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   KG, 13.07.1984 - 4 U 2544/83   

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https://dejure.org/1984,14354
KG, 13.07.1984 - 4 U 2544/83 (https://dejure.org/1984,14354)
KG, Entscheidung vom 13.07.1984 - 4 U 2544/83 (https://dejure.org/1984,14354)
KG, Entscheidung vom 13. Juli 1984 - 4 U 2544/83 (https://dejure.org/1984,14354)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 17/12

    Zahlungsklage eine Energie- und Wasserversorgungsunternehmens: Vorläufig bindende

    aa) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines am Maßstab des § 30 Nr. 1 AVB berücksichtigungsfähigen Mess-, Ablese- oder Rechenfehlers und dessen Offensichtlichkeit trägt nach allgemeiner Auffassung der Kunde, der diesen Einwand erhebt (OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518, 1519; KG, VersR 1985, 288, 290; Hempel, aaO Rn. 57 mwN).
  • KG, 22.03.2001 - 19 U 3679/00

    Geltendmachung der Unbilligkeit von Tariffestsetzungen durch ein

    Ein offensichtlicher Fehler im Sinne der Nummer 1, der vom Verbraucher darzulegen und ggf. zu beweisen ist, liegt nur dann vor, wenn er für jede unbefangene, mit den näheren Umständen vertraute Person ohne weiteres erkennbar ist, sich aus der Rechnung selbst ergibt und so eindeutig ist, daß er sich bei objektiver Betrachtungsweise auch ohne nähere Prüfung aufdrängt und keinen vernünftigen Zweifel an der Fehlerhaftigkeit zuläßt, wenn also die im Zeitpunkt der Zahlungsverweigerung zutage tretenden Umständen das Vorliegen eines objektiv leicht erkennbaren, ins Auge fallenden Fehlers ergeben (KG, VersR 1985, 288, 289; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1455; Ludwig / Odenthal / Hempel, a.a.O., Anm. II; Morell, Kommentar z. AVB Wasser, § 30 Anm. d; Hermann / Recknagel / Schmidt-Salzer, a.a.O., RdNr. 15).
  • OLG Hamm, 24.10.1994 - 17 U 194/93

    Haftung aus positiver Vertragsverletzung bei Änderung einer zuvor als neue

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