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   BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83   

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https://dejure.org/1985,2242
BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83 (https://dejure.org/1985,2242)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1985 - 3 AZR 577/83 (https://dejure.org/1985,2242)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 (https://dejure.org/1985,2242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung einer Betriebsrente auf Grund betrieblicher Übung - Ausfüllung einer Blankett-Zusage nach den Grundsätzen der Billigkeit - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitnehmers - Versorgungszusage mit bindender Spannenklausel - Entwertung einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BetrAVG § 7; BetrAVG § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 1414
  • NZA 1986, 787
  • VersR 1986, 1132
  • BB 1986, 2340
  • DB 1986, 2551
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung -

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83
    Auch der Beklagte als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung, der die Versorgungsverpflichtungen übernehmen mußte, ist zu einer Anpassung der gesicherten Betriebsrenten nach den Grundsätzen der Billigkeit im allgemeinen nicht verpflichtet (BAG 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG).

    In seinem Urteil vom 22. März 1983 (BAG 42, 117, 120 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG, zu 1 c der Gründe) hat der Senat ausgeführt, daß eine Anpassungspflicht des PSV nach § 16 BetrAVG grundsätzlich nicht besteht.

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83
    Das bedeutet, daß eine Rentenerhöhung abgelehnt werden kann, wenn und soweit dadurch eine übermäßige Belastung des Unternehmens verursacht würde (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Köln, 30.09.1983 - 9 Sa 425/83
    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. September 1983 - 9 Sa 425/83 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85

    Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs

    Überprüft ein Arbeitgeber die laufenden Ruhegeldzahlungen in regelmäßigen Abständen, um sie an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen, obwohl seine Versorgungszusagen das nicht vorsehen, so kann dadurch eine betriebliche Übung entstehen (Bestätigung des Urteils vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 -.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) entschieden und näher begründet hat, bildet eine Pflicht zur Anpassung in regelmäßigen Abständen und mit vollem Ausgleich des Geldwertverlustes die Ausnahme und muß deshalb einen deutlichen Ausdruck finden.

    Zu der Frage, ob eine ursprüngliche Anpassungspflicht des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestehen kann, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 22. März 1983, BAGE 42, 117, 120 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Bogs = EzA Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Schulin; Urteil vom 3. Dezember 1985, aaO, zu III der Gründe).

  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

    Eine Pflicht zur Anpassung in regelmäßigen Abständen und mit vollem Ausgleich des Geldwertverlustes, die mit einer betrieblichen Übung begründet wird, muß als Ausnahmetatbestand einen deutlichen Ausdruck finden (BAGE 54, 168, 173 f. = AP, aaO, zu A I 2 c der Gründe, im Anschluß an das BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 - AP Nr. 18 zu § 16 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).

    Im Urteil vom 3. Dezember 1985 (- 3 AZR 577/83 - AP Nr. 18 zu § 16 BetrAVG, zu III der Gründe) hat der Senat ergänzend ausgeführt, eine gesetzliche Anpassungspflicht des PSV aus § 242 BGB folge nicht daraus, daß Betriebsrenten durch den Kaufkraftverlust seit dem Jahre 1976 um nahezu die Hälfte entwertet worden seien.

  • KG, 30.07.2009 - 12 U 175/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linienbusses mit der

    b) Entgegen der Zweifel der Klägerin, ob die in der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze zum Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Aussteigenden im Streitfall gelten, ist das Landgericht (UA 6) zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung (u.a. Senatsurteil vom 9.Mai 1985 - 12 U 3780/84 - VersR 1986, 1132 = VRS 69, 98 sowie KG, Urteil vom 26. September 1985 - 22 U 3234/84 - VM 1986, 20 Nr. 24) von diesen Grundsätzen ausgegangen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12

    Betriebsrentenanpassung - Zeitraum für Prognoseentscheidung - Verfahrensmangel

    Rentenerhöhungen entsprechend der Lohnentwicklung konnten die Betriebsrentner nach nur im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten ihrer früheren Arbeitgeberin erwarten (vgl. bereits BAG 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 - AP Nr. 18 zu § 16 BetrAVG = EzA § 16 BetrAVG Nr. 18 ).
  • LAG Köln, 08.12.2000 - 11 Sa 1073/00

    Rentenanpassung; Kaufkraftverlust; Insolvenzschutz; PSV

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  • ArbG Düsseldorf, 10.11.2016 - 5 Ca 3719/16

    Auslegung des Begriffs "nicht vertretbar" in einem Anpassungsvorbehalt einer

    Die gegen einen Rechtsverzicht sprechende Vermutung gilt verstärkt dann, wenn der Rechtsinhaber sich die Rechte ausdrücklich schriftlich ausbedungen hat: Es wird erwartet, dass schriftlich eingeräumte Rechte auch nur im schriftlichen Wege angetastet werden (LAG Köln, 08.12.2000 - 11 Sa 1073/00, Rn. 18 unter Verweis auf BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83 und 03.02.1987 - 3 AZR 330/85).
  • ArbG Essen, 04.08.1999 - 5 Ca 1734/99

    Anspruch auf Anpassung eines Ruhegeldes entsprechend der Besoldungserhöhung der

    Allerdings kann sich nach Rechtsprechung der BAG aus einer bestimmten Handhabung der Ruhegeldanpassung in der Vergangenheit aus den Grundsätzen der betrieblichen Übung ein entsprechender Anspruch des Ruhegeldempfängers für die Zukunft ergeben (BAG vom 03.02.1987 - 3 AZR 330/85 - , EZA § 16 BetrAVG Nr. 19; BAG vom 03.12.1985 - 3 AZR 577/83 -, EZA § 16 BetrAVG Nr. 18).
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