Rechtsprechung
BGH, 12.07.1983 - VI ZB 6/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren - Rechtsmittelfrist - Anwalt - Büroangestellte - Akten - Büroversehen - Berufung
Papierfundstellen
- VersR 1983, 988
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02
Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten überlassen (z.B. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1983 - IV ZB 6/83, VersR 1983, 988 unter 2 a; Beschluß vom 29. April 1998 - XII ZB 140/95, NJW-RR 1998, 1526 unter II 1 m.w.Nachw.). - BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91
Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur …
Soweit deshalb in Entscheidungen des Bundesgerichtshofes auf die Vorlage der Akten abgehoben wird (s. etwa Senatsbeschluß vom 12. Juli 1983 - VI ZB 6/83 - VersR 1983, 988 f m.w.N.), geschieht dies nicht, um zwischen den "Akten" und der "Sache" zu unterscheiden, sondern um sachgerecht dahin zu differenzieren, ob die Akten zur Vorlage der fristwahrenden Prozeßhandlung oder aus sonstigen Gründen vorgelegt worden sind. - BGH, 25.11.1998 - XII ZB 204/96
Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenhändigen Überprüfung von Fristnotierungen
Die an die Sorgfalt des Anwalts zu stellenden Anforderungen würden überspannt, wenn man von ihm verlangen würde, den Fristablauf oder die Erledigung von Fristnotierungen stets auch dann selbst zu prüfen, wenn ihm die Sache - wie hier - ohne Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wird oder ohne daß Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die zur Fristwahrung getroffenen Maßnahmen könnten versagt haben (vgl. BGH Beschluß vom 12. Juli 1983 - VI ZB 6/83 - VersR 1983, 988 f. …und vom 8. November 1972 aaO).
- BGH, 29.04.1998 - XII ZB 140/95
Eigene Prüfung des Fristablaufs durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die …
Die an die Sorgfalt des Anwalts zu stellenden Anforderungen würden hingegen überspannt, wollte man von ihm verlangen, den Fristablauf stets auch dann selbst zu prüfen, wenn ihm die Sache aus anderen Gründen vorgelegt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1983 - VI ZB 6/83 - VersR 1983, 988 f.) oder die angeforderte Gerichtsakte eingeht (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Januar 1997 - XII ZB 195/96 - FamRZ 1997, 813, 814). - BGH, 16.02.1987 - II ZB 2/87
Fristablauf - Rechtsmittelbegründungspflicht - Wiedereinsetzung - …
Dieser Anlaß ergibt sich, wenn die Sache dem Anwalt zur Vorbereitung der Rechtsmitteleinlegung oder -begründung vorgelegt wird (st.Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1984 - III ZB 28/84, VersR 1985, 269;v. 12. Juli 1983 - VI ZB 6/83, VersR 1983, 988;v 25. März 1981 - VIII ZB 27/81, VersR 1981, 551). - BGH, 11.07.1990 - XII ZB 54/90
Einfluß der Urteilsberichtigung auf die laufende Berufungsbegründungsfrist; …
Zur eigenverantwortlichen Fristenprüfung wäre Rechtsanwalt D. nur dann verpflichtet gewesen, wenn ihm die Akten zur Anfertigung oder Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift vorgelegt worden wären (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1983 - VI ZB 6/83 - VersR 1983, 988; Senatsbeschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 119/86 - VersR 1987, 485). - OLG Köln, 26.06.1995 - 19 U 125/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Die Rechtsprechung verlangt, daß der Prozeßbevollmächtigte den Ablauf der Berufungsbegründungsfrist überprüft, wenn ihm die Handakte im Zusammenhang mit der fristgebundenen Prozeßhandlung, hier zur Anfertigung der Berufungsbegründung, vorgelegt wird (vgl. BGH VersR 1983, 988; VersR 1987, 486; NJW 1992, 574; NJW 1992, 1632;… vgl. auch Thomas-Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 233 Anm. 5 k cc;… Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 233 Rn 23 Stichwort Fristenbehandlung). - BGH, 19.12.1983 - II ZR 152/83
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Wohl muß sich der Rechtsanwalt, der ein Rechtsmittel einlegen (oder begründen) will, davon überzeugen, daß die Frist dazu noch läuft (vgl. u.a. BGH Beschlüsse v. 25.3.1981 - VIII ZB 27/81 = VersR 1981, 551; v. 22.4.1982 - VII ZR 250/81 = VersR 1982, 873; v. 12.7.1933 - VI ZB 6/83 = VersR 1983, 988). - BGH, 11.01.1993 - II ZR 32/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der …
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hält an seiner früher vertretenen gegenteiligen Auffassung (Beschl. v. 12. Juli 1983 - VI ZB 6/83, VersR 1983, 988, 989), auf die sich die Revision in der mündlichen Verhandlung berufen hat, nicht mehr fest, wie sich aus dem angeführten Beschluß vom 11. Februar 1992 (…a.a.O.) ergibt und dem VI. Zivilsenat auf Antrage bestätigt hat. - BGH, 01.03.1988 - VI ZB 4/88
Antrags auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden …
Der Anwalt kann der zuverlässig arbeitenden Bürovorsteherin die Ausführung der Anweisung zur Eintragung der Fristen zur selbständigen Erledigung übertragen (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Juli 1983 - VI ZB 6/83 = VersR 1983, 988).