte Gegenmitteilung zulässig (BayObLG 70, 15; HansOLG AfP 1979, 403; OLG Hamburg AfP 1982, 34;… Löffler, Presserecht, Rz. 112).
Rechtsprechung
AG Bonn, 16.12.1982 - 11 C 191/82 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Bonn, 14.12.1982 - 11 C 191/82
- AG Bonn, 16.12.1982 - 11 C 191/82
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1200
- VersR 1983, 1086
- afp 1983, 363
Rechtsprechung
AG Bremen, 26.07.1982 - 13 C 128/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Positive Vertragsverletzung (pVV); Lackschaden Kfz; Autowaschanlage; AGB; Unwirksame Geschäftsbedingung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 1086
Rechtsprechung
AG Deggendorf, 24.06.1982 - C 280/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
BGB § 249; BRAGebO § 118
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 1086
Rechtsprechung
LG Tübingen, 17.12.1982 - 2 O 585/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
BGB § 847
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 1086