Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 48/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1341
BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 48/81 (https://dejure.org/1982,1341)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1982 - IVa ZR 48/81 (https://dejure.org/1982,1341)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 48/81 (https://dejure.org/1982,1341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Zahlung des Pachtzinses durch den rechtsschutzversicherten Pächter sowohl vor als auch nach dem Ende der Versicherungszeit - Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb der Versicherungszeit - Gewährung von Versicherungsschutz hinsichtlich eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Zahlung des Pachtzinses durch den rechtsschutzversicherten Pächter sowohl vor als auch nach dem Ende der Versicherungszeit; Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb der Versicherungszeit; Gewährung von Versicherungsschutz hinsichtlich eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 208
  • VersR 1983, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1969 - X ZR 19/66
    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 48/81
    Der Zulässigkeit dieses Begehrens steht nicht entgegen, daß die Klägerin seit Abschluß des Rechtsstreits gegen den Verpächter in der Lage ist, die durch diesen Rechtsstreit entstandenen Kosten zu beziffern und zum Gegenstand einer Zahlungsklage zu machen (BGH Urteil vom 30. Januar 1969 - X ZR 19/66 - LM § 256 ZPO Nr. 92).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 48/81
    Der Antrag der Klägerin, die Beklagte zu verurteilen, ihr über den geltend gemachten Zahlungsanspruch hinaus "Rechtsschutz zu gewähren", ist dahin auszulegen, daß die Klägerin die Feststellung begehrt, die Beklagte sei zur Gewährung von Versicherungsschutz verpflichtet (vgl. BGHZ 79, 76, 78).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 305/07

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer

    Unbeachtet bleiben demgegenüber nur solche Vorwürfe, die zwar erhoben werden, jedoch nur als Beiwerk ("Kolorit") dienen (vgl. Senatsurteile vom 14. März 1984 - IVa ZR 24/82 - VersR 1984, 530 unter I 3 b und vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 48/81 - VersR 1983, 125 unter III) und auch diejenigen Vorwürfe, die der Versicherungsnehmer möglicherweise ausspricht, aber nicht zur Grundlage seiner Interessenverfolgung macht, für die er Rechtsschutz begehrt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2007 aaO Tz. 3).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Ihm wird daher einleuchten, dass sein Vortrag nicht nur ein Werturteil enthalten darf, sondern einen Tatsachenkern haben muss, der die Beurteilung erlaubt, ob der damit beschriebene Vorgang den zwischen den Parteien ausgebrochenen Konflikt jedenfalls mit ausgelöst hat, und dass es insofern weiterer qualifizierender Voraussetzungen nicht bedarf, also ein adäquater Ursachenzusammenhang ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 48/81 - VersR 1983, 125 unter III; Harbauer/Maier, aaO § 14 ARB 75 Rdn. 57 und § 4 ARB 94/2000 Rdn. 5).
  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    Der Antrag des Klägers, die Beklagte zu verurteilen, ihm "Rechtsschutz zu bewilligen", ist so auszulegen, dass die Feststellung begehrt wird, die Beklagte sei zur Gewährung von Versicherungsschutz verpflichtet (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 48/81, VersR 1983, 125 unter I).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2019 - 20 U 111/18

    Rechtsschutzversicherungsklausel für unwirksam erklärt (§ 4 (1) lit. c) ARB 2016)

    Unbeachtet bleiben demgegenüber nur solche Vorwürfe, die zwar erhoben werden, jedoch nur als Beiwerk ("Kolorit") dienen (vgl. Senat , LM AVBf. Rechtschutzvers. Nr. 10 = VersR 1984, 530 [unter I 3b] und LM AVBf. Rechtschutzvers. Nr. 8 = VersR 1983, 125 [unter III]) und auch diejenigen Vorwürfe, die der Versicherungsnehmer möglicherweise ausspricht, aber nicht zur Grundlage seiner Interessenverfolgung macht, für die er Rechtsschutz begehrt (vgl. Senat , NJW-RR 2008, 271 = VersR 2008, 113 Rdnr. 3).
  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 24/82

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei einem

    in seinem Urteil vom 20. Oktober 1982 (IVa ZR 48/81, VersR 1983, 125) hat der Senat ausgeführt, der Versicherungsfall gelte gemäß § 14 Abs. 3 ARB als eingetreten, sobald der Versicherungsnehmer, der Gegner oder ein Dritter gegen Rechtspflichten oder Vorschriften verstoßen habe.

    Bas ist der Fall, wenn eine der streitenden Parteien den angeblichen Verstoß der Gegenseite zur Stützung ihrer Position heranzieht (Senatsurteil vom 20.10.1982 - IVa ZR 48/81 - VersR 1983, 125).

  • BGH, 10.11.1993 - IV ZR 87/93

    Umfang der Baurisiko-Klausel

    Das ist hier aber unschädlich, weil das Klägervorbringen erkennen läßt, daß die Klage in Wahrheit nicht als Leistungs-, sondern als Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) gedacht und als solche unbedenklich zulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 20.10.1982 - IVa ZR 48/81 - VersR 1983, 125 unter I.; BGHZ 79, 76, 78; Urteil vom 1.7. 1987 - VIII ZR 194/86 - BGHR § 256 ZPO "Auslegung 1"; Urteil vom 2.5. 1991 - I ZR 184/89 - BGHR § 256 ZPO "Rechtshandlung 1").
  • OLG Köln, 31.10.2018 - 9 U 87/18

    Durchsetzung eines titulierten Schadensersatzanspruchs ist kein neuer

    Schon wegen dieses weiterhin erforderlichen Kausalzusammenhangs ist der Hinweis der Beklagten auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.1982 - IVa ZR 48/81 - (juris) im sog. "Pachtfall" unbehelflich.

    Es kann daher dahinstehen, ob und inwieweit die vorzitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1982 (Urteil vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 48/81 -, Rn. 16, juris) durch die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist.

  • BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94

    Sittenwidrigkeit einer Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentum

    Mit der Regelung des § 14 Abs. 3 ARB soll erkennbar vermieden werden, daß die Rechtsschutzversicherung mit Kosten solcher Rechtskonflikte belastet wird, die bei Abschluß des Versicherungsvertrages bereits die erste Stufe der Gefahrverwirklichung erreicht haben, also gewissermaßen "vorprogrammiert" sind (Senatsurteile vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 48/81 - VersR 1983, 125 unter III; vom 14. März 1984 - IVa ZR 24/82 - VersR 1984, 530 unter I, 3).
  • OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem Radfahrer

    Dies gilt insbesondere auch gegenüber einem beklagten Versicherer, weil dieser ähnlich wie eine Behörde der Aufsicht unterliegt und man annehmen kann, daß ein Haftpflichtversicherer bei einer Verurteilung eine Regulierung vornehmen wird (BGH VersR 1983, 125; OLG Hamm VersR 1988, 173; 1972, 967).
  • OLG Köln, 17.08.2004 - 9 U 6/04

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtschutzversicherung

    Bei mehreren aufeinanderfolgenden Rechtsverstößen ist gemäß § 4 Abs. 1 c) und Abs. 2 S. 1 ARB 94 auf den zeitlich ersten Verstoß abzustellen, auch wenn dieser sich möglicherweise fortwährend wiederholt oder andauert (BGH VersR 83, 125).

    Voraussetzung ist jedoch, dass der erste Verstoß schon für sich allein betrachtet nach der Lebenserfahrung geeignet war, den Rechtskonflikt auszulösen oder dass er zumindest noch erkennbar nachgewirkt und den endgültigen Ausbruch der Streitigkeit auch nach dem Vorliegen weiterer Verstöße adäquat kausal mit ausgelöst hat (BGH VersR 83, 125; Harbauer a. a. O.).

  • OLG Koblenz, 17.04.2001 - 10 W 146/01

    Rechtsschutzversicherung - Aktivprozess - Verstoß des Versicherungsnehmers -

  • BGH, 24.01.1990 - IV ZR 270/88

    Umfang des Versicherungsschutzes eines mit einer Kommanditgesellschaft

  • OLG Köln, 27.05.2008 - 9 U 196/07

    Ausgestaltung der Rechte und Pflichten einer

  • OLG Dresden, 02.07.2019 - 4 U 447/19

    Rechtsschutzversicherung für Landwirte

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1990 - 1 U 227/89

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen zum Linksabbiegen

  • OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91

    Vereinbarung der vorvertraglichen Berufsfähigkeit bei ausschließlicher

  • OLG Köln, 11.09.2001 - 9 U 186/00

    Anspruch auf Deckung aus einer dynamischen Hausratversicherung wegen eines

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 959/94
  • OLG Celle, 20.12.2012 - 8 U 157/12

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers

  • OLG Köln, 11.10.1994 - 9 U 151/94

    Eintritt des Versicherungsfalles in der Rechtsschutzversicherung - Versicherung,

  • LG Hannover, 28.06.1999 - 20 S 178/99

    Ausgestaltung des Leistungsanspruchs gegenüber einer Rechtsschutzversicherung auf

  • LG Kassel, 21.07.1995 - 10 S 293/95

    Umfang und Beginn der Leistungen einer Rechtsschutzversicherung

  • OLG München, 19.01.1993 - 18 U 4359/92

    Eintritt des Versicherungsfalls nach § 14 Abs. 3 ARB

  • LG Berlin, 18.10.2011 - 7 O 356/11

    Rechtsschutzversicherung: Vorwurf der arglistigen Täuschung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht