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   BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 24/84   

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BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 24/84 (https://dejure.org/1985,2954)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1985 - IVa ZR 24/84 (https://dejure.org/1985,2954)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1985 - IVa ZR 24/84 (https://dejure.org/1985,2954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme einer Versicherung für einen Brandschaden vor Einlösung des Versicherungsscheins - Vereinbarung einer Rückwärtsversicherung bei Versicherungsbeginn vor Eintritt des Schadensereignisses - Ablehnung eines Beweismittels bei Sachdienlichkeit für die ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 1; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 131
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1974 - III ZR 66/72

    Voraussetzungen des Anspruchs aus einem Schuldanerkenntnis - Selbstständige

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 24/84
    Die Voraussetzungen dafür, daß ein Vertrag gegen die guten Sitten verstößt, muß aber der beweisen, der sich auf die Nichtigkeit beruft, hier also die Beklagte (BGH Urteil vom 4. Juli 1974 - III ZR 66/72 = NJW 1974, 1821).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55

    Doppelkarte

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 24/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergibt sich eine Vollmacht des Agenten zur Erteilung einer vorläufigen Deckungszusage zumindest kraft Rechtsscheins daraus, daß die Versicherung ihm mit faksimilierten Unterschriften versehene Bestätigungen an die Hand gibt (BGHZ 21, 122).
  • BGH, 18.01.1962 - III ZR 155/60

    Schadensersatz wegen der zu einer Verurteilung führenden Erstattung eines

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 24/84
    Als völlig nutzlos darf die beantragte Vernehmung eines Zeugen über eine streitige Haupttatsache nur dann abgelehnt werden, wenn jede Möglichkeit als ausgeschlossen angesehen werden darf, daß die Beweisaufnahme irgendetwas für die Überzeugungsbildung des Gerichts Sachdienliches ergeben werde (BGH Urteil vom 18. Januar 1962 - III ZR 155/60 = DRiZ 1962, 167, 168).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 24/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es nicht zulässig, einen Beweisantrag deshalb abzulehnen, weil das Gericht das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits als erwiesen ansieht; denn die Erfahrung lehrt, daß oft ein einziger Zeuge oder ein einziges sonstiges Beweismittel eine gewonnene Überzeugung völlig erschüttern kann; eine Ablehnung mit dieser Begründung ist eine verbotene vorweggenommene Würdigung eines nicht erhobenen Beweises (BGHZ 53, 245, 260 und ständig).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

    Der Anscheinsbeweis ist nur erschüttert, wenn Umstände nachgewiesen werden aus denen sich die ernsthafte und nicht nur theoretische Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt, den auch ein nicht alkoholisierter Fahrer nicht gemeistert hätte (BGH VersR 1986, 131; Senat NJW-RR 2001, 101).

    Die allgemeine Möglichkeit, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, genügt nicht (BGH VersR 1986, 131; VersR 1976, 729; Senat NJW-RR 2001, 101).

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 40/89

    Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung in der Kaskoversicherung

    c) Entgegen der Meinung des Beklagten hat der Tatrichter die Willenserklärungen der Parteien im Versicherungsantrag und im Versicherungsschein dahin ausgelegt, daß sie insbesondere auch für die Fahrzeugvollversicherung den 20. Dezember 1983 als materiellen Versicherungsbeginn vereinbart - und damit (vgl. Maenner, Theorie ... S. 205) die Geltung von § 1 Abs. 2 AKB abbedungen (im Sinne des Senatsurteils vom 13.11.1985 - IVa ZR 24/84 - VersR 1986, 131) - haben.
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85

    Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln

    Es kommt nicht darauf an, ob das Berufungsgericht bei der Begründung seiner Ansicht, zu der von dem Kläger beantragten erneuten Vorladung des Zeugen W. bestehe kein Anlaß, eine verbotene vorweggenommene Würdigung eines nicht erhobenen Beweises vorgenommen hat (vgl. dazu BGHZ 53, 245, 260 [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67] und zuletztSenatsurteil vom 13. November 1985 - IVa ZR 24/84 insoweit nicht abgedruckt in VersR 1986, 131).
  • OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen

    Beweis für ein kollusives Zusammenwirken und damit Nichtigkeit des Vertrages hat die Beklagte, die insoweit die Beweislast trägt (BGH VersR 86, 131), jedoch nicht angetreten.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.07.1984 - 8 U 16/84   

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OLG Celle, 13.07.1984 - 8 U 16/84 (https://dejure.org/1984,2669)
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OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juli 1984 - 8 U 16/84 (https://dejure.org/1984,2669)
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Papierfundstellen

  • VersR 1986, 131
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