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   BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81   

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https://dejure.org/1982,2158
BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81 (https://dejure.org/1982,2158)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1982 - III ZR 174/81 (https://dejure.org/1982,2158)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1982 - III ZR 174/81 (https://dejure.org/1982,2158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht - Schadensersatz - Wassereinlaufrohr - Straße - Radfahrer - Gefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 202
  • NVwZ 1984, 133
  • VersR 1983, 39
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.04.1973 - III ZR 61/71

    Verkehrssicherungspflicht an innerstädtischen Schnellstraßen

    Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81
    Die von der Revision angegriffene Auffassung des Berufungsgerichts, dass neuere Facherkenntnisse nicht nur als Ratschläge für zukünftig zu bauende Straßen zu beachten sind, sondern auch Anlass für die Verbesserung bereits bestehender Straßen sein müssen, entspricht der Rechtsprechung des Senats; in seinem Urteil vom 12.04.1973 - III ZR 61/71 = VersR 1973, 637, 638 ging es nicht einmal um DIN-Normen oder ministerielle Empfehlungen, sondern nur um neuere Erörterungen im Fachschrifttum.
  • BGH, 06.07.1959 - III ZR 67/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81
    Zur Abwendung einer Schadensersatzpflicht können auch andere Sicherungsmaßnahmen - wie zulängliche Gefahrenwarnungen - genügen (Senatsurteil vom 06.07.1959 - III ZR 67/58 = VersR 1959, 830 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1972 - III ZR 78/71

    Ermittlung des Verkehrswertes einer Vorgartenfläche nach dem gewöhnlichen Markt -

    Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81
    Ob aber darüber hinaus die Beschränktheit der öffentlichen Mittel ein - wenn auch nur zeitweiliges - völliges Untätigsein des Verkehrssicherungspflichtigen rechtfertigt, ist zweifelhaft (verneinend Arndt aaO, dahingestellt im Senatsurteil vom 26.10.1972 - III ZR 78/71 S. 11 = VersR 1973, 126).
  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80

    Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans

    Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81
    Im übrigen sind auch die Mitglieder des Gemeinderats nach ständiger Rechtsprechung des Senats im haftungsrechtlichen Sinne als "Beamte" anzusehen (Urteil vom 26.06.1982 - III ZR 169/80 = VersR 1982, 954, 956 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81
    Eine Verpflichtung zum sofortigen Tätigwerden kann sogar ganz entfallen, wenn es sich um eine Gefahr handelt, die ein Verkehrsteilnehmer, der die erforderliche Sorgfalt walten läßt, rechtzeitig zu erkennen vermag und auf die er sich dann noch ohne weiteres einrichten kann (Senatsurteil vom 10.07.1980 - III ZR 58/79 = VersR 1980, 946 = NJW 1980, 2194; Arndt, Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. Nr. 416 bis 418).
  • BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81
    Eine Häufung von Unfällen ist zwar ein Anzeichen für eine besondere Gefahrenquelle, der Umkehrschluss, dass das Fehlen früherer Unfälle für die Ungefährlichkeit spreche, ist aber nicht gerechtfertigt (Senatsurteil vom 23.10.1961 - III ZR 122/60 = VersR 1961, 1121, 1124).
  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74

    Unzulässiges Überholen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung

    Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81
    d) Bei der Beurteilung des Mitverschuldens kommt es auf die Frage, ob der Kläger rechts an der haltenden Fahrzeugschlange vorbeifahren durfte, nicht entscheidend an (vgl. dazu Bouska aaO, BGH Beschluss vom 13.021975 - 4 StR 508/74 = NJW 1975, 1330, 1331; a.A. OLG Hamm VRS 37, 267).
  • BGH, 26.10.1972 - III ZR 2/71

    Verfüllen von Leitungsgräben durch die Stadtwerke - Verletzung einer

    Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81
    Ob aber darüber hinaus die Beschränktheit der öffentlichen Mittel ein - wenn auch nur zeitweiliges - völliges Untätigsein des Verkehrssicherungspflichtigen rechtfertigt, ist zweifelhaft (verneinend Arndt aaO, dahingestellt im Senatsurteil vom 26.10.1972 - III ZR 78/71 S. 11 = VersR 1973, 126).
  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 240/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen

    Insoweit kann letztlich dahinstehen, inwieweit finanzielle Engpässe der öffentlichen Hand jedenfalls ein zeitweiliges Absehen von Verkehrssicherungsmaßnahmen rechtfertigen können (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14. Oktober 1982 - III ZR 174/81, VersR 1983, 39; siehe auch Senatsbeschluss vom 27. April 1987 - III ZR 123/86, VersR 1987, 989, 990).
  • KG, 30.09.2011 - 9 U 11/11

    Verkehrssicherungspflichtverletzung einer Kommune: Belassen eines

    Von daher kann offen bleiben, ob die Beschränktheit der öffentlichen Mittel ein - wenn auch nur zeitweiliges - völliges Untätigsein des Verkehrssicherungspflichtigen rechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.1982, III ZR 174/81 = VersR 1983, 39 f., juris Tz. 13).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2002 - 4 U 95/02

    Straßensicherungspflicht einer Gemeinde: Ausschluss eines Amtshaftungsanspruchs

    Das oben unter Ziff. 1. b) erwähnte Kriterium der Zumutbarkeit hat seine berechtigte Funktion bei der Abwägung, ob bei einer Gefahrenlage vom Verkehrssicherungspflichtigen Abhilfe oder vom Verkehrsteilnehmer eine - notfalls gesteigerte - Aufmerksamkeit und entsprechend vorsichtiges Verhalten zu verlangen sind (BGH Versicherungsrecht 1983, 39).

    Insoweit liegt gegenüber der BGH-Entscheidung VersR 1983, 39, in der ausgeführt wird, von einem Radfahrer könne nicht erwartet werden, dass er in jeder Verkehrssituation rechtzeitig die gefährliche Schlitzlänge und Schlitzbreite eines Einlaufrostes erkennt und sich darauf einstellt, ein anderer Sachverhalt vor.

  • OLG Jena, 29.07.2010 - 4 W 281/10

    Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Grund der Bauweise von

    Der Wege- und damit Verkehrssicherungspflichtige hat nur diejenigen Gefahren auszuräumen oder vor ihnen zu warnen, die für den (sorgfältigen) Benutzer bei zweckgerechter Benutzung nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einstellen kann (st. Rechtsprechung des Senats unter Bezug auf die BGH-Rechtsprechung, z.B. BGHZ 108, 273; BGH VersR 1983, 39; BGH VersR 1981, 336).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.1997 - 18 U 182/96

    Mitverschulden eines Zweiradfahrers bei Anordnung einer

    Der Verkehrssicherungspflichtige muß nur diejenigen Gefahren ausräumen, die für den Verkehrsteilnehmer, der die notwendige Sorgfalt walten läßt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, VersR 1980, 946 ; 1983, 39).
  • OLG Schleswig, 07.02.2017 - 7 U 114/16

    Amtshaftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung: Kollision eines

    Die Verpflichtung des Verkehrssicherungspflichtigen zum sofortigen Einschreiten kann vollständig entfallen, wenn es sich um eine Gefahr handelt, die ein Verkehrsteilnehmer, der die erforderliche Sorgfalt anwendet, rechtzeitig erkennen und sein Verhalten ohne weiteres danach ausrichten kann (OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.1999 a. a. O.; BGH VersR 1983, 39 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 29.11.1995 - 6 U 1043/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Unebenheiten am Bürgersteig

    Die Pflicht zum Tätigwerden der Kommunen kann bei Gefahren entfallen, die ein sorgfältiger Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen und auf die er sich ohne weiteres einrichten kann (BGH VersR 1983, 39).
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