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   BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 186/83   

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BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 186/83 (https://dejure.org/1985,889)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1985 - IVa ZR 186/83 (https://dejure.org/1985,889)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1985 - IVa ZR 186/83 (https://dejure.org/1985,889)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behauptung eines Pflichtverstoßes im Sinne der allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung - Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften durch Werturteile - Abgrenzung zwischen adäquat kausalem Verstoß und einem Kolorit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB (AVB f. Rechtsschutzvers.) § 14 Abs. 3
    Behaupten eines Pflichtverstoßes in nicht versicherter Zeit in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 654
  • VersR 1985, 540
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 24/82

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei einem

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 186/83
    Der ernsthaft erhobene Vorwurf, der Prozeßgegner habe gegen grundlegende vertragliche Pflichten verstoßen (hier: als Geschäftsführer eines Betriebes), ist so gewichtig, daß er nicht als bloßes "Kolorit" (vgl. Senatsurteil VersR 1984, 530) eingestuft werden kann.

    Damit steht das Berufungsgericht im Einklang mit der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Senats vom 14. März 1984 - IVa ZR 24/82 - VersR 1984, 530.

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 305/07

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer

    Weiterer qualifizierender Voraussetzungen bedarf es insofern nicht; ein adäquater Ursachenzusammenhang reicht mithin aus (Senatsurteile vom 28. September 2005 aaO unter I 3 a und 20. März 1985 - IVa ZR 186/83 - VersR 1985, 540 unter 3).

    Auf die Schlüssigkeit, Substantiiertheit oder Entscheidungserheblichkeit dieser Behauptung in den jeweiligen Auseinandersetzungen kommt es dagegen nicht an (Senatsurteil vom 20. März 1985 aaO unter 3 c).

    Eine einseitige Begünstigung einer Vertragsseite bei der Bestimmung, ob der geschilderte Versicherungsfall in versicherter Zeit liegt und deswegen die Eintrittspflicht des Versicherers auszulösen vermag, ist damit nicht verbunden (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1985 aaO unter 3 c a.E.).

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Dieses Verständnis entspricht auch der gefestigten zu den insoweit vergleichbaren Regelungen in den ARB 75 ergangenen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteile vom 20. März 1985 - IVa ZR 186/83 - VersR 1985, 540 unter 3 a und c und 14. März 1984 - IVa ZR 24/82 - VersR 1984, 530 unter I 4).

    Der vom Berufungsgericht insofern gesehene Gleichlauf bei der zeitlichen Abgrenzung für den Versicherungsbeginn und das Versicherungsende entspricht der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1985 - IVa ZR 186/83 - VersR 1985, 540 unter 3 c).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2019 - 20 U 111/18

    Rechtsschutzversicherungsklausel für unwirksam erklärt (§ 4 (1) lit. c) ARB 2016)

    Weiterer qualifizierender Voraussetzungen bedarf es insofern nicht; ein adäquater Ursachenzusammenhang reicht mithin aus ( Senat , NJW-RR 2006, 37 = VersR 2005, 1684 [unter I 3a] und LM AVBf. Rechtsschutzvers. Nr. 13 = VersR 1985, 540 [unter 3]).

    Auf die Schlüssigkeit, Substanziiertheit oder Entscheidungserheblichkeit dieser Behauptung in den jeweiligen Auseinandersetzungen kommt es dagegen nicht an ( Senat , LM AVBf. Rechtsschutzvers. Nr. 13 = VersR 1985, 540 [unter 3c]).

  • OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26

    Maßgebend ist mithin keine Abgrenzung nach Gesichtspunkten der Schlüssigkeit, Substantiiertheit oder Entscheidungserheblichkeit, sondern danach, ob eine ernsthafte Behauptung vorliegt, d. h. ein Vortrag, der zumindest einen Tatsachenkern enthält, der die Beurteilung erlaubt, ob hiermit ein adäquat kausaler Vorgang für den zwischen den Beteiligten ausgebrochenen Konflikt dargetan ist (BGH VersR 1985, 540).
  • OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08

    Im Abschluss eines Arbeitsvertrages liegender Rechtsschutz-Versicherungsfall bei

    Dabei führt bereits die Behauptung eines Rechts oder Pflichtverstoßes, die eine Partei zur Untermauerung ihrer Position aufstellt, unabhängig von den Gesichtspunkten der Schlüssigkeit, Substantiiertheit oder Entscheidungserheblichkeit dazu, dass der Versicherungsfall als mit Beginn des behaupteten Verstoßes eingetreten gilt (BGH VersR 1985, 540).
  • OLG Koblenz, 17.04.2001 - 10 W 146/01

    Rechtsschutzversicherung - Aktivprozess - Verstoß des Versicherungsnehmers -

    Nur dann, wenn es sich bei den Einwendungen der Gegenseite nur um ein nicht eigentlich streitauslösendes Kolorit handelt, bleibt dieser behauptete Verstoß des Versicherungsnehmers für die Festlegung des Zeitpunkts des Versicherungsfalles außer Betracht (in Anknüpfung an BGH VersR 1984, 530f.; BGH VersR 1985, 540; 1983, 125; OLG Düsseldorf VersR 1986, 865).

    Nur dann, wenn es sich bei den Einwendungen der Gegenseite nur um ein nicht eigentlich streitauslösendes Kolorit handelt, bleibt dieser behauptete Verstoß des Versicherungsnehmers für die Festlegung des Zeitpunkts des Versicherungsfalles außer Betracht (BGH VersR 1985, 540; 1983, 125; OLG Düsseldorf VersR 1986, 865; Harbaur, aaO, § 14 ARB 75 Rn. 52).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 7 U 249/08

    Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen und Umfang des Versicherungsschutzes

    Es genügt vielmehr, dass ein Vortrag vorliegt, der einen Tatsachenkern enthält und sich nicht in einem reinen Werturteil erschöpft (vgl. BGH VersR 1985, 540; NJW 2009, 365).
  • AG Hamburg-St. Georg, 17.03.2021 - 916 C 314/20

    Rechtschutzversicherung - Kostendeckung bei Aufhebungsvertrag?

    Weiterer qualifizierender Voraussetzungen bedarf es insofern nicht; ein adäquater Ursachenzusammenhang reicht mithin aus (Senatsurteile vom 28. September 2005 aaO unter I 3 a und 20. März 1985 - IVa ZR 186/83 - VersR 1985, 540 unter 3).

    Auf die Schlüssigkeit, Substantiiertheit oder Entscheidungserheblichkeit dieser Behauptung in den jeweiligen Auseinandersetzungen kommt es dagegen nicht an (Senatsurteil vom 20. März 1985 aaO unter 3 c).

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 56/14

    Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss "selbstständige Tätigkeit" bei

    Von Bedeutung sind allein die behaupteten Verstöße; auf Wahrheit, Schlüssigkeit, Substantiiertheit oder Entscheidungserheblichkeit kommt es nicht an (BGH, VersR 1985, 540; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 125, Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 08.04.1987 - 4 U 43/86

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes des Beginns der Rechtsverstöße; Datierung eines

    Sie führt im umgekehrten Fall, daß nach abgelaufener Versicherungszeit der Vorwurf eines Pflichtverstoßes erhoben wird, der innerhalb der Versicherungsdauer begangen sein soll, zu dem Ergebnis, daß der Versicherer eintrittspflichtig ist (vgl. BGH VersR 1985, 540, 541; Winter a.a.O., S. 118 f).

    Abgesehen davon, daß § 14 Abs. 3 ARB 75 nicht eine hinreichend substantiierte, sondern nur eine ernsthafte Behauptung eines Rechtsverstoßes verlangt (BGH, VersR 1985, 540, 541; Winter, a.a.O., S. 120 f), stellt schon die Fortsetzung einer unerlaubten Untervermietung für sich allein eine erhebliche Beeinträchtigung der Rechte des Vermieters und eine Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Mietvertragsparteien dar (BGH NJW 1985, 2527, 2528) [BGH 28.11.1984 - VIII ZR 186/83] .

  • LG Koblenz, 25.09.1990 - 6 S 204/90

    Anspruch auf die Gewährung von Rechtsschutz; Rückforderung geleisteten

  • OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 141/03

    Rechtsschutzversicherung: Rechtsverstoß eines Sachversicherers bei erklärter

  • OLG Köln, 27.05.2008 - 9 U 196/07

    Ausgestaltung der Rechte und Pflichten einer

  • AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11

    Deckungsanspruch aus einer Rechtsschutzversicherung bei Entstehung eines

  • AG Schleiden/Eifel, 24.10.2017 - 9 C 74/17
  • OLG Celle, 22.03.2001 - 8 U 47/00

    Erstattunganspruch von Prozesskosten; Eintritt eines

  • AG Coburg, 12.11.1998 - 15 C 1231/98

    Deckungsschutz aus einem Rechtsschutz-Versicherungsvertrag; Zeitpunkt des

  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 114/08

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Klagen auf Hochschulzulassung

  • LG Hagen, 25.06.2004 - 1 S 28/04

    Anspruch auf Rechtsschutz für die Verteidigung gegen die Kündigungsschutzklage;

  • LG Dortmund, 10.06.1992 - 1 S 457/91

    Bestehen eines Anspruchs auf Ersatz von Kosten bei Eintritt eines

  • OLG Hamm, 24.02.1988 - 20 U 123/87

    Beginn des Versicherungsschutzes einer Rechtsschutzversicherung; Zeitpunkt des

  • LG Bonn, 14.01.1998 - 5 S 159/97

    Verteilung der Beweislast bei fehlender sozialer Rechtfertigung einer Kündigung

  • AG Düsseldorf, 15.12.1998 - 230 C 7203/98

    Kopiekosten als allgemeine Geschäftskosten; Abwendung der Zwangsvollstreckung

  • OLG Zweibrücken, 16.09.1991 - 1 W 21/91

    Anspruch auf Leistung aus einer Rechtsschutzversicherung für anwaltliche Beratung

  • AG St. Ingbert, 31.05.1991 - 3 C 87/91

    Rechtsschutzversicherung: Wartezeit - Versicherungsfall

  • LG Berlin, 04.04.1989 - 7 O 312/88
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