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   BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 229/84   

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https://dejure.org/1986,879
BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 229/84 (https://dejure.org/1986,879)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1986 - IVa ZR 229/84 (https://dejure.org/1986,879)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1986 - IVa ZR 229/84 (https://dejure.org/1986,879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anzeigepflicht - Strafbare Handlung - Selbstbezichtigung - Gefahraussetzung strafrechtlicher Verfolgung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 148
  • MDR 1987, 213
  • VersR 1986, 1089
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.05.1931 - VII 92/30

    1. Zur Frage der Beweislast bei einem Anspruch aus ungerechtfertigter

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 229/84
    Prüfungsmaßstab sind allein die §§ 16 ff. VVG , die als gesetzliche Sonderregelung die Anwendbarkeit des § 119 BGB ausschließen, soweit es sich bei dem geltend gemachten Anfechtungsgrund um gefahrerhebliche Umstände handelt (RGZ 132, 386, 390; Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 17 Anm. 10 Mitte; Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. § 16 Anm. 56).

    Erschiene es nicht seit jeher als zumindest ungewöhnlich und sehr weitgehend, nach Vorstrafen, laufenden Ermittlungsverfahren oder gar nach noch unentdeckt gebliebenen Straftaten des künftigen Versicherungsnehmers (oder seines Repräsentanten) zu fragen, so hätten sich die Versicherer wohl kaum gescheut, auch diese Fragen in ihre Antragsformulare aufzunehmen (vgl. hierzu schon RGZ 132, 386, 390).

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Dem steht das Senatsurteil vom 24. September 1986 (IVa ZR 229/84, VersR 1986, 1089 unter 2) nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 12 U 156/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anzeigeobliegenheit und spontane

    Sie mussten daher in Rechnung stellen, dass der künftige Vertragspartner in dem Fragenkatalog grundsätzlich die Entscheidung des jeweiligen Versicherers sieht, welche Umstände ihm für die zu treffende Entscheidung überhaupt wissenswert erscheinen und welche nicht (BGH, Urteil vom 24. September 1986 - IVa ZR 229/84, VersR 1986, 1089 [juris Rn. 24]).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1986 (VersR 1986, 1089) entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04

    Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Falschbeantwortung der

    Der Versicherer kann deshalb regelmäßig nicht erwarten, dass der künftige Versicherungsnehmer ihm weitere Umstände ungefragt mitteilt, mögen sie - objektiv gesehen - auch als gefahrerheblich gewertet werden können ( BGH VersR 1986, 1089).
  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 158/94

    Darlegungslast des Versicherers bei Behauptung eines Irrtums über

    Soweit es sich bei dem geltend gemachten Anfechtungsgrund um einen Irrtum über gefahrerhebliche Umstände handelt, schließen die §§ 16ff. VVG als gesetzliche Sonderregelung die Anwendbarkeit des § 119 BGB aus (Senatsurteil vom 24. September 1986 - IVa ZR 229/84 - VersR 1986, 1089 unter 2).
  • LG Hannover, 21.01.2009 - 6 O 198/07

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für einen aufgrund der

    Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs (VersR 1986, 1089), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a. a. O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a. a. O.), nicht entgegen.
  • OLG Bremen, 31.01.2006 - 3 U 50/05

    Zur Unwirksamkeit eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags wegen

    Der Versicherer kann regelmäßig nicht erwarten, dass der künftige Versichtungsnehmer ihm weitere Umstände ungefragt mitteilt, es sei denn dass sich eine Frage konkludent auf sie bezieht oder ihre Mitteilung als selbstverständlich erscheint (BGH VersR 86, 1089).
  • LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 208/07

    Heros-Insolvenz

    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm ( VersR 1988, 173 - zitiert nach Juris) und des Bundesgerichtshofes ( VersR 1986, 1089 [BGH 24.09.1986 - IVa ZR 229/84] - zitiert nach Juris) entgegen.
  • LG Hannover, 01.04.2009 - 6 O 63/07

    Abhandenkommen; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund ;

    Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs (VersR 1986, 1089), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a. a. O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a. a. O.), nicht entgegen.
  • LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06

    Abhandenkommen; Allgefahrenversicherung; Anfechtung; Anfechtungsfrist;

    Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs (VersR 1986, 1089), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a. a. O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a. a. O.), nicht entgegen.
  • LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 245/07

    Heros-Insolvenz

  • LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07

    Heros-Insolvenz

  • LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Valorenversicherung wegen Bargeldverlustes,

  • LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07

    Abhandenkommen; Abänderung; Allgefahrenversicherung; Anfechtung;

  • OLG Köln, 14.09.1989 - 5 U 245/88

    Anspruch auf Krankentagegeld; Versicherungsfähigkeit des Anspruchsinhabers;

  • LG Köln, 18.04.2011 - 24 O 197/10

    Es besteht eine Verpflichtung zur Gewährung eines Befreiungsanspruchs i.R.d

  • LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für aufgrund der

  • LG Köln, 18.04.2011 - 24 O 300/10

    Deckungsschutz ist i.R.e. Rechtsschutzgewährungsanspruchs oder

  • LG Dortmund, 15.09.2005 - 2 O 510/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Vollmachtsmissbrauch

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