Rechtsprechung
BGH, 19.12.1983 - II ZB 6/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren - Vertreterverschulden - Unterbevollmächtigter
Papierfundstellen
- VersR 1984, 239
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.06.2004 - VIII ZR 86/04
Zurechenbarkeit eines volljuristisch ausgebildeten freien Mitarbeiters des …
Assessor F. ist deshalb als Unterbevollmächtigter und damit als Bevollmächtigter im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO anzusehen (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1983 - II ZB 6/83, VersR 1984, 239). - BGH, 20.11.2018 - VI ZB 32/17
Zurechnung des Verschuldens des beauftragten Rechtsanwalts bei dessen …
Ist er vom Prozessbevollmächtigten im konkreten Fall unterbevollmächtigt worden, gilt aber jedenfalls dann anderes, wenn ihm die Sache nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zur selbständigen Bearbeitung und nicht nur in Bezug auf untergeordnete Hilfstätigkeiten zugewiesen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 - VI ZB 39/03, NJW-RR 2004, 993; BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2004 - VIII ZR 86/04, NJW 2004, 2901, 2902; vom 30. März 1993 - X ZB 2/93, NJW-RR 1993, 892, 893; vom 19. Dezember 1983 - II ZB 6/83, VersR 1984, 239; vom 8. März 1978 - IV ZB 61/77, VersR 1978, 665;… MükoZPO/Toussaint, 5. Aufl., § 85 Rn. 14 f;… Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 85 Rn. 18;… weitergehend wohl BeckOK ZPO/Piekenbrock, 30. Ed. 15.9.2018, ZPO § 85 Rn. 19). - BGH, 22.09.1992 - VI ZB 17/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Die Einschränkung der Tätigkeit auf eine bloße Botentätigkeit würde zwar im Fall eines lediglich angestellten Anwalts keine Zurechnung etwaigen Verschuldens gegenüber der Partei zur Folge haben (Senatsbeschluß vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - NJW 1974, 1511, 1512; BGH, Urteil vom 9. November 1978 - VII ZR 145/78 - VersR 1979, 160; Beschlüsse vom 28. April 1976 - IV ZB 2/76 - VersR 1976, 884, 885;… vom 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 - aaO; vom 19. Dezember 1983 - II ZB 6/83 - VersR 1984, 239 und vom 23. Februar 1984 - III ZR 33/83 - VersR 1984, 443). - BFH, 11.05.1988 - II B 8/88
Möglichkeit einer Fristverlängerung der Begründung einer …
Auch ein Unterbevollmächtigter ist Bevollmächtigter i. S. des § 85 Abs. 2 ZPO (vgl. Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1983 II ZB 6/83, Versicherungsrecht 1984, 239).
Rechtsprechung
BGH, 19.12.1983 - II ZR 152/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist - Kontrolle eines mitgeteilten Zustellungsdatums auf seine Richtigkeit - Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten - Sorgfältiges Durchsehen der Handakten hinsichtlich der Fristläufe - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1984, 239
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 86/86
Bevollmächtigter
Bevollmächtigter im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO ist auch ein im Angestelltenverhältnis tätiger Rechtsan walt, dem ein wesentlicher Teilbereich eines gericht lichen Verfahrens zur selbständigen Erledigung übertragen worden ist (in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundes gerichtshofes vom 19 Dezember 1983 - II ZR .152/83 - VersR 1984, 239, 240).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist nämlich als Bevollmächtigter einer Partei auch ein Rechtsanwalt anzusehen, der als Angestellter der Prozeßbevollmächtigten von diesen mit der selbständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden ist, während die Bevollmächtigteneigenschaft nur dann abzulehnen ist, wenn der angestellte Rechtsanwalt als bloßer Hilfsarbeiter in untergeordneter Funktion tätig geworden ist, wobei nur nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden kann, ob die eine oder andere Fallgestaltung gegeben ist (vgl. die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes vom 23. Februar 1984 - III ZR 33/83 - VersR 1984, 443, 22. März 1983 - VI ZB 2/83 - VersR 1983, 641 und 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 - VersR 1982, 71 sowie dessen Urteil vom 19. Dezember 1983 - II ZR 152/83 - VersR 1984, 239, 240 mit weiteren Nachweisen).
Dabei reicht es nach der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes zum Eingreifen des § 85 Abs. 2 ZPO aus, wenn dem angestellten Rechtsanwalt ein wesentlicher Teilbereich des jeweiligen Verfahrens wie die Erteilung eines Berufungsauf trages zur selbständigen Erledigung übertragen worden ist (vgl. das vorgenannte Urteil vom 19. Dezember 1983 - II ZR 152/83 - VersR 1984, 239, 240).
- BGH, 30.03.1993 - X ZB 2/93
Wiederseinsetzung in den vorigen Stand
Die Bevollmächtigteneigenschaft ist nur dann zu verneinen, wenn der angestellte Anwalt als bloßer Hilfsarbeiter in untergeordneter Funktion tätig geworden ist (Einzelheiten hierzu etwa bei BGH VersR 1984, 239; 1982, 848; 1982, 71; 1986, 686; 1984, 443).Das selbständige Tätigwerden der Rechtsanwältin Dr. I. im Rahmen des Rechtsstreits vor dem Landgericht reicht für die Zurechnung von Vertreterverschulden gemäß § 85 Abs. 2 ZPO aus (BGH VersR 1984, 239).
- VG Hamburg, 19.08.2010 - 10 K 562/10
Zur Wirksamkeit einer Klageerhebung - Ausnahmen - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Übernimmt er nur untergeordnete Tätigkeiten wie den Einwurf der Berufungsschrift bei Gericht oder die Notierung einer einfachen Frist, so mag sein Verschulden wie dasjenige eines anderen Kanzleiangestellten unerheblich sein (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1983, II ZR 152/83, Juris).