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   KG, 13.12.1982 - 12 U 2001/82   

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KG, 13.12.1982 - 12 U 2001/82 (https://dejure.org/1982,1651)
KG, Entscheidung vom 13.12.1982 - 12 U 2001/82 (https://dejure.org/1982,1651)
KG, Entscheidung vom 13. Dezember 1982 - 12 U 2001/82 (https://dejure.org/1982,1651)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahren ohne Beleuchtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeug; Führen; Nachts; Dunkel; Beleuchtungsanlage; Haftung; Verkehrsunfall; Licht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 8 § 17 Abs. 1; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei Dunkelheit

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 839
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

    Auszug aus KG, 13.12.1982 - 12 U 2001/82
    Zwar ist es richtig, daß beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zweier Straßen die Regeln über den Beweis des ersten Anscheins zu Lasten des Wartepflichtigen in Betracht kommen (Sprenger aaO S. 16f. zu III. 3; BGH VersR 1982, 903 = DAR 82, 326f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1974 - 12 U 21/73
    Auszug aus KG, 13.12.1982 - 12 U 2001/82
    Denn der Bekl. zu (2) hatte trotz Dunkelheit entgegen § 17 Abs. 1 StVO die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs der Bekl. zu (1) nicht eingeschaltet, was nach der Lebenserfahrung dafür spricht, daß hierdurch der Unfall verursacht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1975, 143 (144); Jagusch, Straßenverkehrsrecht 25. Aufl. § 17 StVO Rdnr. 38).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Bei Unfällen, die auf dem Verstoß eines Verkehrsteilnehmers gegen die Beleuchtungspflicht beruhen, wird daher vielfach dessen alleinige oder doch überwiegende Haftung bejaht (vgl. KG, DAR 1983, 82; OLG Hamm, Schaden-Praxis 1996, 339 f.; VersR 1999, 898, 900; PVR 2002, 19 f.; OLG Köln, VersR 1988, 751; OLG Stuttgart, Schaden-Praxis 1996, 272 f.).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Bei Unfällen, die auf dem Verstoß eines Verkehrsteilnehmers gegen die Beleuchtungspflicht beruht, wird daher vielfach dessen alleinige oder doch überwiegende Haftung bejaht (KG DAR 1983, 82; OLG Hamm Schaden-Praxis 1996, 339; VersR 1999, 898/900; OLG Köln VersR 1988, 751; OLG Stuttgart Schaden-Praxis 1996, 272).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2006 - 9 U 118/00

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitwirkende Betriebsgefahr eines

    Die Voraussetzungen für einen atypischen Fall, bei dem der erste Anschein entgegen dem Üblichen für eine Unfallverursachung durch den Vorfahrtsberechtigten - hier den Kläger - spricht (vgl. KG Berlin DAR 1983, 82), haben die Beklagten nicht beweisen können.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Verkehrsunfall mit einem unbeleuchteten

    Denn es gehört zu den ganz typischen Folgen der Nichtbenutzung notwendiger Beleuchtungseinrichtungen, dass ein Verkehrsteilnehmer zu spät gesehen wird und es ist der offensichtliche Zweck der Vorschriften über die Ausrüstung mit und die Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen, die Sichtbarkeit von Zweirädern gerade in der Dämmerung und Dunkelheit zu gewährleisten (BGH NJW 2005, 1351-1354; OLGR Frankfurt 2005, 383 f; KG Berlin, VersR 1983, 839).
  • OLG München, 11.06.1982 - 10 U 1721/82

    Abstellen auf den Standpunkt eines verständigen Menschen bei der Beurteilung der

    Rechtsprechung einiger Landgerichte zwischen 1981 und 1984 zur Abwägung zwischen Reparatur und Ersatzwagen-Beschaffung: LG Bayreuth (Urteil - S 23/83 - 5.10.1983, in DRsp I (123) 284 a = DAR 1984, 153 = VersR 1984, 474 ): erforderliche Gegenüberstellung "aller kostenbildenden Faktoren ... nämlich Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und weitere Unkosten einerseits und Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, Mietwagenkosten und weitere Unkosten, insbesondere Zulassungskosten, andererseits«; anders LG Marburg (Urteil - 5 S 180/80 - 11.2.1981, in VersR 1982, 477 ): zu vergleichen ist "der reine Wiederbeschaffungspreis mit dem geschätzten Reparaturaufwand«, also auf beiden Seiten ohne alle Zuschläge (z.B. Ummeldekosten, Minderwert, Nutzungsausfall); Anwendung der "30%-Grenze nicht schematisch«; ähnlich LG Münster (Urteil - 1 S 244/82 - 22.9.1982, in VersR 1983, 191 ), das ausdrücklich auch den Restwert aus dem Kostenvergleich herausnimmt; LG Nürnberg-Fürth (Urteil - 2 S 4697/82 - 6.10.1982, in DAR 1983, 82 ) mit Betonung der 30%-Grenze für die Reparaturkosten-Spitze, Aufzählung wichtiger Abwägungsfaktoren und Billigung der Reparaturkosten-Abrechnung trotz Überschreitung der 30%-Grenze um weniger als 1 % (24,47 DM); LG Stuttgart (Urteil - 16 S 261/84 - 8.11.1984, in DAR 1985, 82 ): das LG "neigt zur« Ausklammerung des Restwertes aus dem Kostenvergleich zur Ermittlung der (30%-)Unverhältnismäßigkeitsgrenze.
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   OLG Frankfurt, 17.12.1982 - 20 W 470/82   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluß; Erinnerungsfrist; Fehlende Rechtsmittelerklärung

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 839
  • Rpfleger 1983, 117
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