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   BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81   

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https://dejure.org/1983,4351
BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81 (https://dejure.org/1983,4351)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1983 - I ZR 105/81 (https://dejure.org/1983,4351)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1983 - I ZR 105/81 (https://dejure.org/1983,4351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsbefreiung wegen eines Verpackungsmangels - Ausreichen der Möglichkeit eines Schadens durch mangelnde Verpackung - Beweis des Vorliegens eines Verpackungsmangels - Zurückweisen des Antrags, sachverständigen Zeugen zu hören, als verspätet

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 17 Abs. 4 b; CMR Art. 18 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 466
  • VersR 1984, 262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.05.1974 - II ZR 36/73

    Inanspruchnahme aus einem Scheck - Erwerb von Eigentum an einem Scheck -

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und allgemeiner Ansicht im Schrifttum darf das Berufungsgericht einen erst in der Berufungsbegründung angetretenen Zeugenbeweis nicht nach den vorgenannten Bestimmungen zurückweisen, wenn - wie das vorliegend der Fall gewesen wäre - der Zeuge noch rechtzeitig durch prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden zum Verhandlungstermin hätte geladen werden können (vgl. BGH NJW 1964, 107; 1974, 1512, 1513 m.w.N.; BGHZ 75, 138, 142; 76, 133, 136, 236, 239; auch BAG NJW 1980, 2486; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 42. Aufl. 1984, § 296 Anm. 1 B c).

    Das Gericht darf auch dann in der Regel nur zurückweisen oder nicht zulassen, wenn es ohne Ergebnis zuvor eine Frist zur Beibringung der erforderlichen Angaben gesetzt hat (§ 356 ZPO; BGH NJW 1974, 188, 189; 1974, 1512, 1513).

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und allgemeiner Ansicht im Schrifttum darf das Berufungsgericht einen erst in der Berufungsbegründung angetretenen Zeugenbeweis nicht nach den vorgenannten Bestimmungen zurückweisen, wenn - wie das vorliegend der Fall gewesen wäre - der Zeuge noch rechtzeitig durch prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden zum Verhandlungstermin hätte geladen werden können (vgl. BGH NJW 1964, 107; 1974, 1512, 1513 m.w.N.; BGHZ 75, 138, 142; 76, 133, 136, 236, 239; auch BAG NJW 1980, 2486; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 42. Aufl. 1984, § 296 Anm. 1 B c).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 103/70

    Maßgebende Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber einem Spediteur aus

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81
    Ohne Rechtsverstoß ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Klägerin als Fixkostenspediteur nach § 413 Abs. 1 HGB wie ein Frachtführer und mithin im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen ausschließlich und unabdingbar nach Art. 17 Abs. 1 CMR haftet (BGH NJW 1972, 1003; 1979, 2470 f; BGHZ 65, 340, 342 ff).
  • BGH, 21.11.1975 - I ZR 74/75

    Aufrechnungsverbot nach ADSp

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81
    Ohne Rechtsverstoß ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Klägerin als Fixkostenspediteur nach § 413 Abs. 1 HGB wie ein Frachtführer und mithin im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen ausschließlich und unabdingbar nach Art. 17 Abs. 1 CMR haftet (BGH NJW 1972, 1003; 1979, 2470 f; BGHZ 65, 340, 342 ff).
  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 86/76

    Bindung des Frachtführers durch eine haftungsbefreiende Weisung - Entstehen der

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81
    Sofern die weiteren Feststellungen sowohl einen Verpackungsmangel als auch eine äußere Gewalteinwirkung auf die Kiste ergeben, wird zu prüfen sein, ob eine Schadensteilung gem. Art. 17 Abs. 5 CMR wegen mitwirkender Verursachung in Betracht kommt (vgl. BGH VersR 1979, 417, 418).
  • BGH, 09.02.1979 - I ZR 6/77

    Umfang des Regelungsbereichs des Art. 3 des Übereinkommens über den

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81
    Ohne Rechtsverstoß ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Klägerin als Fixkostenspediteur nach § 413 Abs. 1 HGB wie ein Frachtführer und mithin im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen ausschließlich und unabdingbar nach Art. 17 Abs. 1 CMR haftet (BGH NJW 1972, 1003; 1979, 2470 f; BGHZ 65, 340, 342 ff).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und allgemeiner Ansicht im Schrifttum darf das Berufungsgericht einen erst in der Berufungsbegründung angetretenen Zeugenbeweis nicht nach den vorgenannten Bestimmungen zurückweisen, wenn - wie das vorliegend der Fall gewesen wäre - der Zeuge noch rechtzeitig durch prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden zum Verhandlungstermin hätte geladen werden können (vgl. BGH NJW 1964, 107; 1974, 1512, 1513 m.w.N.; BGHZ 75, 138, 142; 76, 133, 136, 236, 239; auch BAG NJW 1980, 2486; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 42. Aufl. 1984, § 296 Anm. 1 B c).
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und allgemeiner Ansicht im Schrifttum darf das Berufungsgericht einen erst in der Berufungsbegründung angetretenen Zeugenbeweis nicht nach den vorgenannten Bestimmungen zurückweisen, wenn - wie das vorliegend der Fall gewesen wäre - der Zeuge noch rechtzeitig durch prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden zum Verhandlungstermin hätte geladen werden können (vgl. BGH NJW 1964, 107; 1974, 1512, 1513 m.w.N.; BGHZ 75, 138, 142; 76, 133, 136, 236, 239; auch BAG NJW 1980, 2486; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 42. Aufl. 1984, § 296 Anm. 1 B c).
  • BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72

    Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81
    Das Gericht darf auch dann in der Regel nur zurückweisen oder nicht zulassen, wenn es ohne Ergebnis zuvor eine Frist zur Beibringung der erforderlichen Angaben gesetzt hat (§ 356 ZPO; BGH NJW 1974, 188, 189; 1974, 1512, 1513).
  • OLG Bremen, 08.02.2007 - 2 U 89/04

    Beschädigung einer Maschine während aufgrund falscher Sicherung bei einem

    Der Frachtführer, der sich auf den Haftungsausschluss gemäß Art. 17 Abs. 4 Buchstabe b) CMR berufen will, hat zu beweisen - und folgerichtig auch zunächst einmal darzulegen -, dass die Güter verpackungsbedürftig waren und dass eine ausreichende Verpackung gefehlt habe (Koller, Transportrecht, 5. Auflage 2004, Art. 18 CMR Rdnr. 4 [Satz 1] unter Hinweis auf BGH, Urteile vom 20. Oktober 1983- I ZR 105/81 - VersR 1984, 262 und vom 4. Oktober 1984 - I ZR 112/82 - VersR 1985, 133 [und mit weiteren Nachweisen]).
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