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   BGH, 28.05.1985 - VI ZR 264/83   

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https://dejure.org/1985,1637
BGH, 28.05.1985 - VI ZR 264/83 (https://dejure.org/1985,1637)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1985 - VI ZR 264/83 (https://dejure.org/1985,1637)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1985 - VI ZR 264/83 (https://dejure.org/1985,1637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 886
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76

    Schmerzensgeldanspruch bei ärztlichen Behandlungsschäden - Verjährung von

    Auszug aus BGH, 28.05.1985 - VI ZR 264/83
    Anders ist es aber, wie das Berufungsgericht aus der Begründung des Sachverständigen Prof.Dr.St. entnehmen konnte (GA Bd. III Bl. 416), bei einem schweren Krankheitsbild, wenn auch in einer solchen Situation der behandelnde Arzt genau prüfen muß, welche Medikation bei voraussichtlich gleichwertigem therapeutischem Erfolg die noch tragbarste Gefahr schädlicher Nebenwirkungen mit sich brachte (Senatsurteil vom 7. Juni 1977 - VI ZR 77/76 - VersR 1977, 819, 821).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1981 - 22 U 110/80

    Schmerzensgeld; Arztfehler; Irreparabler Hirnschaden; Apallisches Syndrom

    Auszug aus BGH, 28.05.1985 - VI ZR 264/83
    aa) Es ist zwar richtig, daß - wie auch Prof. Dr. R. ausführte - eine zu frühe ungezielte Therapie mit Antibiotika, vor allem dann, wenn nur ein vager Verdacht auf eine bakterielle Infektion besteht, sogar als Behandlungsfehler angesehen werden kann (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1983, 349, bestätigt durch Nichtannahme der Revision durch Senatsbeschluß vom 9. November 1982 - VI ZR 242/81).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    Danach kann ein Befunderhebungsfehler insbesondere auch dann vorliegen, wenn mehrere Krankheitsbilder in Betracht kommen, so dass durch - unterbliebene - differentialdiagnostische Untersuchungsmaßnahmen weiterer Aufschluss gewonnen werden kann (BGH, VersR 1993, 836; VersR 1988, 293; VersR 1987, 1092; OLG Koblenz, GesR 2012, 346 ff., juris Tz. 33).Ferner kann sich nach einer Erstdiagnose ein Befunderhebungsfehler auch dann ergeben, wenn eine darauf gegründete Therapie keine Wirkung zeigt oder sich weitere Krankheitserscheinungen zeigen, die für die diagnostizierte Erkrankung untypisch sind (BGH, VersR 1985, 886).
  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

    Es geht vielmehr um die Frage, ob die Ärzte es grob fehlerhaft unterlassen haben, einer sich aufdrängenden Verdachtsdiagnose mit den dabei üblichen Befunderhebungen nachzugehen, und ob sie dann durch ungezielte Medikamentation das Krankheitsbild eher verschleiert haben (vgl. dazu u.a. Senatsurteilevom 21. September 1982 - VI ZR 302/80 - BGHZ 85, 212, 218 undvom 28. Mai 1985 - VI ZR 264/83 - VersR 1985, 886 f).
  • OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91

    Beweislastumkehr für Kausalität eines ärztlichen Diagnosefehlers - Schmerzensgeld

    So kann gerade das ungeprüfte Festhalten an einer - ohnehin unwahrscheinlichen - Arbeitsdiagnose Mandelentzündung ohne eingehende Untersuchungen einen groben Behandlungsfehler begründen, wenn und soweit von einer Verschleierung des Krankheitsbildes auszugehen ist (siehe hierzu auch BGH v. 28.05.1985 - VI ZR 264/83 - VersR 1985, 886).

    Der Diagnoseirrtum des Beklagten am 17.07.1988 im Sinne einer Fehlinterpretation der ihm bekannt gewordenen Befunde ist als grob zu bewerten, da es sich um einen fundamentalen Irrtum handelte (siehe zu den Voraussetzungen BGH v. 14.07.1981 - VI ZR 35/79 - VersR 1981, 1033 = NJW 1981, 2360 - Ls = MedR 1983, 107; BGH v. 10.11.1987 - VI ZR 39/87 - VersR 1988, 293, 294 = NJW 1988, 1513 = MedR 1988, 143), ungeachtet des Umstandes, daß bereits das Nichterheben von weitergehenden Befunden, die zur falschen Diagnose beigetragen haben, als grob fehlerhaft zu bewerten ist (siehe hierzu BGH v. 07.06.1983 - VI ZR 284/81 - MedR 1984, 102 = VersR 1983, 983; v. 28.05.1985 - VI ZR 264/83 - VersR 1985, 886).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Es kann sich jedoch nach einer Erstdiagnose ein Befunderhebungsfehler auch dann ergeben, wenn eine darauf gegründete Therapie keine Wirkung zeigt oder sich weitere Krankheitserscheinungen zeigen, die für die diagnostizierte Erkrankung untypisch sind (BGH, VersR 1985, 886).
  • OLG Stuttgart, 29.07.1997 - 14 U 20/96

    Beweislastumkehr wegen unterlassener Erhebung weiterer Befunde

    a) Dabei geht der gegen die Beklagtenseite gerichtete Fehlervorwurf nicht dahin, daß die behandelnden Ärzte Befunde falsch bewertet, also eine falsche Diagnose gestellt haben (insoweit wäre nur ein fundamentaler Irrtum vorwerfbar bzw. grob fehlerhaft), sondern daß einer naheliegenden Verdachtsdiagnose - hier eines frühen Knieinfekts - nicht mit den üblichen Befunderhebungen - hier einer Punktion des Knies - nachgegangen worden ist (vgl. BGH Urt. v. 10.11.87 - VI ZR 39/87 = VersR 1988, 293, 294 = AHRS 6562/20 - Koxitis nach Kaiserschnitt; v. 28.05.85 - VI ZR 264/83 = VersR 1985, 886 = AHRS 2002/7 - Streptokken-Sepsis; v. 26.04.88 - VI ZR 246/86 = VersR 1988, 723 = AHRS 3400/7; v. 23.03.93 - VI ZR 26/92 = VersR 1993, 836 ; OLG Oldenburg VersR 1991, 1141 ; zum ganzen Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., S. 200 ff.).

    Dabei entlastet die Beklagtenseite nicht, daß die Fiebersymptomatik nach dem 17.07.90 kein klares Bild zeigte, da in dieser Zeit fiebersenkende Mittel (Benuron) gegeben worden sind (zur dadurch bedingten Verschleierung vgl. BGH Urt. v. 10.11.87 und v. 28.05.85 a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 13.06.1991 - 14 U 51/90

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter tierärztlicher Behandlung eines Pferdes

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  • LG Heilbronn, 19.03.2003 - 1 O 131/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Vielmehr ist hier die Bewertung als fehlerhaft stets dann angezeigt, wenn es in erheblichem Ausmaß an der Erhebung einfacher, grundlegender Diagnose- und Kontrollbefunde fehlt (vgl. hierzu BGH Versicherungsrecht 1985, 886; OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 1989, 199; OLG Stuttgart Versicherungsrecht 1987, 421 ; OLG Celle Versicherungsrecht 1985, 1047 ).
  • OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11

    Anforderungen an die ärztliche Entscheidungsbildung bei Biopsie einer Brustdrüse;

    Insoweit kann sich nach einer Erstdiagnose ein Befunderhebungsfehler auch dann ergeben, wenn eine darauf gegründete Therapie keine Wirkung zeigt oder sich weitere Krankheitserscheinungen zeigen, die für die diagnostizierte Erkrankung untypisch sind (BGH VersR 1985, 886; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. 112).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 236/93

    Vorwerfbarkeit eines Diagnoseirrtums als Behandlungsfehler - Spätsymptome einer

    Unterläßt der Arzt deshalb die Überprüfung seiner ersten Diagnose im weiteren Behandlungsverlauf, dann gilt das entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht nur dann als Behandlungsfehler, wenn die begonnene Therapie keine Wirkung zeigt, sondern auch bereits dann, wenn Krankheitserscheinungen auftreten, die für die angenommene Erkrankung untypisch sind (Senatsurteil vom 28. Mai 1985 - VI ZR 264/83 - VersR 1985, 886, 887 = AHRS 2002/7) oder auch für eine andere Erkrankung sprechen können (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17. Oktober 1986 mit NA-Beschluß des Senats vom 2. Juni 1987 - VI ZR 269/86 - VersR 1988, 41 = AHRS 1864/8 und OLG Oldenburg, Urteil vom 1. Juni 1988 mit NA-Beschluß des Senats vom 24. Januar 1989 - VI ZR 195/88 - VersR 1989, 481 = AHRS 1945/4).
  • OLG Koblenz, 08.04.2013 - 5 U 186/13

    Haftung des Arztes bei Nichterkennen von Symptomen eines Herzinfarkts

    Insoweit kann sich nach einer Erstdiagnose ein Befunderhebungsfehler auch dann ergeben, wenn eine darauf gegründete Therapie keine Wirkung zeigt oder sich weitere Krankheitserscheinungen zeigen, die für die diagnostizierte Erkrankung untypisch sind ( BGH VersR 1985, 886; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. 112).
  • OLG Oldenburg, 18.12.1990 - 5 U 82/90

    Unzutreffende Diagnose; Haftungsrelevanter Vorwurf

  • OLG Stuttgart, 02.09.1993 - 14 U 7/93

    Arzthaftung nach Diagnose- und Behandlungsirrtum bei der Behandlung einer

  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 8 U 33/03

    Arzthaftung: Fehlender Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden

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