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   BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81   

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BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81 (https://dejure.org/1984,1556)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1984 - 3 AZR 472/81 (https://dejure.org/1984,1556)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 472/81 (https://dejure.org/1984,1556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsprovision

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtsgrundlage Anspruch auf Dynamikprovision, Anspruch eines VV auf Folgeprovision bei der Aufbauversicherung, Anpassungsversicherung, Wachstumsversicherung, Aufbauversicherung, Zuwachsversicherung, dynamische Lebensversicherung, Abdingbarkeit von Ansprüchen auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 87 Abs. 1 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 897
  • BB 1984, 1687
  • DB 1984, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit von dem Fall, der dem Urteil des Senats vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - (AP Nr. 4 zu § 87 a HGB) zugrunde lag.
  • BAG, 04.07.1972 - 3 AZR 477/71

    Fälligkeit von Provisionen - Abweichende Vereinbarungen

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden und seine Auffassung gegen Kritik verteidigt, daß nicht ohne sachlichen Grund arbeitsvertraglich vereinbart werden kann, verdiente aber erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werdende Provisionen sollten entfallen (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB).
  • BAG, 17.05.1962 - 5 AZR 427/61

    Handelsvertreter und Provision - Unabdingbarkeit

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden und seine Auffassung gegen Kritik verteidigt, daß nicht ohne sachlichen Grund arbeitsvertraglich vereinbart werden kann, verdiente aber erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werdende Provisionen sollten entfallen (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB).
  • BAG, 20.07.1973 - 3 AZR 359/72

    Provisionen - Fälligkeit und Abrechnung

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden und seine Auffassung gegen Kritik verteidigt, daß nicht ohne sachlichen Grund arbeitsvertraglich vereinbart werden kann, verdiente aber erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werdende Provisionen sollten entfallen (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB).
  • BAG, 28.04.1972 - 3 AZR 464/71

    Verjährungsfrist für Angestellte bei Ansprüchen auf Rückzahlung von

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Ansprüche angestellter Handelsvertreter auf Provision verjähren gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB in zwei Jahren (BAG Urteil vom 28. April 1972 - 3 AZR 464/71 - AP Nr. 1 zu § 88 HGB).
  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Voraussetzung ist also, daß der Anspruch fällig ist (BGHZ 53, 221, 225; 55, 340, 341).
  • BGH, 20.12.2018 - VII ZR 69/18

    Versicherungsvertreter: Provisionsanspruch bei Vermittlung dynamischer

    Vermittelt der Versicherungsvertreter dynamische Lebensversicherungen, bei denen sich die Versicherungssumme nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, gehen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Versicherungsvertrags zurück und sind gemäß § 92 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB im Zweifel provisionspflichtig (im Anschluss an BAG, 28. Februar 1984, 3 AZR 472/81, VersR 1984, 897 und 30. Juli 1985, 3 AZR 405/83, VersR 1986, 251).

    Vermittelt der Versicherungsvertreter dynamische Lebensversicherungen, bei denen sich die Versicherungssumme in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, gehen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Versicherungsvertrags zurück und sind gemäß § 92 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB im Zweifel provisionspflichtig (vgl. BAG, VersR 1984, 897; VersR 1986, 251; OLG Köln, Urteil vom 28. November 2014 - 19 U 71/14; BeckRS 2015, 10251; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, 4. Aufl., § 87 Rn. 61; Emde in Staub, Großkommentar HGB, 5. Aufl., § 92 Rn. 57; Oetker/Busche, HGB, 5. Aufl., § 87 Rn. 14; EBJS/Löwisch, HGB, 3. Aufl., § 87 Rn. 47; Baumbach/Hopt/Hopt, HGB, 38. Aufl., § 87 Rn. 12; a.A. OLG Nürnberg, Urteil vom 10. September 2003 - 12 U 896/03, n.v.).

    Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags entsteht für die Beklagte einseitig eine Bindung für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich sämtlicher Erhöhungen, die auflösend dadurch bedingt ist, dass der Versicherungsnehmer von dem ihm eingeräumten Widerspruchsrecht Gebrauch macht (vgl. BAG, VersR 1984, 897, juris Rn. 40).

    Denn eine solche zeitliche Begrenzung der Provisionspflicht kann von den Vertragsparteien zulässigerweise vereinbart werden (vgl. BAG, VersR 1984, 897, juris Rn. 46 ff.; VersR 1986, 251, juris Rn. 18).

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    Die Dynamikprovision ist damit eine verzögert ausgezahlte Abschlussprovision für eine Erhöhung der Versicherung, die - wenn auch widerruflich - schon mit dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde (vgl. BAG 28. Februar 1984 - 3 AZR 472/81 - DB 1984, 50).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 16 U 109/17

    Versicherungsvertreter: Provisionsanspruch für die Erhöhung einer dynamischen

    Letztlich handelt es sich damit bei der Dynamikprovision um eine verzögert ausgezahlte Abschlussprovision für eine Erhöhung der Lebensversicherung, die - wenn auch widerruflich - schon in dem Erstabschluss ihren Grund findet und als vereinbart anzusehen ist (vgl. auch BAG, Urteil vom 28.2.1984, 3 AZR 472/81; BAG, Urteil vom 30.7.1985, 3 AZR 405/83; OLG Köln, Urteil vom 1.8.2003, aaO., und Urteil vom 28.11.2014, 19 U 71/14 [jeweils unter Berücksichtigung besonderer Provisionsbestimmungen], jeweils zitiert nach juris; MünchKomm/von Hoyningen-Huene, HGB, 4. A., § 87 Rn. 61; Oetker/Busche, HGB, 4. A., § 87 Rn. 14; offen gelassen ["möglicherweise"] Löwisch, in: Ebenroth/Boujong / Joost/Strohn, HGB, 3. A., § 87 Rn. 26; ablehnend Emde/Staub, 5. A., § 87 Rn. 70 [mit unzutreffendem Verweis auf BAG, Urteil vom 28.2.1984], OLG Nürnberg, Urteil vom 10.9.2003, 12 U 896/03).
  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83

    Einseitige Änderung vertraglicher Provisionsregelungen

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1984 (- 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 HGB mit Anm. von Herschel) entschieden und näher begründet hat, gehen die automatischen Erhöhungen der Versicherungssumme bei dynamischen Versicherungen der vorliegenden Art auf die Vermittlungstätigkeit beim Abschluß des Grundvertrages zurück und lösen damit auch die Provisionspflicht nach § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB aus (aaO, zu II 2 der Gründe).

    In dem Urteil vom 28. Februar 1984 (- 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 b HGB) hat der Senat auch zu dieser Frage Stellung genommen (zu II 3 b der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2010 - 9 Sa 181/10

    Vergütungsanspruch eines Vertriebsmitarbeiters im Leasinggeschäft bei variabler

    Das BAG hat bereits entscheiden, dass in einer ähnlichen Fallkonstellation Provisionsansprüche entstehen: Vermittelt ein Versicherungsvertreter sogenannte "Aufbauversicherungen", bei denen sich die Versicherungssumme in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, so gehen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Grundvertrages zurück und sind daher nach § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB im Zweifel provisionspflichtig (BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 HGB).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.1997 - 1 U 355/96

    Nachbearbeitungsgrundsätze, Courtageanspruch des VM bei notleidenden

    Auch ein AN im Versicherungsaußendienst kann keine Bestandspflegeprovision mehr verlangen, sofern er für die Bestandspflege nicht mehr zuständig ist (unter Bezugnahme auf BAG, 28.02.1984 LS 12, BB 84, 1687 f.).
  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 214/84

    Haftung des Betriebsveräußerers bei Unternehmensteilung - Entstehung und

    Nach den vom Gericht erarbeiteten Rechtsgrundsätzen ist der Ausschluß der sogenannten Überhangprovision nur dann wirksam, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB, Bl. 1 R mit kritischer Anmerkung von Hefermehl; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB, zu III der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Herschel; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB, zu I 2, 11 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Fenn; Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 HGB, mit Anmerkung von Herschel = BB 1984, 1687).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 29.12.1982 - 2 O 408/82   

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https://dejure.org/1982,3927
LG Düsseldorf, 29.12.1982 - 2 O 408/82 (https://dejure.org/1982,3927)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.12.1982 - 2 O 408/82 (https://dejure.org/1982,3927)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Dezember 1982 - 2 O 408/82 (https://dejure.org/1982,3927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensrechtliche Ausgestaltung der Maßnahmen zur Schadensbeseitigung i.R.d. Regulierung eines Verkehrsunfallschadens; Ausgestaltung des Herstellungsaufwandes hinsichtlich einer Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme eines Kredits zur Finanzierung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 897
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.12.1982 - 2 O 408/82
    Zum Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 Satz 2 BGB zählen neben den Instandsetzungskosten auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Kredits zur Finanzierung der Instandsetzung des Unfallfahrzeugs und zur Anmietung eines Ersatzwagens für die Dauer seines Ausfalles, soweit dem Geschädigten die Herstellung nur durch Aufnahme von Fremdmitteln möglich oder zuzumuten ist (BGH NJW 1974, 34, 35; Palandt-Heinrichs, BGB, 41. Aufl., S 249 Anm. 2 b).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 05.10.1982 - 21b C 527/82   

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https://dejure.org/1982,9639
AG Hamburg, 05.10.1982 - 21b C 527/82 (https://dejure.org/1982,9639)
AG Hamburg, Entscheidung vom 05.10.1982 - 21b C 527/82 (https://dejure.org/1982,9639)
AG Hamburg, Entscheidung vom 05. Oktober 1982 - 21b C 527/82 (https://dejure.org/1982,9639)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Kostenberechnung; GbOSt

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 897
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Rechtsprechung
   LG Bremen, 26.10.1982 - 1 O 2288/82   

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https://dejure.org/1982,14182
LG Bremen, 26.10.1982 - 1 O 2288/82 (https://dejure.org/1982,14182)
LG Bremen, Entscheidung vom 26.10.1982 - 1 O 2288/82 (https://dejure.org/1982,14182)
LG Bremen, Entscheidung vom 26. Oktober 1982 - 1 O 2288/82 (https://dejure.org/1982,14182)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 897
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